Wechsel von Bereifungsgröße 10x18 auf 10x20 beim 411.119

stefan

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19. Sep. 2002
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Hallo Mogler,

mein Mog ist ein 411.119, Bj. 1965, langer Radstand, neue Achse.

Ich möchte gerne wissen, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein müssen, wenn man von der Bereifung 10,5 x 18 auf die Bereifung 10 x 20 des Unimog 404 wechseln möchte.

Diese Reifen sind sehr viel günstiger zu haben und der Mog läuft etwas schneller.

Was muß alles beachtet werden (Technik, TÜV, ...) ?

Gruß und ein schönes Wochenende aus dem Bergischen Land

Stefan
 
Hallo Stefan,

die von dir angedachte Lösung habe ich kürzlich bei einem Schleppertreffen auf Zeche Zollern in Dortmund-Bövinghausen gesehen. Dort war ein 411er Kurzchassis mit der Bereifung des 404ers ausgestellt.

Das Ganze sieht für meine Begriffe etwas eigenartig aus, wenn man bedenkt. dass die Felge 9X20 des 404 eine Einpresstiefe von 58 mm hat (also genauso wie die schmale Felge des 411ers 5,5FX18 für 7.50-18er Bereifung).

Die 9X18 Felge des 411 hat bekanntlich nur 25 mm Einpresstiefe, d.h. ragt nicht ganz so weit nach innen ins Radhaus. Vergleicht man dies noch mit den Herzlochfelgen 9X18 des 401 (Einpresstiefe 0 mm), dann ist das schon ein beträchtlicher Unterschied.

Über die Freigängigkeit der 10.5-20 Bereifung auf 9X20er Felgen in den Radhäusern des 411 liegen mir leider keine Erkenntnisse vor; ich hatte auch leider keine Gelegenheit, den Besitzer des 411 danach zu fragen.

Vielleicht hilft hier eine Anfrage bei MB/DC über die möglichen Freigaben für den TÜV.

Gruss nach Solingen
Gerhard
 
Hallo,
gesehen habe ich auch schon 411er mit 10,5-20er Bereifung. Allerdings nicht auf die Felgen des 404. Diese stehen, wie oben schon beschrieben, aufgrund der ET sehr weit innen. Beim 421er kann es sogar passieren daß die Reifen an die Stossdämpfer schleifen. Also Felgen vom 421er suchen.
Gruß
Bernd Thomes
 
Hallo Gerhard,

dieses Treffen habe ich auch besucht und auch diesen Unimog habe ich gesehen.

Dadurch bin auf die Idee gekommen, evtl. die günstigeren 404er Reifen zu verwenden, sollten meine aktuellen Reifen in 10 x 18 einmal ausgedient haben.

Hallo Bernd,

danke für deinen Hinweis auf die 421er Felgen.

Wenn ich also beispielsweise Reifen in 10 x 20 mit 421er Felgen montiere,
brauche ich diese nur in die Papiere einzutragen, oder ???

Muß sonst noch etwas gemacht werden? Ergeben sich auch eventuell einige Nachteile durch diesen Wechsel?


Gruß

Stefan
 
Einfach eintragenlassen ist sicherlich etwas schwierig.
Entweder besorgt man sich eine Kopie des Scheins in dem die Reifengröße schon eingetragen ist oder man besorgt sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei DC. Ob der TÜV ohne irgend eine Unterlage die Reifengröße einträgt ist fraglich. Normal müsste auch das Tacho auf die neue Reifengröße abgestimmt werden.
Gruß
Bernd Thomes
 
Morgen Bernd,


kennst du jemanden, der mir eine Fotokopie eines KFZ-Scheines mit 10x20-Reifeneintrag zur Verfügung stellen könnte?

Wie kann denn der Tacho auf die andere Reifengröße eingestellt werden?

Gruß ins Emsland,

Stefan
 
Hallo zusammen,

eine Unbedenklichkeitserklärung von DC zum Bereifungswechsel von 10,5x18 auf 10,5x20 bei 411er kostet nach heutiger Auskuft von DC in Wörth ¤ 45,-.

Möchte sich jemand daran beteiligen oder kennt ihr jemanden, der diese Reifen in seinen 411er Fahrzeugpapieren eingetragen hat?
Fotokopie oder Scan reicht.
 
Hallo Stefan,

ich hab auf meinem U411 12.5x18 eingetragen. Abrollumfang ist noch ein wenig größer als bei 10.5x20. Ich hab das damals (1996) ganz einfach gelöst. (Ist auf dem U421 auch als alternative Reifengröße möglich.)

Ich habe einfach den Tüv-Prüfer gefragt, der jeden Tag bei uns in die Werkstatt gekommen ist ob er mir das einträgt. Mit etwas murren und knurren hat er zugestimmt.
Dabei hatte er nur Bedenken wegen des größeren Abrollumfangs der Räder (angezeigte Geschwindigkeit ist geringer als die tatsächlich Gefahrene ca. 10%).
Es währe bei einer Abweichung vom Abrollumfang von mehr als 3% eine Tachoangleichung nötig gewesen. Darauf hat der Prüfer in meinem Fall verzichtet. ----------
Wenn du ein Doppelkupplungsgetriebe hättest, dann währe dieser Angleich überhaupt kein Problem. Du müsstest nur das Tachogetriebe, was zwischen Tachowelle und Getriebeabtrieb geschraubt ist ausbauen und schon würde es passen.
Bei meinem anderen U411.119 BJ 65 mit Doppelkupplung habe ich nach der Restauration vergessen es einzubauen und habe mich dann gewundert, dass der 411 so schnell auf 50 km/h zu beschleunigen ist. -----

An deiner Stelle würde ich erst mal mit einem Tüv Prüfer sprechen, bevor ich die 45 Euo für die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgeben würde. Die meisten Prüfer würden, dass ohne weiteres eintragen, wenn die Radabdeckung gewährleistet ist und die Räder nicht schleifen.
In meinem näheren Umkreis könnte ich dir ein paar Prüfer nennen, die dir die Räder eintragen würden.

Also viel Glück

Jens Mechmershausen
 
Hallo Jens,

vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.

Wie hoch schätzt du die Tacho Abweichung in Prozent zwischen der 10,5x18 und der 10,5x20 Bereifung? Mehr als 3 Prozent?

Mein Unimog besitzt keine Doppelkupplung, was tun?

Machen die 10,5x20 Reifen irgendwelche sonstigen baulichen Veränderungen am Unimog nötig (Lenkung, Federweg, Auspuff, ...) ?

Der Herr in Wörth meldete übrigens mir gegenüber keine sicherheitstechnischen Bedenken an. Einer offizelle Unbedenklichkeitserklärung stünde nichts im Wege. Er meinte nur, das die Felgen/Reifen "eigendlich zu groß für diese Achse" (Zitat) wären, im Sinne der Originalität.

Gruß,

Stefan
 
Hallo Stefan,

ich habe im Reifenratgeber für Landwirtschaftliche Reifen der Fa. Conti nachgesehen. (Gibt es auf der Conti Homepage als PDF download)
Für das Ackerprofil "AS Farmer" gilt:

Abrollumfang 10.5x18 ....2660mmm, 10.5x20.....2805mm

100%.....2660mm
damit ist:
1% ........26,6mm.

Die Differenz zwischen den beiden Abrollumfängen beträgt 145mm.

Abweichung ca. 5,5%.

Das würde bei einer Geschwindigkeit von 53 km/h einen Geschwindigkeitszuwachs von ca. 3 km/h bedeuten.

Genau diese Geschwindigkeit von 57 km/h ist bei einem U421 mit 10x20 Rädern (ab Werk), im Brief eingetragen.

Die einfachste Möglichkeit währe, wenn du eine befreundeten U421 Fahrer bitten würdest, die Räder mit dir zu tauschen und damit die Begutachtung durchführen zu lassen.
Später kannst du dann in Ruhe nach den passend Rädern suchen.

Ich würde die Begutachtung in einer Werkstatt durchführen lassen, die kennen ihre Prüfer genau. (welcher Prüfer der Entspannteste ist)

Günstig währe es, wenn der Prüfer auf eine Tachoangleichung verzichten würde, sonst währe es möglich das er dir die 10.5x18 aus dem Brief austrägt.
Die Tachoangleichung erfolgt zb. in einer VDO Vertretung. Die vergleichen die angezeigte Geschwindigkeit mit der tatsächlichen Geschwindigkeit. Weicht die Geschwindigkeit mehr als 3% ab wird über ein kleines Getriebe, was zwischen Tachowelle und Getriebe gebaut wird, die Geschwindigkeitsanzeige angepasst.
Ich war bei so einer Überprüfung noch nie dabei. Die Räder die ich mir auf meine diversen Fahrzeuge hab eintragen lassen, benötigten nie eine Tachoangleichung.
In deinem Fall müsste es auch so gehen.

Nicht so viel überlegen, U421 Fahrer suchen, Räder für ein paar Tage tauschen und ab zum Tüv. Das klappt schon!!! Die vom Tüv sind besser als ihr Ruf.

Ciao
Jens Mechmershausen

P.S
Bauliche Veränderung sind nicht nötig, du musst nur die Einstellschrauben für den Lenkanschlag so einstellen das die Räder an der Vorderachsen bei maximalem Lenkseinschlag nicht am Rahmen schleifen.
 
Hallo Mechi,


ganz recht herzlichen Dank für deine ausführlichen Informationen!

Wenn im Forum immer so die gesuchten Informationen aussehen würden.


Ersetzt eigendlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung von DC die TÜV-Vorführung?

Meinst du, ob vielleicht der TÜV die Erweiterung der Bereifung gespeichert hat? Es müßten doch schon einige 411er so umgerüstet worden sein.

Gruß,
Stefan
 
Hallo Stefan,

der Tüv hat auf jeden fall eine Datenbank! Da sind alle möglichen Eintragungen und Fahrzeugänderungen gespeichert. Müsste man mal Nachfragen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung entbindet nicht von der Eintragungspflicht. Das ist nur eine Bescheinigung die besagt, dass der Fahrzeughersteller keine technischen Bedenken gegen die Verwendung der Räder auf diesem Fahrzeugtyp hat.
Die Überprüfung ob die Veränderung den Bestimmungen der Stvzo enspricht obliegt dem Tüv bzw. dem Prüfer. (Ermessensspielraum)

Wie schon gesagt nicht so viel nachdenken, dass klappt schon!
Ciao
Jens Mechmershausen