Hallo
Aber er darf doch trotzdem nochmal in den Wald, oder?
nein, darf er nicht.
Bekannterweise ist das Befahren des Waldes zeitlich und einsatzweise reglementiert.
Zum einen darf der Wald nur zu land- und fordtwirtschaftlichen Zwecken befahren werden, teilweise ist auch sogar dabei das Befahren nur auf Rückegassen oder auf Abfuhrwege beschränkt.
Auch die Zutrittszeiten (Wintermonate) sind festgelegt.
Bekannterweise haben wir in diesem Forum auch Waldbesitzer und Jäger, deren elementare Bedürfnisse die Einhaltung dieser Regeln erfordern.
Bekannterweise hat z.B. die hessische Landesregierung eine neue Novelierung des Waldgesetzes vorgelegt.
Diese strenge Gesetzesauslegung ist nur eine Folge dessen, weil einjeder meint, nur weil er ein geländegängiges Fahrzeug besitzt, auch überall im (fremden ) Gelände rumfahren zu dürfen.
Es ist kein Wesen dümmer als der Mensch, der sich alles selber kaputmacht. :twisted:
Ich frage mich, wie laut diese Leute schreien würden, wenn ich mit meinem Fuhrpark durch deren Gärten kreuze, ist ja schließlich nichts anderes.
Dieses dann auch noch großartig zu posten zeugt nicht von der Weitsichtigkeit der "Waldfrevler".
Das schließt natürlich auch die Mountainbiker, Motorcrosser und sonstige Geländefahrer mit ein.
Die Wanderer werden dazu angehalten nicht von den Wanderwegen abzuweichen um das Wild nicht aufzuschrecken und andererseites fährt da ein .... mit seiner Kiste quer durch die Walachei, oder will mir da jemand weismachen, dass der Baum mitten auf dem Fahrweg gestanden hat.