Wohnwagen hinterm Mog?

HartwigHeil

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24. Juli 2002
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Hallo,
ich will mich mal erkundigen wie (ob überhaupt) ich einen Wohnwagen zulassen muß wenn ich ihn für Mogtreffen hintendran hänge.Ich habe bereits im Archiv mit der Suchefunktion nachgeschaut aber nicht das gefunden was ich suche.
Am liebsten wäre mir ein 25KM-Schild drauf und gut.
Hat da jemand Erfahrung von Euch?
Problem:das Ding stand jahrelang (nicht zugelassen) auf so nem Campingplatz. Wenn ich den jetzt zulassen will ist das doch bestimmt ein großer Akt (TÜV usw.)?
Ich will ja nicht jedes Jahr mit dem Bumscontainer( :P ) nach italien in Urlaub fahren, sondern nur 3-4mal im Jahr auf ein Mog/Schleppertreffen. Den Rest des Jahres dient er als Gartenhütte.

Danke und Gruß Hartwig
 
Hallo Hartwig,

dass gibt wohl nichts mit 25er-Schild und fertig.

Der Wohnwagen ist definitiv nicht landwirtschaftlich und selbst dann braucht du eine ABE.(oder bist du Schausteller mit Gewerbenachweis?)
TÜV, Sportfreunde Grün-Weiss und der Versicherung ist es egal, ob du damit einen Meter oder tausende von Kilometern auf öffentlichen Strassen zurücklegst.

Es geht vielleicht noch mit Kurzzeitkennzeichen/roter Nummer. Dabei bist Du für den Zustand des Anhängers verantwortlich und Fahrten zur Anregung des Kaufinteresses sind erlaubt (musst halt ein (Zu Verkaufen)-Schild ins Fenster hängen). :cool:
Wenn du keinen KFZ-Betrieb hast, der dir das dann für das Wonchenende zur Verfügung stellt, ist das eine Kostenfrage, was günstiger wird.

Eine entsprechend zugelassene Anhängerkupplung am Mog ist natürlich Voraussetzung.

Gruß Stephan
 
Eine legale Möglichkeit für einen Wohnwagen hinter dem Schlepper oder dem Mog gibt es definitiv nicht.

Eine Betriebserlaubnis ist erst ab Baujahr 60 oder 61 nötig.

Erste Möglichkeit. Als Bauwagen, wenn du dich mit einem Bauunternehmer besprechen kannst und er dir die Verwendung der Nummer eines seiner Zugfahrzeuge erlaubt.

Mit einer grünen Nummer, als Schäfer oder Imkerhütte. Schäfer bewegen sich meist sehr ortsgebunden, aber Imker tingeln durch die ganze Republik. Schraub nen Heckbrett dran, stell da ein paar Bienenkästen drauf und spiel ne Kassette mit lauten brum und sum Geräuschen ab. Dann traun sich die Grünen auch nicht so dicht ran. ;)

Thorsten
 
Erste Möglichkeit. Als Bauwagen, wenn du dich mit einem Bauunternehmer besprechen kannst und er dir die Verwendung der Nummer eines seiner Zugfahrzeuge erlaubt.

Wieseo das er kann doch seine eigene NR drann hängen er muß nur den Wagen für den Bauunternehmer als Bauwagen fahren das mit der fremden volge Nr geht dochso denke ich überhaupt nich ne ne!!
 
Eigentlich kann ich das Thema zulassungsfreie Anhänger überhaupt nicht mehr hören. ;)

Zulassungsfreie Anhänger tragen das Kennzeichen einer auf den jeweiligen landwirtschaftlich (oder eben Bau) Betrieb zugelassenen Zugmaschine. Es muss nicht das Kennzeichen der ziehenden Maschine sein. Bekanntermaßen hat der Landwirt heute nicht nur eine Zugmaschine. Also muss sich am fiktiven Bauwagen ein Kennzeichen eines auf die Baufirma zugelassenen Zugfahrzeugs befinden sofern man die Sache zulassungfrei betreiben will. :casstet: :casstet:

Thorsten
 
Hallo Thorsten,
das ist so nicht ganz richtig:
§60 STVZO
(5) Beim Mitführen von zulassungsfreien Anhängern ... muß an der Rückseite des letzten Anhängers das gleiche Kennzeichen wie am Kraftfahrzeug angebracht werden; bei zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genügt ein Kennzeichen, das dem Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Kraftfahrzeuge zugeteilt worden ist.
will sagen, der Bauwagen muß das Kennzeichen des ziehenden Kfz tragen und bei landw. Anhängern ist nicht der Halter des Anhängers, sondern der des ziehenden Fahrzeuges in der Pflicht. Wenn ich mir für meinen Trecker einen Anhänger von einem Bauern leihe, dann muss ich mein Kennzeichen an den Anhänger machen.
 
Hallo Hartwig
Bevor sich alle die Finger wund schreiben sage uns erstmal wie den Mog zugelassen ist
Grün oder Schwarzes Kennzeichen LKW oder Zugmaschiene?
Grünes Kennzeichen am Mog und Schwarzes am Anhänger geht nicht.
LKW und Anhänger geht nicht an Sonn und Feiertagen.
Zugmaschiene mit Schwarzem Kennzeichen geht auch Sonntags.
Es gibt auch Ausnahmen ich habe eine !
Mein Ex Flugzeugschlepper ist zugelassen als Bergungs und Abschlepp-Zugmaschiene
mit grünem Kennzeichen.Mein Autotransportanhänger,den ich auch hinter den
VW-Bus hänge hat natürlich ein Schwarzes Kennzeichen.
Als ich mit dem Gespann auf der Autobahn rausgewunken wurde (hatte einen VW-Bus
aufgeladen ) gabs eine Anzeige , die später durch die Klärung meines Finasamtes
eingestellt wurde.Mir wurde aber weiterhin untersagt solche Transporte durchzuführen,
da es sich NICHT um eine Bergung gehandelt hat.
Gruß Horst
 
Ich hatte am Anfang meiner ersten Antwort geschrieben, dass es keine legale Möglichkeit gibt einen Wohnwagen zulassungsfrei zu betreiben.
Das heißt auf alle Fälle, dass er nicht sein eigenes Kennzeichen verwenden kann, weil er kein Baugeschäft betreibt. Das Betreiben eines Baugeschäftes kann es allerdings erforderlich machen, Zugmaschinen einzusetzen, die nicht auf den Betrieb zugelassen sind. Ebenfalls kann es erforderlich sein Anhänger oder angehängte Geräte zu verwenden, die dem Betrieb nicht gehören. Das Umsetzen oder Verbringen eines Bauwagens kann den Einsatz externer Zugmaschinen erfordern, die nicht unbedingt einer Baufirma gehören müssen, sonder z.B. geliehen sind oder einem Transportunternehmen gehören, das normalerweise nicht in der Bauwirtschaft tätig ist. Hierzu würde ich auch Zugmaschinen zählen, die im Rahmen der \"Nachbarschafthilfe\" eingesetzt werden.

Nochmal. Eine legale Möglichkeit gibt es nicht. Es gibt aber Lücken im Gesetz, die man vor Gott und der Polizei nutzen könnte. Ich würde sogar sagen, das im Bauwagenfall die Versicherung des Bauunternehmers ohne Einwand einspringt, wenn der Bauunternehmer erklärt, dass er Auftraggeber für den Bauwagentransport war. Erst recht dann, wenn der Bauunternehmer den \"Bauwagen\" in seiner Betriebshaftpflicht aufgeführt hat.

Bauwirtschaft ist nicht Landwirtschaft. Einen Landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen)Anhänger darf ich onehin nur mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine bewegen. Sprich eine Zugmaschine mit grüner Nummer. Daher die ebenfalls unsichere Schäfer oder Imkerlösung, wenn die Zugmaschine grün versichert ist.

Nochmal ganz deutlich: Legal ist das nach den Buchstaben des Gesetzes sicher nicht !!

Thorsten
 
Thorsten, es ist sicher möglich, einen Bauwagen mit einer geliehenen Zugmaschine umzusetzen, dann muß aber der Bauwagen das Folgekennzeichen der geliehenen Zugmaschine führen - das Kennzeichen eines auf den Halter des ziehenden Zugfahrzeuges zugelassenen Kfz.
Es geht hier um die Halterfeststellung, also wem gehört die Zugmaschine, mit der der Anhänger bewegt wird, es geht nicht darum, wem der Anhänger gehört, ist einfach eine Haftungsfrage, wenn der Zug z.B. im Vorbeifahren meinen Aussenspiegel rasiert, nützt es mir wenig, den Halter des Anhängers zu erfahren, der mir dann nachweist, dass sich zum fraglichen Zeitpunkt keine seiner Zugmaschinen in der Nähe meines Autos aufgehalten hat.
Wenn ich als Bauer Anhänger eines Nachbarbauern an meinen Trecker anhänge, muß ich meine Folgekennzeichen verwenden.

Soweit zur Kennzeichnungspflicht, wohlwissend, dass die Praxis häufig nicht gesetzeskonform ist.

Was das Ziehen eines (zulassungsfreien) Wohnwagens angeht, stimme ich dir vollständig zu, das geht definitiv nicht, obwohl wir bei jeden Oldtimertreffen eines Besseren belehrt werden. Streng genommen ist das Steuerhinterziehung (auch die Fahrt mit dem grün zugelassenen Trecker dorthin) - es hat schon Veranstaltungen gegeben, wo sich Finanzbeamte die Kennzeichen aufgeschrieben haben und das FA anschließend Gebührenbescheide verschickt hat - und richtig Stress gibt es, wenn ein solcher Zug in einen Unfall verwickelt wird.

Moral von der Geschicht: Wohnwagen ordnungsgemäß zulassen, so ein 1-Tonner kostet an Steuern und Versicherung max 100 ¤ p.a. und ich kann ihn auch mal hinter einen PKW hängen.
 
Hallo,
nein, der spruch geht anders:

Ich nix wisse was du wolle, ich nixe chefe, chefe sage: du fahre bauwagen hole auf bauplatz, andere baustelle, ich immer mache was chefe sage, wenn du mache stress mit mir chefe mache auch stress mit mir weil bauwage nix andere baustelle heute abend, chefe nix könne schlafe bei baustelle und chefe mich schmeisse aus arbeit weil ich nixe bringe bauwage bei andere baustelle, und ich habe fünfe kinder und frau, und alle mache stress bei mir wenn ich nix arbeite und bringe geld, ouhouhouhou !

:D :D :D

vielleicht hilft\'s ja ...

mfg,
Andreas
 
Hallo,

wie wäre es damit: Mog mit schwarzer nummer, autotransporter ebenso, wohnwagen aufladen und ab dafür ! kann keiner was wollen, oder ?
:-)

mfg,
Andreas
 
Hallo zusammen,

jaaaaa, so muss es gehen, ordenlich verzurren die Kiste und ab dafür....
der Bumscontainer an sich wiegt ja nichts...
...Gute Lösung Andreas... ( Klatsch )

Gruss
Christoph Wiese/Kreis Herford/NRW
 
Wo seht ihr alle das Problem?

Zieht nach Bayern um, und bei einer \"Verfolgung\" der Gesetzteshüter müßt ihr nur \"Kampflinie\" fahren. so geschehen letzte in Woche in Schönach (ca. 35 km von Regensburg) Ein 14-jähriger klaute einen Mobilbagger (keinen richtig großen), wurde dabei ertappt und von der Polizi verfolgt. Selbst ein mutiger Schuß in der Reifen konnte den Flüchtigen nicht stoppen.. Eine Überholung des Fahrzeuges war dank \"Kampflinie\" auch nicht möglich. Mittlerweile sah sich der Verfolgte in die Sackgasse getrieben, da bereits 9 Polizeiautos vor Ort waren, fuhr er den Bagger in ein Spargelfeld, sprang unbeheligt ab und flüchtete. Den Bagger lies er mit Standgas weiterlaufen, um die Polizei zu verwirren (was auch gelang, da sie den führerlosen Bagger verfolgten) Erst nach Festfahren im Feld schlugen die Beamten zu...
Übrigens wurde der Täter am nächstn Tag verhaftet... - Vielleicht sollte er eine Baulehre beginnen!
Die Geschichte ist wahr, nur sollte sie nicht kopiert werden!

Gruß Thomas / Regensburg

http://tmattusch.bei.t-online.de
 
HI an alle Rechtsberater und solche die es werden wollen und.....
da sehen wir als Profis schon alt aus, wenn wir die StVZO wirlich leben wollen, und was glaubt ihr wie der Laie da draussen erst doof guckt wenn er angehalten wird.....
Also es wurde ja schon viel richtiges hier gesagt.
So auch, dass ein Wohnwagen nicht zulassungsfrei zu betreiben ist, wohlgemerkt ZULASSUNGSFREI. Aber Steuerfrei sehr wohl. Verishcerungsfrei widerum nicht.
Ich möchte niemanden zu nahe treten, daher zunächst an alle bzw. Allgemein:
Hier wird oft einiges durcheinander gebracht, denn von den ganzen Dingen die hier diskutiert werden ist oft nicht nur eine Einheit betroffen, sondern gleich meherere.
Was Zulassungen betrifft: So sind diese in der StVZO geregelt.
Was Steuern betrifft: So ist das in dem Steuerrecht geregelt (Insbesondere KFZ Steuer)
Was Versicherung betriefft: So ist das im KFZ Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Und oft sind auch alle Dinge irgendwie vom BGB betroffen.
So kann ein Zulassungsfreie Anhänger dennoch was mit dem § 7 der StVG zu tun haben (Halterhaftung) aber auch steuerberfreit sein. Wenn das KFZ Steuerbefreit und Zulassungsbefreit ist, gilt BGB § 823 (im Schadenfall).
Oben wurde auch erwähnt dass ein Zulassungsfreie Anhänger der einen Schaden verursacht, den Schaden über die Zugmaschine abwickelt. Und das genau ist falsch, seit dem 01.01.03. Denn der Geschädigte kann es sich mittlerweile aussuchen wer löhnen muss: Die Zugmaschine oder der Hänger. Wenn die Zugmaschine nicht ausfindig gemacht werden kann muss der Hänger löhnen. So, und jetzt stellt euch vor, das iss ein Zulassungsfreier Hänger. Zulassungsfrei bedeutet er brauch kein eigenes Nummernschild, kein eigenes Nummernschild bedeutet keine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle, keine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle bedeutet kein Versicherungsschutz! Un nu??
Also wenn schon Zulassungsfreie Hänger benutzt werden, sollte man in jedem Fall die Versicherungstechnische Seite abklopfen (ich weiß ich nerve). Ein Privatmann hat z.B. keine Möglichkeit einen Zulassungsfreien Anhänger mitzuversichern (Wie denn, wo denn) So was kann man über Betriebshaftpflichtversicherungen absichern.
Oder aber doch lieber den Wege gehen und das KFZ zulassen, mit Deckungskarte, Stueren und eigener Versicherung!

Klar??
Gruß
Bernd Schömann
 
Hallo Bernd.
Ich gebe dir recht. Privatleute haben kein Chance. Aber ich betreibe z.B. einen landwirtschaftlichen Betrieb der anerkannt keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.
Was sind bei dir eigentlich alles Anhänger ?
Ich würde doch meine beiden Wasserfässer nie mit einem Kennzeichen versehen. Das sind Wasserversorgungsgeräte, und so auch in der Betriebshaftpflicht eingetragen. (Wasserversorgungsgerät 500 Liter, Wasserversorgungsgerät 300 Liter) Oder würdest du meinen Schlegelmäher als Anhänger bezeichnen, nur weil er auf eigener Achse bewegt wird ?
Wenn die angehängten Sachen die Beleuchtung verdecken, dann muss ich natürlich eine Leiste dranhängen, aber ein Kennzeichen ?
Nehmen wir mal an, ich würde eine Schafzucht betreiben, Gott bewahre, meine Schäferhütte wäre ein, ja was denn, ein Schafversorgungsgerät. Und sicher zu nichts anderem gut, als die Schafe zu überwachen und zu versorgen.
Die Fahrbare Weidehütte vom Kumpel Reinhard fahre ich natürlich ohne Kennzeichen. (Obwohl 2,6 Meter breit und 6 Meter lang) Genau, wie den Kartoffelroder, obwohl der sich auch auf eigener Achse bewegt.

Ein Anhänger ist ein Gefährt, dass sich zum Transport verschiedenster Güter eignet.
Wenn ich mit meinem Pferdeanhänger Profilbretter aus dem OBI holen will, dann muss ich ihn halt schwarz zulassen. Aber doch bitte keine Imkerhütte, wenn ich eh schon einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibe, oder ? ;)

Thorsten
 
Hallo Thorsten,
die Landwirtschaft genießt Sonderrechte. Dabei ist es egal ob der Landwirt Gewinnabsichten verfolgt oder nicht. Die Sonderrechte sind auch in der StVZO vorhanden. Viele landwirtschaftliche Arbeitsgeräte genießen Zulassungsrechtlich Sonderstatus.
Anhänger? Anhänger sind #Fahrzeuge die sich nicht aus eigener Kraft fortbewegen können (wobei ein liegengebliebener BMW auf der Autobahn allerdings kein Anhänger ist!!!!).
Wie gesagt, zulassungstechnisch ist die Sache klar, Versicherungstechnisch ist sie für mich auch Glasklar und für den Laien versuch ich das hier mal zu durchleuchten:
Gerä#te die du hinten Anhängen hast (als landwirtschaftlicher Unternehmer an der Zugmaschine) können sowohl Arbeitsgeräte (Schlegelmäher) als auch einfache Anhänger (Wasserfässer) sein. Wie gesagt, Zulassungstechnisch: Zulassung nicht erforderlich. Auf Grund eines Schadens kann es aber Versicherungstechnisch schon mehr Fragen aufwerfen. Über die KFZ Versicherung sollte man meinen ist alles was an der Zugmaschine hängt, versichert. Das ist aber leider nicht so. Es kommt darauf an, was das Interesse des Betreibers ist (also zu welchem Zweck er das Gerät benutzen möchte) und wie das Gerät betrieben wird.
Eine angehängte Feldspritze die durch Zapfwelle betrieben wird udn auf eigener Achse nachläuft und undicht ist und das Spritzmittel auf der Strasse verliert, ist z.B. nicht über die KFZ Haftptpflichtversicherung versichert (hier hilft nur die Betriebshaftpflicht für den Landwirt, die auch Arbeitsmaschinen mitversichert, prämienfrei).
Der Schlegelmäher der am Traktor hängt und etwas unten hervor schleudert gegen z.B. ein vorbeifahrendes Auto an der Straße, dieser Schaden ist ganz klar ein Treckerschaden.
Also doch nicht so einfach das ganze.
Aber wie du richtig erkannt hast, Thorsten, eine Betriebshaftpflicht löst hier die Probleme, auch für die Schäferhütte usw.
Gruß
Bernd Schömann
 
Noch eins:
Ich werde immer wieder gefragt, wie kann ich als Nichtlandwirt in den Genuss einer landweirtschaftlichen Betriebshaftpflicht kommen.
Nun das ist ganz einfach: Haftpflichtversicherungen versichern nicht den Beruf den jemand ausübt, sondern die Tätgikeit die derjeniege ausübt.
Das heißt wenn ich morgen als Makler dicht mach und ein Abrissunternehmen aufbaue, nutzt mir meine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung überhaupt nix. Ich muss mich dann als Abbruchunternehmer versichern!
Wenn also jemand die Risiken und Tätigkeiten eines Landwirtes ausübt, kann er auch eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht kriegen, auch wenn er nur 1.000 qm Land bewirtschaftet.
Beste Grüße
Bernd Schömann
 
Habe hute einen Bauwagen Bekommen und mutig (viel. auch illegal) Hinter meinen Mog gehängt volgekennzeichen und Lichtbrücke drauf die drei 25km zeichen wahren schon drauf, und an meine Weiden gebracht!!

So nun meine Frage wo steht denn das ein Bauwagen nur von einem Bauunternemen gefahren werden darf??? Hab ich außer hier nirgens gefunden!