Hallli Siggi,
ich habe leider keine Vorstellungskraft, wo und wie der Gewehrhalter zu montieren ist. Mir wäre geholfen, wenn mal jemand ein Bild von einem montiertem Gewehrhalter einstellen könnte. Läßt sich die Halterung auch praktikabel bei einem U 411 Westfalia anbringen? Wenn ja, wäre ich stark interessiert.
Bezüglich der Anmerkung von e.arens, der Weg zur Jagdausübung ins Revier gilt rechtlich als "Führen einer Schußwaffe". Sie muß nicht verschlossen, darf jedoch nicht geladen sein. Der Weg z.B. zum Schießstand oder zum Büchsenmacher gilt rechtl. als transportieren. Hierbei muß die Waffe "nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis" verwahrt sein. Auf dem Weg zur Jagdausübung ins Revier kann die Waffe also bedenkenlos in einer o.a. Halterung untergebracht sein.
Gruß
Dieter
ich habe leider keine Vorstellungskraft, wo und wie der Gewehrhalter zu montieren ist. Mir wäre geholfen, wenn mal jemand ein Bild von einem montiertem Gewehrhalter einstellen könnte. Läßt sich die Halterung auch praktikabel bei einem U 411 Westfalia anbringen? Wenn ja, wäre ich stark interessiert.
Bezüglich der Anmerkung von e.arens, der Weg zur Jagdausübung ins Revier gilt rechtlich als "Führen einer Schußwaffe". Sie muß nicht verschlossen, darf jedoch nicht geladen sein. Der Weg z.B. zum Schießstand oder zum Büchsenmacher gilt rechtl. als transportieren. Hierbei muß die Waffe "nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis" verwahrt sein. Auf dem Weg zur Jagdausübung ins Revier kann die Waffe also bedenkenlos in einer o.a. Halterung untergebracht sein.
Gruß
Dieter