Zulassung am 2. Wohnsitz

Kriddi404

New member
18. Juni 2003
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Hallo,

habe meine beiden MOGS (404) bei meinen Eltern (hier auch 2. Wohnsitz angemeldet) in der Scheune stehen (hier ist auch Werkstatt usw.)
Jede Fahrt starte ich folglich auch von dort.
Ist es möglich diese auch an dem 2. Wohnsitz anzumelden.
Meine Zielvorstellung wäre eine 07-Nummer, um beide MOGS mal auszuführen (einer ist derzeit auf normal H-Kennzeichen zugelassen).

Viele Grüße

Dirk
 
Hallo Dirk,
für meinen Kenntnisstand ein ganz klares JA, man kann auch auf Zweitwohnsitz anmelden.

Beste Grüße

Bernd
 
Moin,

wie kann man den denn nachweisen, bei der Zulassung auf den ersten Wohnsitz hat man ja als Nachweis den Personalausweis.

Was muß man mitbringen, die Meldebescheinigung des Zweitwohnsitzes?

Michael
 
Hallo,

Was muß man mitbringen, die Meldebescheinigung des Zweitwohnsitzes?

Genau, dies genügte bei mir in Münster, 2005 - und alte Zulassungen haben "Bestandsschutz" (weiß nicht ob dies genau so heist).

ABER gab es nicht zum 1. 3. 2007 eine Änderung, nach der Fahrzeuge ausschließlich am Erstwohnsitz zugelassen werden können? Selbst wenn das Fahrzeug nachweislich am Zweitwohnsitz steht.

Wäre für Infos ob und wie es nach wie vor möglich ist Fahrzeuge am Zweitwohnsitz zuzulassen sehr dankbar.
Bitte keine Vermutungen sondern etwas amtliches :roll:

Grad für Oldtimer ist es imho einfach schön, wenn alle Fahrzeuge einer Sammlung ein ähnliches Kennzeichen haben. Steuern und Versicherung sind ja im Oldiefall eh gleich, unabhängig vom Standort.

Hat schon jemand nach dem 1. 3. 2007 ein Fahrzeug am Zweitwohnsitz zugelassen?

Grüßle
Sylvia
 
Moin,

also in Nordfriesland kann man, laut der Zulassungsstelle, Fahrzeuge nur noch auf den ersten Wohnsitz zulassen.

"Zuständig für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist die Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Eine Zulassung bei der Zulassungsbehörde am Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich. Wenn Sie in Nordfriesland Ihren Hauptwohnsitz haben, stehen Ihnen in Husum und in Niebüll Zulassungsstellen zur Verfügung."

Ist wohl neues EU-Recht aus Brüssel. :!:

Gruß aus dem Norden

Björn[/url]