Zulassung Baggerlafette?

Menk

New member
19. Feb. 2005
463
0
16
Hallo zusammen,

ich habe mir kürzlich einen Atlas Bauernlader AL 320 zugelegt (Baujahr 1959). Dieser ist auf einer Lafette montiert, die meiner Ansicht nach original ist (also kein Eigenbau). Genau die gleichen Lafetten sind bei Angeboten in großen Auktionshäusern zu sehen.

Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit man den Bagger überhaupt hinter sich herziehen darf. Ich habe weder Forst- noch Landwirtschaft.

Ich habe hier bereits die Suchmaschine bemüht und die neue FZV durchgesehen. Daraus folgere ich, daß es sich um eine Arbeitsmaschine handeln dürfte, die grundsätzlich zulassungsfrei ist. Jedoch deute ich, daß auch zulassungsfreie Anhänger nach neuer Rechtslage ein Kennzeichen benötigen. Dieses setzt eine Betriebserlaubnis voraus ("genehmigter Typ"). Die hat die Lafette natürlich nicht.

Kann hier jemand aufklären?

Danke und Gruß
Markus
 
Hallo Markus,

Schau mal unter Zulassung Stromaggregat, ich denke dein Bagger fällt da sinngemäß drunter - nichtselbstfahrende Arbeitsmaschine.

Gruß Ulli
 
Hallo, Markus,

die meisten nichtselbstfahrenden Arbeitsmaschinen, z.B. auch Ladewagen, Miststreuer, Kartoffelvollernter u.s.w. hatten im Neuzustand eine Betriebserlaubnis, damals ein grünes Papier mit allen erforderlichen Daten.
So könnte ich mir vorstellen, dass auch Dein Atlas-Lader einmal eine BE besaß.

In vielen Fällen wurde diese nicht an den Käufer weitergegeben, sondern vom Landmaschinenhändler aufbewahrt (warum, weiß ich nicht, war aber früher oft so).

Vielleicht findet sich noch ein Händler, der eine BE eines Atlas-Laders rumliegen hat.

Oder Du versuchst es direkt bei Atlas. Evtl. stellen sie Dir ja nochmal eine aus.

http://www.atlas-terex.de/index-de.php?atlas=unternehmen/historie.inc
http://www.atlas-terex.de/index-de.php?atlas=haendler/service.inc

Viel Erfolg!!!

Grüße

Holger