Unimog 411 Bj. 63 auf 40 km/h drosseln!

LouisNRW

New member
19. Feb. 2014
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Hallo alle miteinander,
Ich habe vor mir einen :mog4 Unimog 411 Bj. 63 zu kaufen und diesen dann auf 40 km/h drosseln zu lassen, damit man ihn mit der Führerscheinklasse L fahren darf.
Weiß jemand wie ich das technisch machen kann oder hat das einer von euch schon mal an seinem eigenen Mov durchgeführt?
Ich denke die Frage habt ihr bestimmt schon öfter gehört aber ich hab bis jetzt keine passende Antwort bekommen.

LG,
Louis :danke
 
Hallo Louis,ich kenn mich eher mit dem Schnellermachen aus! Ich würde in der Schaltplatte den 5. und 6. Gang Sperren.Mein Kumpel hat einen alten Volkswagen-Bus und 210Km/h im Brief stehen.Er darf das Tempo nicht überschreiten.Ich würde beim Tüv nachfragen,vielleicht genügt ein 40KM/h Schild!
Grüße aus Freiburg ULI
 
Hallo Louis,

Du mußt die Höchstgeschwindigkeit dauerhaft begrenzen, z.B. durch blockierte Schaltung oder begrenzte Drehzahl (nachteilig wenn die Drehzahl auch in den unteren Gängen begrenzt wird). Die Begrenzung erfolgt entweder dauerhaft mechanisch oder dauerhaft durch entsprechende Regelungen.
 
Hallo,

ich habe hier aus dem Forum 2 Zeichungen für eine Sperrschiene zum Sperren des 5. und 6. Gangs allerdings heißt es auf er Zeichnung dass das für eine 20KmH begrenzung ist. Vielleicht hat jemand noch so etwas ähnliches für die 40 KmH Variante?

gruß
Robert
 
Hallo Robert,

theoretisch läuft ein 63er Unimog 411 mit Bereifung 10,5 - 18 bei 3500 U/min im 5. Gang 38,25 km/h.

Bevor Du aber jetzt anfängst darüber nachzudenken, wie man den 6. Gang technisch irreversibel verplombt sperren könnte, mußt Du meiner Meinung nach erstmal einen TÜV Prüfer finden, der Dir die ganze Aktion in die Fahrzeugpapiere einträgt.

Vielleicht hast Du ja Glück...


Gruß

Rolf
 
Hallo Louis,


"min im 5. Gang 38,25 km/h."

Dann brauchst Du nur den 6. Gang zu sperren. Die Sperre muß auch nicht dauerhaft verplompt sein, sie darf nur nicht einfach zu überwinden sein. Die Sperre des 6. Gangs wird in die Papiere eingetragen und wenn Du ohne sie erwischt wirst, bist du fällig, das ist doch wohl klar.
 
Hallo,
da die Kinder mittlerweile im Alter sind um den T Führerschein erwerben zu können, möchte ich das Thema wieder aufgreifen.
Hat jemand die Drisselung durch Sperren des 6. Gang bereits durchgeführt und vom TÜV abnehmen lassen?
Hat jemand ein Foto von einer gesperrten Schaltplatte auf der man erkennen kann, wie diese Sperre umgesetzt wurde?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Gruss Ela
 
krahola schrieb:
Hallo,
da die Kinder mittlerweile im Alter sind um den T Führerschein erwerben zu können, möchte ich das Thema wieder aufgreifen.
Da es da immer wieder zu Missverständnissen kommt, noch mal der Hinweis:

L und T sind an die LoF-Nutzung des Fahrzeugs gebunden! Spazieren fahren oder Hobbyfahrzeuge sind damit nicht legal zu bewegen!

MfG
Fabian
 
Hallo zusammen,
vor vielen Jahren hat mich ein unwissender TÜV-Prüfer davon überzeugt, daß ich mit meinem 411 jährlich zum Tüv muß,
da er über 50km/h läuft. Ich kam damals zu dem Entschluß, 40km/h würden wohl auch reichen, um der jährlichen Prüfung zu entgehen.
In einer LKW Werkstatt ließ ich mir den 6. Gang sperren. Es wurde ein Winkeleisen auf den Kabinenboden geschraubt, an welchem
der Schalthebel anstößt, wenn er in Richtung des 6. Ganges bewegt wird. Der TÜV hat es abgenommen und es wurde in den Fahrzeugbrief
eingetragen.
Ihr werdet nicht glauben, was mir bei der nächsten Prüfung passiert ist:
Ein anderer Prüfer wollte wissen, warum ich ein 40km/h Schild am Mog hätte.
Er klärte mich über den Irrtum auf, was mich fast zum Platzen gebracht hätte.
Die Sperre habe ich jedoch noch nicht wieder austragen lassen, da ich irgendwann mit der Restauration des Mog´s begonnen habe.
Leider kann ich auch kein Bild der Sperre einstellen, da alles auseinandergebaut ist. Der Winkel ist jedoch an Einfachheit kaum zu
überbieten.
Gruß
Andreas
 
Hallo
das einschweißen von Flacheisen, oder sonstige Vorrichtungen ist lt StVZO nicht statthaft, erst recht nicht vom Lama-Schlosser um die Ecke. Dazu gibt es eine glasklare gesetzliche Vorschrift

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 57d Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern
    (1) Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen in Kraftfahrzeuge nur eingebaut und geprüft werden von hierfür amtlich anerkannten
    1. 1. Fahrzeugherstellern,
      2. Herstellern von Geschwindigkeitsbegrenzern oder
      3. Beauftragten der Hersteller
      ...
      (4) Für die Anerkennung der Fahrzeughersteller, der Hersteller von Geschwindigkeitsbegrenzern oder von Beauftragten der Hersteller sind die oberste Landesbehörde, die von ihr bestimmten oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen zuständig.
 
Hallo Helmut,
nix für Ungut.
Das Teil ist nicht eingeschweißt, sondern geschraubt. (Macht es jedoch nicht besser oder schlechter)
Die Werkstatt ist auch nicht gerade ein "LAMA-Schlosser um die Ecke".
Auf jeden Fall ist es eingebaut, vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugbrief eingetragen.
Wenn ich irgendwann mit der Restauration meines Mogs fertig bin, überlege ich mir, den Winkel wieder auzubauen
und das ganze wieder austragen zu lassen.
Gruß Andreas
 
Hallo Andreas
Wenn das Teil vor Inkrafttreten des StVZO §57d angebaut und eingetragen wurde, ist das vollkommen ok, früher wurde bei Traktoren die Schraube, Anschlag oder Sperre verplomt. Wenn danach gilt,
Auf jeden Fall ist es eingebaut, vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugbrief eingetragen.
was dann das Teil noch immer nicht "legal" macht, Gesetzt ist nun mal Gesetz, der Gestzgeber hat keine Übergangsregelung oder Ausnahmen für lof-Schlepper o.ä. vorgesehen. Es wird auch nicht unterschieden, ob automatische oder mechanische Begrenzer. Der Püfer hat vielleicht alle Hühneraugen zugedrückt oder einen guten Gefallen getan. Im worst case bedeutet das, durch Vortäuschung falscher Angaben "erschlichen".
Die Gesetzvorlage kam durch die zwingen vorgeschrieben Geschwindigkeitbegrenzung von LKW und Bussen, damit dort keine halbseidene Hersteller manipulierbare Anlagen anbieten oder einbauen können oder dürfen.
Die Lage ist nun mal so, was in unserem Falle natürlich äußert nachteilig ist.
 
Hallo Helmut,
Ich selbst wäre ja nie auf die Idee gekommen, den Mog zu drosseln. Der Vorschlag kam vom TÜV-Prüfer, da ich immer
gejammert habe, weil ich jedes Jahr zum TÜV musste. Ich bekam tatsächlich nur die Plakette für das nächste Jahr.
Zu der Zeit hatte ich noch keinen Zugang zum Internet und glaubte also das, was mir der gute Mann erzählte:
Höchstgeschwindigkeit über 50km/h > jährliche Prüfung.
Die Spere habe ich 2002 einbauen, vom TÜV abnehmen und in den Brief eintragen lassen.
Ab wann der von Dir genannte Paragraph in Kraft getreten ist, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall fühlte ich mich im Nachgang ganz schön verarscht.
Einige Jahre bin ich umsonst zum TÜV gegangen und habe selbstverständlich auch dafür bezahlt.
Die Sperre habe ich auch umsonst (leider nicht kostenlos) einbauen lassen.
Die Eintragung war natürlich auch nicht kostenlos.
Am billigsten war noch der 40 km Aufkleber.
Und zwei Jahre später erzählt mir der nächste Prüfer daß alles gar nicht notwendig gewesen wäre.
Solange der Mog zerlegt in meiner Halle steht, ist es sowiso egal. Sollte ich das Projekt irgendwann mal abschließen können,
denke ich ernsthaft über den Ausbau der Sperre und das austragen aus den Papieren nach.
Bis dahin kann ich ja nichts ändern.
Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,
ich wäre an einem Foto und einer Kopie von deinem Brief interessiert.
du hast eine PN.
Gruss
Torsten
 
Hallo Torsten,
habe bereits mehrmals versucht, Dir eine PN zu schicken.
Entweder stelle ich mich zu dumm an, oder etwas funktioniert nicht richtig.
Die Kopie habe ich auf 81kb gebracht, so daß die Dateigröße nicht das Problem sein sollte.
Gruß
Andreas