botanicus schrieb:
Hallo Koy,
Was ist zu beachten??? :arrow: daß ggf die Kugelkopfkupplung beim Traktor ordnungsgemäß ist.
Gruß Peter
Kugelkopf muß eine Prüfnummer haben und durch einen Sachverständigen in einer Einzelabnahme abgenommen werden. Dann noch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und fertig... :wink:
- Dazu darf sich der Kugelkopf nicht mehr drehen, sprich die Ackerschiene muß mit Schuhen gehen verdehen gesichert sein.
- Die Ackerschiene darf nicht mehr in der Höge verstellbar sein. Passen die oft serienmäßig vorhanden Aufnahmen am Schlepperheck (Unterlenker von Hubarmen abkoppeln und am Fahrzeug verbolzen) in der Höhe (auch dafür gibt es eine Norm) hast Du Glück, ansonsten mußt Du dir eine andere geeignete Feststellvorrichtung ausdenken, z.B. Strebe zum Oberlenker
- Die Ackerschiene darf sich nicht mehr zur Seite bewegen... Ketten stramm ziehen oder seitliche Strebe anbringen
Der (Tüv-)Sachverständige wird sich das anschauen, eine Stütz- und Anhängelastberechnung aufgrund der verwendeten Materialien (nehm nur 10.9er oder bessere Schrauben) und der Querschnitte vornehmen. Eine maßstabsgetreue Zeichnung hilft ungemein!
Ein Gutachten zum Kugelkopf mußt Du auch mitbringen. Billig-Kugelköpfe aus dem Bauermarkt ohne Prüfnummer sind tabu!
Dann wird er einen Betrag größer 100€ aus deiner Brieftasche wollen, ein Abnahmegutachten erstellen und Dir aushändigen. Damit dann zur Zulassunsgstelle und Eintragen lassen. Fertig!
Wenn Du das alles geschafft hast, bist Du um viele Erfahrungen reicher, ein paar hundert Euro ärmer und darfst mit deinem Traktor Kugelkopfanhänger ziehen
Gruß Michael
PS: Ich hab es hinter mir... War nicht einfach und hat seeeeehr viel Überredungskunst gefordert, damit der Sachverständige überhaupt ans Werk geht.