Aenderung von Schluesselnummer

Hallo Niklas,

was jetzt der genau Unterschied der beiden Schlüsselnummern ist kann ich leider nicht beantworten.

Zur Hauptuntersuchung:
Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 (Anm. Kaftommibusse und Wohnmobile) fallen

mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse bis einschliesslich 3,5 t alle 24 Monate

mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t alle 12 Monate

ab 7,5 t kommen halt noch Zwischenuntersuchungen dazu.

Gruss
Lutz