Hi,
also, das ist der Text der mir vorliegt:
Klasse L:
ab 16 Jahre Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Wenn der 421er jetzt den 6.Gang gesperrt bekommt, hat er eine neue Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von um die 32km/h. Was bedeutet, man kann ihn mit dem L-Schein (der inhalt vom B-Schein ist) problemlos fahren. Wir machen das hier schon so, seitdem es den EU-Schein gibt. Ohne jegliche probleme. Selbst die Streckenposten haben in diversen kontrollen nichts zu bemängeln gehabt....