Unimog-Leergewicht erhöhen

Not&Elend

New member
18. Jan. 2006
848
0
16
Lötzbeuren
Moin Mogler,

ich habe mit Hilfe der Suchfunktion raus gefunden, dass ich mit einem umgeschriebenen 3er-Führerschein einen 2-achsigen Anhänger ziehen darf, welcher ein GGw haben darf welches dem Leergewicht des Zugfahrzeugs entspricht!

Soweit, so gut!

Ich habe mir jetzt einen 2-Achser ( 5t zGGw )mit ca 1,4t Leergewicht gekauft und mein Mog hat ein Leergewicht von 2710-2910 kg eingetragen.
Daraus ergibt sich eine Zuladung des Anhängers von 1310-1510 kg.
Wie kann ich jetzt am besten das Leergewicht des Mogs, eintragungsfähig, erhöhen ( am besten reversibel ) um die Zuladung des Anhängers zu erhöhen?

Das zGGw des Mogs beträgt 5000 kg, also wäre genug Spielraum.

Gruß, Hermann
 
Moin Hermann,

denke daran, dass der Anhänger abgelastet werden muss auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten - nur weniger aufladen reicht nicht.

Gruß Ulli
 
ulli schrieb:
Moin Hermann,

denke daran, dass der Anhänger abgelastet werden muss auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten - nur weniger aufladen reicht nicht.

Gruß Ulli

Danke für den Tipp Ulli, das habe ich nicht gewusst
:oops:
 
Moin Hermann,

die von mir genannte Beschränkung der zGM des Anhängers gilt für Kfz, die unter die FE C1E fallen.

Wenn du deinen Unimog auf 3,5to ablastest (das genannte Leergewicht gibt das her), fällt die Kombination unter FE BE (den du ja beim Umschreiben des 3ers bekommst) und es gibt für den Anhänger weder eine Achs- noch eine Gewichtsbeschränkung.

Beispiel: Unimog 3,5to zGM, dann darf die Anhängelast (bei LKW) max. das 1,5fache der zGM des Zugfahrzeugs - hier 5,25to - betragen (geht aber nicht, weil Daimler nur 4,75to ohne BKV und verstärkte Federn hinten zuläßt ). Aber du könntest 4,75to anhängen, ohne den Anhänger abzulasten, denn die zul. Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers (inkl. Ladung), nicht das zulässige Gesamtgewicht.

Ist zwar völlig paradox, aber wer sich die Anhängerregelung für FE C1E ausgedacht hat, muss einen Furz im Gehirn gehabt haben :lol:

Gruß Ulli
 
Not&Elend schrieb:
Und wie sieht´s bei Zugmaschinen aus?

in Klasse C1E genau so wie vor, bei BE fällt bei einem "guten" aaS die 4,75to-Grenze, d.h. theoretisch wären dann mit 82PS-Motor 23,8to Anhängelast möglich (3 PS pro Tonne Gesamtzugmasse).

Bei C1E ist unabhängig von der Fahrzeugart immer bei der Leermasse des Zugfahrzeugs Schluss.
Eine weitere Grenze bei C1E ist die Beschränkung der zul. Gesamtzugmasse auf 12 to -> LKW 7,5to mit Leermasse 6 to + mehrachsiger Anhänger mit Achsabstand > 1m und zGM 6to geht auch nicht, da Gesamtzugmasse dann 13,5to wäre. Trifft aber auf den 404 nicht zu.

Gruß Ulli