Hallo Zusammen,
Leider (in der Sache) hat Oliver Recht, das \"H\"-Kennzeichen ist nur für Fahrzeuge bestimmt, die
... vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt ...
werden.
Leider bedeutet dies auch, daß man damit außer \"herumjuckeln\" nicht viel machen darf, insbesondere wenn es ebenso versichert wurde.
@403ler
Hier wurde bereits desöfteren über die Zulassungsmöglichkeiten geschrieben, ich glaube Bernd Schömann hatte auch eine Textstelle parat, in der die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung genannt sind.
Ich glaube mich daran zu erinnern, daß dort die landwirtschaftliche Zulassung explizit \"nicht\" von einer Ertragssituation abhängig gemacht wird.
Bei mir war es konkret so, daß ein Fragebogen vom Finanzamt kam, indem ich bloß die Nummer des Einheitswertbescheides, und die Versicherungsnummer bei der Berufsgenossenschaft einzutragen brauchte, und die Befreiung war durch.
Aber glaub\' nicht daß Du damit (grüne Nr.) \'nen Freibrief bekommst. Du darfst nur Fahrten durchführen, die mit lof-Tätigkeiten in Zusammenhang stehen, und daß auch nur im Umkreis von 50km. Also \"Spazierfahrten\" oä. wären Steuerhinterzeihung. (Ich weiß, sowas würdet ihr bestimmt nie tun)
Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo