Hallo zusammen,
ich habe mir kürzlich einen Atlas Bauernlader AL 320 zugelegt (Baujahr 1959). Dieser ist auf einer Lafette montiert, die meiner Ansicht nach original ist (also kein Eigenbau). Genau die gleichen Lafetten sind bei Angeboten in großen Auktionshäusern zu sehen.
Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit man den Bagger überhaupt hinter sich herziehen darf. Ich habe weder Forst- noch Landwirtschaft.
Ich habe hier bereits die Suchmaschine bemüht und die neue FZV durchgesehen. Daraus folgere ich, daß es sich um eine Arbeitsmaschine handeln dürfte, die grundsätzlich zulassungsfrei ist. Jedoch deute ich, daß auch zulassungsfreie Anhänger nach neuer Rechtslage ein Kennzeichen benötigen. Dieses setzt eine Betriebserlaubnis voraus ("genehmigter Typ"). Die hat die Lafette natürlich nicht.
Kann hier jemand aufklären?
Danke und Gruß
Markus
ich habe mir kürzlich einen Atlas Bauernlader AL 320 zugelegt (Baujahr 1959). Dieser ist auf einer Lafette montiert, die meiner Ansicht nach original ist (also kein Eigenbau). Genau die gleichen Lafetten sind bei Angeboten in großen Auktionshäusern zu sehen.
Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit man den Bagger überhaupt hinter sich herziehen darf. Ich habe weder Forst- noch Landwirtschaft.
Ich habe hier bereits die Suchmaschine bemüht und die neue FZV durchgesehen. Daraus folgere ich, daß es sich um eine Arbeitsmaschine handeln dürfte, die grundsätzlich zulassungsfrei ist. Jedoch deute ich, daß auch zulassungsfreie Anhänger nach neuer Rechtslage ein Kennzeichen benötigen. Dieses setzt eine Betriebserlaubnis voraus ("genehmigter Typ"). Die hat die Lafette natürlich nicht.
Kann hier jemand aufklären?
Danke und Gruß
Markus