Unimog mit Führerschein Klasse T

Hallo,

Man darf einen unimog mit klasse t fahren abber lediglich nur nur zu land und forstwirtschaftlichen zwecken egall wie schnelll er läuft man darf halt ledicglich nur 60 kmh schnel fahren

Darf man nicht. Es geht um die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", das ist das, was in den Fahrzeugpapieren steht. Was soll der Quatsch, einen 3 Jahre alten Thread hier auszugraben um eine Fehlinformation reinzuschreiben, die keinem nützt. Die passenden und richtigen Antworten wurden hier längst gegeben.

Gruß,
Michael
 
Hallo kann man bei einen 406er irgendwie das getribe sperren so dass man ihn mit 16 fahrn darf also den 5 und 6 Gang sperren oder so Gruß Justin
 
Hallo Justin

kann man bei einen 406er irgendwie das getribe sperren so dass man ihn mit 16 fahrn darf also den 5 und 6 Gang sperren oder so
Ja Kann man, sofern du den Mog im Betrieb fährst.
Wenn man den Umschaltfinger für die Straßengruppe entfernt hat der Mog nur die vier Gänge in der Geländegruppe und der Rückwärtsgangruppe.
Diese Version gab es im 406 als trac-Getriebe.
Der Mog läuft im 4.Gang und Bereifung 14,5R20 bei Abregeldrehzahl 2800U/min ca 25Km/h
 
Ok danke aber ich meine dass Man auf 40 Km/h kommt so dass man ihn mit 16 fahren kann wir haben nähmlich nen 406er mit dem G-Getriebe und ich will den Dan irgendwie mit 16 fahrn können gruß Justin
 
Ok! Auch wenn ich jetzt wieder der Glugscheisser bin.. :D :D :D

Ich habe mich in der Schweiz mit ein paar Leut's unterhalten, was die Probleme betrifft, den Unimog durch unseren Nachwuchs fahren zu lassen. Für manche ein nicht zu unterschätzender teuerer Spass, das zu ermöglichen, oder nicht machbar ist. Und was die möglichkeit der Landwirtschaftlichen Zwecke betrifft, heißt es immer öfter!! Landwirtschaft betreiben und Gewinne nachweisen !
Alle Spielereien in die Richtung sollten Hand und Fuß haben, sonst ist es nichts längerfristiges.
 
Hallo
@ festus,
.du hast also nicht die die anderen Beiträge von Justin gelesen.

@ Justin
auch diese Möglichkeit gibt es, ist aber sehr viel aufwändiger.
Dazu muss dann nur der 6.Gang gesperrt werden und im fünften eine Drehzahlbegrenzung bzw eine permanente Drehzahlbegrenzung.
Eine andere Möglichkeit ist die Umrüstung auf einen automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer.
Das Thema kommt regelmäßig wieder.
Nutze dazu die Suchfunktion.
 
Hallo Helmut,
meine Bemerkung sollte nur zum nachdenken anregen, ich kenne die vielen Wiederholungen des immer gleichen Themas.
Wer plant Fahrbarkeit eines großen Unimogs durch Veränderungen zu ermöglichen, sollte dies unter Beachtung aller kommenden Gesetzgebung tun !! Und da meine ich nicht die "der auf dem Amt hatt gesagt - Gesetzgebung"
Schlimm genug das es regional solche "noch nicht umgesetzte" Unterdschiede gibt.
Und wer sich in mühevoller Arbeit z.Bsp. eine Holzrücke - Spalten - Unimog-etc. Ausrüstung zugelegt hatt, steht bald vor dem Problem, das unser Nachwuchs dies nur fahren darf unter extrem hohen Kosten. (Berufskraftfahrerquallifikation - güne Nr./Landwirtschaft, ist ein Steuervorteil! Keine Gewinne keine Vorteile)

trotzdem danke Helmut für den Hinweis. :) :)
Wenn ich jeden Beitragsschreiber erst mal durchleuchten würde über sein bisheriges posten, wäre das eine Lebensaufgabe... :D :D
 
Hallo,

Und wer sich in mühevoller Arbeit z.Bsp. eine Holzrücke - Spalten - Unimog-etc. Ausrüstung zugelegt hatt, steht bald vor dem Problem, das unser Nachwuchs dies nur fahren darf unter extrem hohen Kosten. (Berufskraftfahrerquallifikation - güne Nr./Landwirtschaft, ist ein Steuervorteil! Keine Gewinne keine Vorteile)

Und immer wieder kommt gesundes Halbwissen: Die Berufskraftfahrerqualifikation braucht kein Mensch für privates Unimog-Fahren oder -arbeiten in irgendeiner Form. Somit fallen an Kosten lediglich der passende Führerschein C1 bzw. C1E (bis 7,5t, derzeit allerdings ist der C1E für Anhänger kaum nutzbar, wird sich aber bald ändern, da die Leermassenregelung entfallen wird) oder C bzw. CE (was den Nachteil hat, dass man auch unter 50 alle 5 Jahre zum Arzt muss.
Die sehr teure Berufskraftfahrerqualifikation ist nicht nötig, es sei denn, man will mit seinem Unimog eine Spedition eröffnen.

Gruß,
Michael
 
Hallo Zitaten-weyrich! :D
wir lassen es bis hierher so wie es ist. Denn du beschimpfst dich gerade selbst. Nur wer Dinge im größeren Umfang überdenkt ist immer einen Schritt vorraus. Es wurden schon BAG § diesbezüglich gepostet.
Und mit Zitaten-posterei ist keinem gedient. Das Problem ist! Wir sollen alles abgenommen bekommen, es sei denn wir zahlen Steuern das es kracht!! Und warum ?? Weil sie es mit uns machen können.
Wenn das so weitergeht, haben wir alle ein Unimogmuseum zu Hause, nur fahren können wir damit nicht.
In diesem Sinne, nachdenken oder nicht, jedem sein Bier.
 
Hallo,

was willst du mit deinem Beitrag sagen? Ich hab's so verstanden, als bräuchte man deiner Meinung nach die Berufskraftfahrerqualifikation zum (privaten) Unimogfahren. Das ist definitiv nicht der Fall. Dass jüngere Unimogler den passenden Führerschein erwerben müssen und der heutzutage erstens deutlich teurer und zweitens deutlich aufwändiger ist als vor 30 Jahren, steht außer Frage.

Gruß,
Michael[/quote]
 
Hallo

a) Justin arbeitet auf dem eigenen Hof und ist somit bei FSK-L clean
b) die von Festus angemerkte "zukünftige" Gesetzgebung ist schon in meinen Überlegungen einbezogen.

Die Gesetzgebung besagt im Kern, dass nur Systeme vom Hersteller oder von zertifizierten Herstellern für Geschwindigkeitsregelanlagen zulässig sind.
Hier ist der Grund die Geschwindigkeitsregelanlagen von LKW´s. Nach dem Gesetzestext trifft das aber für alle Fahrzeuge zu, da das Getz hier keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen bennent sondern schlichtweg nur Geschwindigkeitsdbegrenzer.
Es muss also ein System gewählt werden, dass der Hersteller so bereits anbietet oder angeboten hat.
MB hat für den MB-Trac eine Kombi aus Gangsperre und Drehzahlabsenkung im 7.Gang angeboten. Insofern ist eine Nachrüstung mit etwas Aufwand gesetzeskonform möglich.

Die Möglichkeit/Notwendigkeit oder Kostenfrage der entsprechenden Führerscheinklasse im privaten, gewerblichen und lof-Bereich einschließlich (BKrFQG klammere ich hier ausdrücklich aus, das ist ein anderes Thema. und ist in anderen Themen bereits beleuchtet worden.

@ Justin
Die Höchstheschwindigkeit bei FSK-L für 15-jährige wird in der Regel auf 25 oder 32Km/h beschränkt, ab 16 Jahren wäre dann T möglich mit 60Km/h.
Daher wäre der Einbau eines Automatischen Geschwindigkeitsbegrenzers (VDO) die beste Lösung, da dieser einstellbar ist und einfach nur entsprechen neu justiert und verblombt werden muss. Später kann die Anlage einfach auf 80Km/h hochgedreht werden, ohne weitere Arbeiten durchzuführen.
Vor allem ist kein Eingriff am Getriebe erforderlich.
 
Hallo Helmut,

nur zur Vollständigkeit. Die Klasse T ist leider bei unter 18 jährigen nochmals auf 40km/h maximal begrenzt ( so wie es Justin angefragt hatte).

Hallo Justin,

erst einmal besonders herzlich willkommen, wenn Du jener bist der hier bei mir quasi in der Nachbarschaft ("Bankenviertel" :D) lebt.

Nimm Dir bitte bei all Deinen Überlegungen alle Einschränkungen des T-Führerscheins zu Herzen. Du darfst den Mog wirklich ausschließlich nur zu Land und Fortstwirschaftlichen Zwecken nutzen. Aber bis Du 16 wirst kann sich ja auch noch etwas ändern. Leider aber meist nicht zum Guten.

Bei den technischen Problemen kann ich Euch vielleicht direkt unterstützen auch wenn ich kein 406 Spezialist bin.
 
Tag ja ich bin der aus dem (Bankenviertel) ja ich habe ja noch ein bisschen zeit und bis 18 sind jä dann auch nur 2 Jahre wird sich schon irgendwas ergeben außerdem hab ich gehört dass bei dir die Sperre kaputt ist wie hassten dass gepackt :lol: Aber nochmal danke an alle wird sich schon was ergeben gruß Justin
 
Hi Justin,

freut mich, dass Ihr nun auch hier seid :D
Mit meiner Sperre, tja, wo gehobelt wird fallen auch mal Späne.
Meiner darf sich ja ab und an etwas in heftigem Gelände austoben, aber das habe ich ja an anderer Stelle schon hinreichend beschrieben :wink: