Unimog mit H Kennzeichen und Trailer am Sonntag auf die BAB?

406Cabriofahrer

New member
09. Nov. 2008
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Hallo

Ich möchte gerne mit meinem Unimog mit H Kennzeichen Zul.Ges. 6T und meinem Tandemtrailer (Boot drauf) Zul.Ges. 3T Sonntag auf die Autobahn.Ist es erlaubt? oder gilt es auch als Fahrverbot wegen über 7,5 T Gesammtgewicht.

Gruß Sven
 
Das wird dir jetzt zwar auch nicht weiterhelfen, aber :!:

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN IN ÖSTERREICH:

Zur zeit des Wochenendfahrverbotes ist es Verboten mit folgenden
Fahrzeugen zu fahren:
- LKW mit Anhänger, wenn eines der beiden Fahrzeuge > 3,5to
- LKW ohne Anhänger wenn > 7,5to

Denke wird in GER nicht viel anders sein, :roll:
weis auch nicht ob mit H Kennzeichen andere Bestimmungen gelten.

mfg Bert
 
Hallo,

in D gilt Sonntagsfahrverbot für
- LKW über 7,5t
und für
- LKW mit Anhänger (unabhängig vom zul. GG)

Wenn dein Unimog als "Zugmaschine" zugelassen ist, ist er kein LKW. Also gilt dann auch kein Sonntagsfahrverbot.

Gruß,
Michael
 
Zugfahrzeug (also nur mit AHK) oder richtig als Zugmaschine?

Warum sollte ein 406 mit Pritsche nicht als Zugmaschine zugelassen worden sein, hat doch auch als Zugmaschine für Tieflader bei Bauunternehmen gedient....

Michael
 
Moin Michael,
die Zulassungsart "Zugfahrzeug" gibt es nicht.

Gruß Ulli
 
Hi Ulli

Im Schein und den Versicherungspapieren steht Zugmaschine.Und weil da kein LKW drin steht darf ich fahren.Was es da für Gesetze gibt blickt normal sterblicher fast nicht durch.Ich habe aber bei der Polizei nachgefragt.Sonderfahrzeuge wie z.B. Zugmaschinen dürfen mit Hänger fahren.

Gruß Sven
 
Hallo Mogler

ich habe meinen 406 er auch als Zugmaschine angemeldet, zul. Gesamtgewicht 5000 kg.
War eingentlich kein Problem, nur die Steuer ist etwas höher als bei einem LKW, dafür gelten dann aber auch best. Vorschriften nicht, z.B. Tachoscheibe usw.

Grüße von der Untermosel
Ingo
 
Hallo nochmal,

kleiner Nachtrag:

Mit dem H-Kennzeichen wäre ich auch vorsichtig, da gibt es auch best. Vorschriften was man alles darf und nicht.
Holz transporieren für einen Bekannten ist nicht erlaubt, soweit ich weiß, für Eigenbedarf schon.

Nochmals sonnige Grüße von der Untermosel
Ingo
 
Hallo zusammen,
Schmidtchen schrieb:
...nur die Steuer ist etwas höher als bei einem LKW, dafür gelten dann aber auch best. Vorschriften nicht, z.B. Tachoscheibe usw....
Abgesehen davon, dass bei einem H-Kennzeichen die Steuer immer gleich ist: warum ist bei einer Zugmaschine die Steuer höher? Ich dachte immer, es wird nach Gewicht besteuert? :?:
Schmidtchen schrieb:
...Mit dem H-Kennzeichen wäre ich auch vorsichtig, da gibt es auch best. Vorschriften was man alles darf und nicht.
Holz transporieren für einen Bekannten ist nicht erlaubt, soweit ich weiß, für Eigenbedarf schon...
Stimmt so nicht: nutzt nochmal die Suchfunktion; es wurde schon in mehreren Threads ausführlich darüber diskutiert, was man mit einem H-Kennzeichen darf und was nicht ;-)

MfG Maatsch
 
Hallo zusammen,

danke Maatsch für den Tip.
eigentlich ist das mir mit dem H-Kennzeichen egal, ich habe keinen meiner Mogs darauf zugelassen.

Besteuert wird Hubraum und Nutzung eines Fahrzeuges, wobei es dort dann Unterschiede gibt.

Gruß Ingo
 
Hallo Ingo,
Schmidtchen schrieb:
...Besteuert wird Hubraum und Nutzung eines Fahrzeuges, wobei es dort dann Unterschiede gibt.
nach meinem Wissen werden LKW und Zugmaschinen immer nach Gewicht versteuert - ich konnte im Internet auch nichts anderes finden.
http://www.pkwsteuer.de/lkw.html
Eine Unterscheidung nach Nutzung habe ich noch nie gehört oder gesehen. Kannst du evtl. Quellen nenne, aus denen das hervorginge?

MfG Maatsch
 
Moin moin

@Schmidtchen
Ingo, deine Quellen würden mich auch brennend interessieren - stellen sie doch das gesamte uns bekannte Zulassungs- und Kfz-Steuerrecht auf den Kopf :rums:

1. für das H-Zennzeichen gibt es keine Nutzungseinschränkung - ob ich mit H-Zennzeichen am Mog Holz für mich oder für den Nachbarn fahre, ist absolut egal.
Nicht egal wäre das gleiche Tun allerdings bei einem grünen Kennzeichen!

2. Nutzfahrzeuge werden in D nach zGM + Abgas- und Geräusch-Emmission des Motors besteuert.
Der Hubraum des Motors spielt dabei keine Rolle. Schon gar nicht wird zwischen Zugmaschinen und LKWs unterschieden.

Gruß Ulli
 
1. für das H-Zennzeichen gibt es keine Nutzungseinschränkung - ob ich mit H-Zennzeichen am Mog Holz für mich oder für den Nachbarn fahre, ist absolut egal.

Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig, wenn es in den gewerblichen Bereich hineingeht. Da gibt es bei der Auslegung der H-Zulassung und bei den damit verbundenen Versicherungen komische Auslegungen....

@Ulli

Zulassung als Zugfahrzeug ist kein Problem, das bekomme ich, wenn ich eine AHK eingetragen bekommen habe....

Darum habe ich ja auch nachgefragt, ob er Zugmaschine meinte!
 
ohh sorry,
entschuldigt mein Unwissen,

ich habe mal einen Bericht in der Schlepperpost gelesen, was alles erlaubt und verboten ist, mit grünem oder mit H-Kennzeichen. War dann wohl auch etwas falsch der Bericht,
wie gesagt mir ist es gleich.

Gruß Ingo
 
michael.bonne schrieb:
Zulassung als Zugfahrzeug ist kein Problem, das bekomme ich, wenn ich eine AHK eingetragen bekommen habe....

oh doch!

Michael, es kann keine Zulassung als "Zugfahrzeug" erfolgen, da es weder zulassungs-, noch steuer-, nocht fahrerlaubnisrechtlich die Gattung "Zugfahrzeug" gibt.

Wenn ich an ein Kfz eine Anhängekupplung angebaut und eingetragen bekommen habe, kann ich es zwar als Zugfahrzeug zum Ziehen eines Anhängers verwenden - deswegen wird es aber noch lange nicht zur Zugmaschine (dafür sind ein paar Vorraussetzungen zu erfüllen - für den Unimog normalerweise unerheblich) und schon gar nicht zum Zugfahrzeug im steuer- und zulassungsrechtlichen Sinn s.o.


michael.bonne schrieb:
Da gibt es bei der Auslegung der H-Zulassung und bei den damit verbundenen Versicherungen komische Auslegungen....

aber nur, wenn du der Versicherung die gewerbliche Verwendung verschweigst, um an die günstige Oldtimerversicherung (die dann die Verwendung des Fahrzeugs einschränkt) zu kommen.
Zulassungsrechtlich gibt es keine Einschränkungen.

Gruß Ulli