Zulassungs Frage Rückewagen

mazn01

New member
18. Sep. 2004
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Hallo Mogler

Ich habe einen Rückewagen ohne Papiere. Der Wagen sieht eigentlich nicht selbstgebaut aus.

Weder auf den Achsen noch am Rahmen ist ein Typenschild, ein Hinweis oder eine Fahrg. Nr.

Gibt es eine legale Möglichkeit, den Anhänger mit Mog(grüne Nummer), auf der Straße zu bewegen?

Mazn
 

Anhänge

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Moin Mazn,
zum TÜV deines Vertrauens fahren, mit dem aaS klären, ob und ggf. welche Daten für den Baurat erforderlich sind, Typenschild mit den Daten anfertigen (Hersteller bis dann du), selbstgewählte Fahrgestell-Nr. einschlagen und dann kannst du ihn zulassen.
Gruß Ulli
 
Aber die wollen doch sicher wissen, was für ein Rahmen das ist, Achslasten.
Das hört sich für mich irgendwie zu einfach an. Da könnte doch dann jeder Bastler aus irgendwelchen teilen sich einen Hänger selber bauen. Gibt es da nicht Vorraussrtzungen wie Schweißerprüfung Karosseriebau Meister oder so?
Mazn
 
Hallo



da hat Mazn nicht ganz unrecht. Wenn Du selber als Rahmenbauer eintritts, mußt Du die Schweißerprüfung vorweisen können. Oder von dem "Bekannten", der den geschweißt hat! Weißt Bescheid, gelle.

Lege die Achslast pro Achse auf 3-4to bei Dir. So wie ich die Achsen sehe, langt das locker und der TÜV wird nicht lange suchen, weil die Achsen dann sowieso überdimensioniert sind.



Gruß

Oliver
 
Wenn ich da schon jemand am Rohr habe der sich mit sowas auskennt

Thema Bremsen

Die meisten Rückewagen verfügen nur über eine Hydraulische Bremse, die über den Schlepper manuell bedient wird. Wie schaffen die das mit der Zulassung? Die haben bei einem Eigengewicht von 2-3 tonnen keine Betriebsbremse aber eine Zulassung

Mazn
 
Bei deinem Rückewagen darft du auf keinen Fall darauf pochen, dass es sich um einen Anhänger handelt.
Das ist ein Anhängegerät, wie z.B. ein Wasserwagen oder eine Düngerspritze oder ein Güllefass.

Solche Geräte sind nicht universell verwendbar, sondern auf den Arbeitszweck ausgerichtet.
In deinem Fall halt auf die Holzbergung. Die Zulassungsvorschriften sind dabei wesentlich flexibler. Umrissleuchten, Betriebsbremse und der ganze Kram.

Solltest du der Meinung sein, dass dein Rückewagen ein Baujahr vor 1961 aufweißt, so ließe sich die Sache mit einem 25km Schild und grünem Folgekennzeichen regeln. (Der Kran kann ja später angebaut sein) Solche Teile lassen sich ohne Betriebserlaubnis bewegen. (drei 25km Schilder bei Zugfahrzeugen, die schneller, als 25km/h ? oder 32km/h ? fahren können)
Nimm die Arbeitsgeräte explizit in deine Betriebshaftpflicht mit auf.

Thorsten
 
Hallo Thorsten
sehen schon wo der Wille da ein Weg...
Aber das mit vor Bj 61 bekomme ich (zumindest glaube ich das) bein Tüvler nicht durch.
Wenn ich die Sache richtig verstehe darf ich dann mit dem Anhängegerät nicht schneller als 25 bzw 32 fahren.
Bekomme ich dann vom Tüv bzw Zulassungsstelle einen Brief in dem als Typ Anhängegerät steht?
Mazn
 
Also noch mal (meine Sichtweise der Dinge)

Bei Anhängegeräten Vor Bj61 und/oder zG kleiner 3t keine Betriebserlaubnis erforderlich. Vmax 25km/h weil keine Zulassung besteht.

Ansonsten wie Ulli beschrieben hat ab zum Tüv, Betriebserlaubnis und dann Zulassungsverfahren.

In diesem Fall wirst du um eine Betriebsbremse nicht herum kommen.
Mit einer Ausnahme. (§41 StVZO)

An einachsigen Anhängern (Gilt auch für Tandemachse, Achsabstand kleiner 1m)
ist keine eigene Bremsanlage erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende
Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des
Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch
eine max. Achslast von 3 t nicht übersteigt.

Über 8t brauchst du eine Zweileitungs-Druckluftbremse.
Bis 8t reicht eine Auflaufbremse.

Thorsten
 
Moin Mazn,
wir können hier seitenlang diskutieren, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer Betriebserlaubnis möglich ist.
Die Entscheidung darüber, was er sehen will, trifft ausschliesslich der aaS. Diese Leute haben üblicherweise ein abgeschlossenes Ing.-Studium in der Tasche und können schon durch "Inaugenscheinnahme" die Professionalität der Arbeit (Rahmendimension, Qualität der Schweissnähte, Tragfähigkeit der Achsen) abschätzen.
Wenn du den Rückewagen mit 25km/h-Schild bewegen willst, brauchst du nur eine Betriebserlaubnis, bei Baujahr vor 1.1.1960 nicht einmal diese. Was die Bremsen angeht, hat Thorsten bereits alles gesagt mit der Ausnahme, dass bei 25km/h-Zulassung statt der 2-Leitungsbremse auch eine 1-Leitungsbremse ausreicht. Ich denke aber, dass du ohnehin nicht über 8to zGG kommen wirst.

Also nimm ein paar Fotos in die Hand, fahr zum nächsten TÜV und sprich mit dem aaS dein Vorhaben durch, der sagt dir dann, was er sehen will. Das Gespräch ist übrigens kostenfrei - must nur Zeit und Sprit für die Anfahrt rechnen :wink:
 
Danke Jungs werde ich machen
Werde dann den (langen Leidens) Weg zur Zulassung einstellen.
Mazn