Hallo,
das mit der Ausnahmegenehmigung ist schon Halter abhängig, die gelbe Rundumleuchte z.B. die ist an meinem verbaut und genemigt, ich als Privatperson
darf sie ab nicht führen. Ich habe die Anfragen schon abgesetzt und unser Zulassungsstelle hat eine Anfrage an die Regierung der Oberpfalz...