Sorry,ich hatte schon gedacht,das so Fragen vielleicht auch beantwortet werden könnten!Auf Google wäre ich natürlich nie selber gekommen!
Danke für die Antwort,Rainer
Danke für die Antwort,Rainer
UCG-Schweiz schrieb:Wir haben vom zuständigen Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau eine beschränkte Ausnahmebewilligung vom gesetzlichen Sonntagsfahrverbot für die am Jahrestreffen teilnehmenden betroffenen Fahrzeuge erhalten. Die Kosten für die Bewilligung nehmen wir zu Lasten der allgemeinen Festabrechnung.
....
die betroffenen Fahrzeuge sind mit Kontrollschild spätestens am Freitag Mittag dem Strassenverkehrsamt zu Handen der Verkehrspolizei zu melden.
und vor allem nix selber denken oder gar schreiben.hier heist es ja, nur lesen nix Fragen!
Es wird wohl erwartet, dass massenweise Antworten kommen, wenn nicht, dann gibt es Mecker.Ich möchte mich nochmal bedanken für die Antworten!
Eine per PM!!
Ok, habe Antwort erhalten. Erst neulich in Papierform (schriftliche Teilnahmebestätigung - etwas widersprüchlich), die mehr Fragen aufwarf, als sie beantwortete. Direkte Nachfrage nicht wirklich machbar, weil gleichzeitig die UCG-Verwaltung in Urlaub ging. (ok, nix dagegen einzuwenden, muß auch mal sein)Sobald ich vom UCG ne Reaktion habe, geb ich Bescheid.