Zulassungsmöglichkeiten 406

BerndEisenmann

New member
22. Juli 2003
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie sich die entsprechenden Zulassungen beim 406 (landw. Arbeitsmaschine, Oldtimer,Zugmaschine...) auf die Steuer und Versicherung auswirken?
Grüße Bernd
 
Hallo Bernd,
Du kannst den U406 als steuerpflichtige Zugmaschine mit schwarzem und als
steuerfreie Zugmaschine(Landwirtschaft) zulassen. Weiterhin ist die Zulassung als
LKW die teuerste Möglichkeit. Mit den entsprechenden Anbaugeräte ist auch die
Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine möglich.
Hol Dir Versicherungsangebote von möglichst vielen verschiedenen Gesellschaften
oder eben von Bernd von www.unimogversicherung.de.
Ich habe meinen U1000 grün, steuerfrei zugelassen und bezahle ca. 195 Euro
Haftpflicht im Jahr. Sonst nichts.Die Zulassung mit grünem Kennzeichen wird
allerdings von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Zuständig sind
hier die jeweiligen Finanzämter. Manche verlangen div. Grundstücke, Pachtflächen
, andere dagegen wollen keinerlei Nachweise. Vorher nachfragen spart Ärger.
Thorsten
 
Hi Bernd,
zum Beitrag von Thorsten möchte ich noch folgendes ergänzen: Landfläche ist nicht erforderlich. Das zuständige Finanzamt fragt danach wer land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer ist. Und genau da streiten sich immer wieder die Geister. Dabei ist die Lösung ganz einfach. Im Sozialversicherungsgesetz ist genau geregelt wer land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer ist (§ 123, kann beimir zur Einsicht angefordert werden) Jedenfalls ist es so, jeder der Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlt ist auch automatisch land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer und damit hat er Anspruch auf Steuerbefreite Zugmaschine.
Übrigens: Wer als Landwirt oder Forstwirt gilt, zahlt bei seiner PKW Versicherung auch weniger!!!! Das gibts den sogenannten A-Tarif. Der ist ca. 5 -10 % günstiger als der Normal Tarif.
Beste Grüße
Bernd Schömann
 
Hallo Moggler

Hatte gerade ein sehr ausführliches Gespräch mit meinem zuständigen Finanzamt.
Der Beamte war überhaupt nicht davon zu überzeugen, dass man einen 403 braucht,
um einen Teich mit 0,5 ha zu bewirtschaften.
Er bestand auf einen Ertrag von 3000DM/pa und im nächsten Gespräch sollte ich dann
3000 Euro Ertrag/pa nachweisen. Ertrag !! nicht Umsatz :(
Ich werd meinen Mog jetzt historisch anmelden.
Kostet dann zwar ca 190 Teuro Steuer, aber ich spar mir die Berufgsgenossenschaft und
die Versicherung ist auch billiger.
Außerdem darf ich fahren wohin ich will und muß nicht immer einen Sack Kartoffeln
mitnehmen.

Gruß an alle, die mit grünen Kennzeichen fahren :) :) :)
 
Das mit historischen Kennzeichen ist alles schön und gut (hab ich bisher auch) aber laß dich damit nicht bei landw. Arbeiten erwischen.. :-) Ich versuch meinen jetzt mal als landw. Zugmaschine zuzulassen..über Erfolg oder nicht werd ich berichten, bei meinem McCormick hab ichs auch durchgesetzt.

[Editiert am 3/11/2003 von OliverStollenwerk]
 
Hallo Zusammen,


Leider (in der Sache) hat Oliver Recht, das \"H\"-Kennzeichen ist nur für Fahrzeuge bestimmt, die
... vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt ...
werden.

Leider bedeutet dies auch, daß man damit außer \"herumjuckeln\" nicht viel machen darf, insbesondere wenn es ebenso versichert wurde.

@403ler
Hier wurde bereits desöfteren über die Zulassungsmöglichkeiten geschrieben, ich glaube Bernd Schömann hatte auch eine Textstelle parat, in der die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung genannt sind.

Ich glaube mich daran zu erinnern, daß dort die landwirtschaftliche Zulassung explizit \"nicht\" von einer Ertragssituation abhängig gemacht wird.

Bei mir war es konkret so, daß ein Fragebogen vom Finanzamt kam, indem ich bloß die Nummer des Einheitswertbescheides, und die Versicherungsnummer bei der Berufsgenossenschaft einzutragen brauchte, und die Befreiung war durch.

Aber glaub\' nicht daß Du damit (grüne Nr.) \'nen Freibrief bekommst. Du darfst nur Fahrten durchführen, die mit lof-Tätigkeiten in Zusammenhang stehen, und daß auch nur im Umkreis von 50km. Also \"Spazierfahrten\" oä. wären Steuerhinterzeihung. (Ich weiß, sowas würdet ihr bestimmt nie tun)

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
 
@ Theo : Was für einen Einheitswert-Bescheid wollten die Herren denn da sehen ? Den hab ich beim letzten mal für den Trecker nicht mitbringen müssen, diesmal für den Mog wollen die Herrschaften vom Finanzamt den sehen...komisch komisch. Davon abgesehen, Ertrag ist wirklich nebensächlich, aber jedes Finanzamt handhabt die Geschichte auf seine Weise, obwohl das KFZ-Steuer-Gesetz ja Bundesangelegenheit ist.

Falls es jemanden interessiert : Man kann ein KFZ, das bisher mit H-Kennzeichen zugelassen ist, ohne weitere Briefänderungen oder TÜV-Abnahmen wieder nomal zulassen (Aussage Zulassungstelle LK Saarlouis).

@ H-Kennzeichen : es ist ja immer noch die Frage was denn die Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes ist :-), eigentlich ja fahren...mich hat in den 3 Jahren mit H-Kennzeichen noch nie einer angehalten, obwohl ich etliche Tonnen Kies,Sand, Schotter und diverse Anhänger (Kompressor, Radlader) durch die Gegend gefahren hab.
 
Eigentlich is es ja auch Kultur und Brauchtumspflege wenn ich mit einem 50iger Jahre Schlepper und nem 2 Schar Pflug nen Acker pflüge! Nur mal so als Denkanstoss für unsere Bürokraten....
 
......und wenn ich am Sonntag mit meiner grünen Nummer zum Schleppertreffen
fahre ist es eine Werbefahrt für meinen Lof-Betrieb.
Gruß Horst
 
... und auf der Ladefläche nehme ich fünf Holzscheite (forstwirtsachaftliches Erzeugnis)für das abendliche Lagerfeuer mit und beim Treffen unterhalte ich mit anderen Agrarunternehmern über die aktuellen Quoten aus Brüssel und jammere über das Wetter... :cool:
 
Hallo Forum,

stehe vor dem gleichen Problem der Zulassug. Habe mir ein 406 EAG der
BW gegönnt.

Welche techn. Vorraussetzung am Mog. sind notwendig um ihn z.B. als
landw. Zugm. zuzulassen, bzw. sind welche notwendig (Kraftheber hinten....?)
Oder reicht der Heckbagger für die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine?
Eine weitere Möglichkeit wäre doch den Mog als Berge- und Abschleppfahrzeug
anzumelden, was ist hierfür notwendig.

Ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen ;-)

Danke im voraus

DUC
 
Laut Auskunft des Finanzamt im LK Saarlouis muss nicht mal \"Zugmaschine Ackerschlepper\" eingetragen sein, normale Zugmaschine wird zumindest im \"fall\" Unimog auch akzeptiert. Ich weiß allerdings immer noch nicht, was für einen \"Einheitswertbescheid\" die Herrschaften jetzt sehen wollen :-) Immer was neues bei den Behörden *g*
 
Hallo Duc
Als Berge und Abschleppfahrzeug ist die Vorraussetzung ein KFZ-Handel mit
Abschleppdienst.Der Mog braucht höchstens noch ne Seilwinde (zumindestens auf dem
Papier)aber wenn Du es nicht schlau genug anstellst steht auch Berge und Abschleppfahrzeug in dem Fahrzeugschein,und mal eben bischen Holz oder Sand
fahren kann sehr teuer werden.Tip von mir erst zulassen auf LOF und dann die
Steuerbefreiung auf Ber.u. Absch. Fahr. einreichen.
Gruß Horst
 
Das Thema mit dem \"Institut für moderne Christenverfolgung\" (Finanzamt)ist wohl eine Neverendingstory. Sehr vieles liegt hier immer im Ermessen des zuständigen Finanzamts bzw. des Sachbearbeiters. Am besten ist hier die vorherige Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Mein 1000er ist im Brief nur als Zugmaschine eingetragen und hat seine grüne Nummer anstandlos bekommen. Laut Aussage unseres Landmaschinenhändlers vor der Zulassung hätte er keine bekommen, da nur landw. Zugmaschinen eine solche bekommen. Eine landw. zgm. besitzt aber immer einen Kraftheber.
Fakt: Grüne Nummer bei Zulassung als Zgm. oder landw. Zgm. möglich; sieh Zuckerrübenfahrzeuge(LkW) oder Ähnliche Zwecke.

Geschichten die das Leben schreibt:
Ein befreundeter Lohnunternehmer der Gülle und ähnliches ausbringt hatte nach einer Steuerprüfung folgendes Problem. ER fährt die Flüssigkeit mit Lkw`s oder Unimog`s zum Acker und dort wird mit MB-Trac und Güllefass ausgeblasen. Für die Lkw die die Gülle auf der Straße transportieren und als Zgm. mit grüner Nummer zugelassen sind gibt es keine Dieselölverbilligung für lof-Zwecke, da es sich nicht um landwirt. Zgm. handelt.
Für die Unimogzüge die die selbe Arbeit verrichten gibt es die Dieselölverbilligung aber, da es ldw. Zgm. sind. Die prüfer haben nun den Dieselverbrauch geschätzt und er mußte für ?Jahre ein Teil seiner Dieselölverbilligung zurückbezahlen.

So geht das halt wenn dem Eichel das Geld ausgeht.


Markus
 
Frage an Horst Wege,

reicht ein KFZ-Handel aus (in meinem Fall Verkaufe und Vermietung von Wohmobile) oder muß ich eine Abschleppgenehmigung oder Lizenz nachweisen um den Mog als
Abschl. mog zu zulassen. Wie teuer ist eigentlich die Versicherung?
Noch eine Frage zur Zulassung, erst als LoF zulassen und dann später Steuerbefr. für Absch. und Berge beantragen? Bekommt der Mog dann nicht erst ein grünes Kennzeichen für LoF und dann ein schwarzes, oder wie muß ich mir das vorstellen?

Generelle Frage: wie komme ich an die grünen Nummernschilder?
Die Steuerfreistellung wird doch erst später beantragt. Kann ich mir
trotzdem einfach grüne Nummerschilder machen lassen und einfach
an den Mog schrauben?

Viele Fragen ;-)

Gruß
Marco
 
mal sehen ob ich das noch hinkriege:

Einheitswertbescheid ist das Ding vom Finanzamt, das aussagt, was dein Grund und Boden theoretisch wert ist, abgeleitet aus der Bodenbeschaffenheit (z.B. Lehmboden) und der Nutzung (z.B Ackerland). Das benutzen Die zur Ermittlung deiner Grundsteuer.

Einheitsnummer des Betriebes: Jeder landwirtschaftliche Betrieb hat beim Finanzamt eine Steuernummer, egal ob Gewinne erzilet werden oder nicht. Diese Nummer wollten die von mir haben (andere Abteilung, kein Computernetz???, egal!).

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft: Da muss jeder Beiträge zahlen, der einen Landwirtschaftlichen Betrieb (siehe oben) hat. Der beitag richtet sich nach der Größe der bearbeiteten Fläche. Ob man die wirklich bearbeitet oder ob das eigen oder gepachtet ist, ist egal.

Also mein 411 ist landwirtschaftlich zugelassen (Zugmaschine, ohne Kraftheber). Bei der Zulassung habe ich denen gesagt: Einma Trecka! (wie der Sauerländer sagt). Damit gab es beim Schilderheini keine Diskussion (Trecka = zwei kleine grüne zweizeilige Kennzeichen). Nach ca 4 Wochen kam die Post vom Finanzamt: Betriebsnummer ins Formblatt eingetragen und letzte Beitragsrechnung der BG beigefügt und fertig. :cool:
 
Hallo,

nur der Vollständigkeit halber:

Mein 401er läuft auf meine rote 07er Nummer (Sammlerkennzeichen)

Vorteile:
- MEHRERE Fahrzeuge (min. 20 Jahre alt, original)
- Einmal Steuer (190¤), einmal Versicherung (teuerstes Fzg)
- Kein TÜV
Nachteile:
- Fahrtenbuch (hängt vom Landratsamt ab)
- Nur Probefahrten, Veranstaltungen, Überführungen
- Bei Wiederzulassung Vollabnahme notwendig
- Nur ein Satz Schilder

Ich fahr ganz gut damit . irgendwas klappert immer und macht eine Probefahrt notwendig ;)

Gruß, Daniel