Hallo 404 Fans,
Um den Gebrauchsmusterschutz zu erlangen müssen folgende (Rechts-)Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muß eine Erfindung vorliegen, die
neu, gewerblich anwendbar ist und auf einem
erfinderischen Schritt beruht.
Erfindung
-Eller: evtl-. damals
-Ulli: nein-> er hat das Ding ja...