-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Abstreiter Georg
Gesendet: Dienstag, 29. Mai 2012 15:19
An: 'klaus21'
Cc: Niklaus Mathias
Betreff: WG: Web-Mail - Kontaktformular - Internetauftritt der Bayerischen Polizei
Sehr geehrter Herr Nehiba,
bei ihrer Frage geht es um keine verkehrsrechtliche Frage.
Diese Anhänger dürfen mit ihrem Unimog gezogen werden.
Vielmehr müßten sie mit dem Finanzamt klären, ob die Anhänger dadurch nicht steuerpflichtig werden. Mit der Zulassungstelle wäre abzuklären, ob durch ihre Tätigkeit die Anhänger nicht zulassungspflichtig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Abstreiter
Polizeioberkommissar
Polizeiinspektion Neufahrn
Sepp-Manger-Str. 2
85375 Neufahrn
Telefon: 08165/9510-45
Telefax: 08165/9510-19
eMail zentral: mailto

p-obn.neufahrn.pi@polizei.bayern.de
eMail persönlich: mailto:georg.abstreiter@polizei.bayern.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Latz Karola
Gesendet: Dienstag, 29. Mai 2012 10:24
An: Neufahrn PI (Postfach)
Betreff: WG: Web-Mail - Kontaktformular - Internetauftritt der Bayerischen Polizei
zuständigkeitshalber weitergeleitet, mit der Bitte um Erledigung.
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
KPI Erding
Latz, PolBesch
Geschäftszimmer
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: noreply@vm00351.int-dmz.bayern.de [mailto:noreply@vm00351.int-dmz.bayern.de]
Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 12:17
An: Erding KPI (Postfach)
Betreff: Web-Mail - Kontaktformular - Internetauftritt der Bayerischen Polizei
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Die folgende Email wurde über ein Internet-Kontaktformular erstellt!
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Hinweis:
Zuständige Dienststelle: Kriminalpolizeiinspektion Erding
Hinweis, Frage oder Anregung:
Ich hätte mal eine generelle Anfrage die mir bis dato niemand rechtsverbindlich beantworten konnte.
Ich bin Halter eines Unimog U1650 Schlüssel 0708 74400000
Zugelassen als Lkw in privater Nutzung; mGM 10to
Während der Erntezeit helfe ich meinem Freund unentgeldlich auf dem landwirschaftlichen Betrieb.
Hier kann es vorkommen, dass ich mit dem Unimog auf dem Feld bin und es müssten Anhänger aus dem LoF-Betrieb un-/beladen auf?__s Feld oder zurück zum Gehöft gezogen werden. Die Anhänger sind teils zulassungsfrei, teils zugelassen.
Darf ich in meiner Funktion als landwirtschaftlicher unentgeldlicher/nicht gewerblicher Freundschaftschaftsdient mit meinem Unimog die LoF-Anhänger unter Berücksichtigung der jeweils vorgeschriebenen Zug/zul.GM/Geschwindigkeits-Vorschriften die Anhänger im Straßenverkehr bewegen?
Ich bin in Besitz von Folgekennzeichen meines Unimog für zulassungsfreie Anhänger.
Könnten sie mir bitte schriftlich antworten, damit ich dieses auch im Fahrzeug mitführen kann, sollte ich von der Polizei kontrolliert werden.
Mitteiler:
Nachname: Nehiba
Vorname: Klaus
E-Mail: klausn21
Wie wurde der Mitteiler auf das Internet-Angebot der Polizei aufmerksam:
Sonstiges Internet
Beschreibung - Sonstiges
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Id: Kontaktformular / 1337940996
IP-Adresse des Absenders: 217.10.60.85
Zeit: Freitag, 25. Mai 2012 / 12:16:36 Uhr