Hallo Lutz,
Deine Verweise kenne ich, habe sie ja oben auch zitiert.
Meine Frage bezieht sich auf die Aussage, daß die Art des Zugfahrzeuges zum ziehen von LOF Anhängern etwas genauer festlegt sei
dies habe ich bisher nirgends gefunden. :?:
zu Deinem Anhänger: Du hast dann logischerweise ein schwarzes Kennzeichen? Warum ist er auf 20 Km/h begrenzt? stand dies in der ABE?
Gruß Peter
Deine Verweise kenne ich, habe sie ja oben auch zitiert.
Meine Frage bezieht sich auf die Aussage, daß die Art des Zugfahrzeuges zum ziehen von LOF Anhängern etwas genauer festlegt sei
Zitat:
Im Falle der LoF-Anhänger ist lediglich die Art des Zugfahrzeuges etwas genauer festgelegt, sodass diese Anhänger eben nur hinter Zugmaschinen, nicht aber hinter PKW oder LKW mitgeführt werden dürfen.
dies habe ich bisher nirgends gefunden. :?:
zu Deinem Anhänger: Du hast dann logischerweise ein schwarzes Kennzeichen? Warum ist er auf 20 Km/h begrenzt? stand dies in der ABE?
Gruß Peter