Hallo Niklas,
was jetzt der genau Unterschied der beiden Schlüsselnummern ist kann ich leider nicht beantworten.
Zur Hauptuntersuchung:
Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 (Anm. Kaftommibusse und Wohnmobile) fallen
mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse bis einschliesslich 3,5 t alle 24 Monate
mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t alle 12 Monate
ab 7,5 t kommen halt noch Zwischenuntersuchungen dazu.
Gruss
Lutz
was jetzt der genau Unterschied der beiden Schlüsselnummern ist kann ich leider nicht beantworten.
Zur Hauptuntersuchung:
Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 (Anm. Kaftommibusse und Wohnmobile) fallen
mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse bis einschliesslich 3,5 t alle 24 Monate
mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t alle 12 Monate
ab 7,5 t kommen halt noch Zwischenuntersuchungen dazu.
Gruss
Lutz