Torsten,
Du solltest, um spätere besonders finanziell bittere Enttäuschungen zu vermeiden, mal einen anderen Sachverständigen aufsuchen. Der, mit dem Du gesprochen hast, hat entweder wirklich keine Ahnung, muss unter der Hitze leiden oder muss schlichtweg besoffen gewesen sein.
"Übernahme der PKW Klassifizierung, wenn alles was dazugehöhrt
übernommen wird, sprich Steuerelektronik Auspuff etc. " Sorry aber das
geht garnicht, da ein 404 in einer ganz anderen Gewichtsklasse beheimatet ist und als LKW ( N1 ) zählt.
"Abgasuntersuchungs Pflicht ab dann wie bei jedem modernem Fahrzeug keine Anerkennung des Baujahres mehr da neuer Fahrzeughersteller in die Papiere eingetragen wird. "
Hersteller ist nicht mehr zu ändern, es sei denn, Du nimmst einen neuen Rahmen ohne FG Nummer und baust das Fzg komplett neu auf, damit wäre aber auch ein neuer kompletter Abgastest erforderlich, da das dann ein Neufahrzeug ist. Da für ein Alt-Fzg die bei der EZ gültigen Regeln weiter gelten, kann man so einen Umbau sachverständig beurteilen und unter Beibehaltung der bisherigen Einstufung eintragen, die Erfüllung der gewünschten höheren Klassifizierung bei dem o.a. Umbau kann nur nach einem bestandenen Test auf der Rolle rechtsverbindlich geändert werden.
Ich will hier keine Illusionen zerstören, aber an einigen Fakten kommt man leider nicht vorbei.
Gruss
e.a.