Brauche ich TÜV für einen Wohnwagen????

koy406

New member
29. März 2011
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Hallo,

ich plane für nächsten Jahr mit dem Traktor (20km/h) und einem alten Wohnwagen ( den ich mir noch besorgen werde ) in den Urlaub zu fahren für ein paar Tage. Mein Traktor hat eine Schwarze Nummer. Meine Frage: Braucht der Wohnwagen TÜV? Muß ich den Wagen irgendwie Versichern???? Was ist zu beachten???


Gruß Koy
 
Moin Koy,

der Anhänger muss eine eigene Zulassung haben (eigenes schwarzes Kennzeichen). und damit natürlich auch regelmäßig zur HU. Wenn die zGM des Anhängers nicht größer als 3,5to ist alle 2 Jahre, sonst jedes Jahr.

Mit der Zulassung wird er natürlich auch steuer- und versicherungspflichtig.

Gruß Ulli
 
Hallo Koy,

Was ist zu beachten??? :arrow: daß ggf die Kugelkopfkupplung beim Traktor ordnungsgemäß ist.

Gruß Peter
 
guude,

oder kurzzeitkennzeichen dran, enbindet nicht vom verkehrssicheren zustand. bei der fahrt sollte es sich um eine überführung und/oder probefahrt handeln.

gut mog! justus.
 
Hallo,

:?: Traktor (20km/h) und einem alten Wohnwagen ( den ich mir noch besorgen werde ) in den Urlaub zu fahren

:?: bei der fahrt sollte es sich um eine überführung und/oder probefahrt handeln.

:shock: :shock:
Peter
 
... und der Urlaub muss kurz sein, das Kurzzeitkennzeichen gilt nämlich nur 5 Tage :D

Gruß Ulli
 
Alternative:

Traktor als Zugmaschine landwirtschaft (mit grünen Kennzeichen) anmelden, dann Folgegennzeichen an den Wohnwagen und ein paar Hühner oder Bienen dort einsperren. :wink: :D :D
 
botanicus schrieb:
Hallo Koy,

Was ist zu beachten??? :arrow: daß ggf die Kugelkopfkupplung beim Traktor ordnungsgemäß ist.

Gruß Peter

Kugelkopf muß eine Prüfnummer haben und durch einen Sachverständigen in einer Einzelabnahme abgenommen werden. Dann noch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und fertig... :wink:

- Dazu darf sich der Kugelkopf nicht mehr drehen, sprich die Ackerschiene muß mit Schuhen gehen verdehen gesichert sein.

- Die Ackerschiene darf nicht mehr in der Höge verstellbar sein. Passen die oft serienmäßig vorhanden Aufnahmen am Schlepperheck (Unterlenker von Hubarmen abkoppeln und am Fahrzeug verbolzen) in der Höhe (auch dafür gibt es eine Norm) hast Du Glück, ansonsten mußt Du dir eine andere geeignete Feststellvorrichtung ausdenken, z.B. Strebe zum Oberlenker

- Die Ackerschiene darf sich nicht mehr zur Seite bewegen... Ketten stramm ziehen oder seitliche Strebe anbringen

Der (Tüv-)Sachverständige wird sich das anschauen, eine Stütz- und Anhängelastberechnung aufgrund der verwendeten Materialien (nehm nur 10.9er oder bessere Schrauben) und der Querschnitte vornehmen. Eine maßstabsgetreue Zeichnung hilft ungemein!
Ein Gutachten zum Kugelkopf mußt Du auch mitbringen. Billig-Kugelköpfe aus dem Bauermarkt ohne Prüfnummer sind tabu!

Dann wird er einen Betrag größer 100€ aus deiner Brieftasche wollen, ein Abnahmegutachten erstellen und Dir aushändigen. Damit dann zur Zulassunsgstelle und Eintragen lassen. Fertig!

Wenn Du das alles geschafft hast, bist Du um viele Erfahrungen reicher, ein paar hundert Euro ärmer und darfst mit deinem Traktor Kugelkopfanhänger ziehen :D


Gruß Michael

PS: Ich hab es hinter mir... War nicht einfach und hat seeeeehr viel Überredungskunst gefordert, damit der Sachverständige überhaupt ans Werk geht.
 
Hallo Michael,
da zeigt sich wieder einmal wie unterschiedlich die TÜV Menschen sind.
Anhängerknopf Tüvabnahme 15 min. - 70€.
Landratsamt 10min - 7€.

Gruß
Andreas
 

Anhänge

  • Anhängekupplung.JPG
    Anhängekupplung.JPG
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Süß!!!! 8) 8) 8)

Bei dem Ding sind die Aufhängungen so stark dimensioniert wie bei mir die Achsabstützung...
Apropos Achsabstützung - gibt es das bei deiner überhaupt? Wo gehen die Kräfte hin?

Mag ja ganz nett sein um nen 600kg Anhänger über den Baumarktparkplatz zu rangieren, aber wohl nicht geeignet um nen voll beladenen 2,5 Tonner (oder größer) im Gelände zu bewegen.

Meine Konsole (Schuster Erisried) wiegt gut 70-80kg ist bis 3,5t zugelassen und steckt das auch locker weg.

Einen Kugelkopf auf einer Ackerschien eingetragen zu bekommen, ist ne ganz andere Hausnummer im Gegensatz zu einer mehr oder weniger fertige Konsole.


Gruß Michael

kugelkopf_ahk.jpg
 
Hallo,

Danke für eure auskünfte. Wie sieht das mit anderen Wägen aus? Als Beispiel ich würde einen Bauwagen oder Schäferwagen nehmen????
 
Hallo Koy,

an den schon gesagten Bedingungen des Anhängers ändert sich nichts, also kennzeichen-, versicherungs- und HU- pflichtig bleibt der Anhänger bei Deinen Vorhaben, auch wenn er ein Bauwagen oder Schäferwagen ist. Die Zulassungsfreiheit hat hier eine Zweckbindung (Baustelle, Schäferei), ist dieser Zweck nicht vorhanden, werden diese Wagen zulassungspflichtig.

Vorteil wäre nur die Maulkupplung, die diese Wagen meistens haben, da brauchts Du nichts an Deinen Zugfahrzeug zu ändern.

Gruss
Lutz
 
Hallo,

also habe an meiner Ackerschiene eine Kugelkopfkupplung angebracht. Jedoch wurde die beim Tüv oder so nie erwähnt. Muß diese speziell abgenommen werden oder ähnliches???

Die Variante mit einem Bauwagen oder ähnliches wird ja auch in Betracht gezogen. Dies würde aber bedeuten ich muß damit auch beim TÜV erst vorfahren? Was wird dann da gecheckt? ich meine die meisten alten Bauwagen haben ja nicht einmal eine Bremse. ???? Würde allerdings einen gebremsten Hänger bevorzugen.


Koy
 
Hallo Koy,
(seltsamer Name???)
die Antwort auf die Frage ob Du für nen Bauwagen überhaupt was brauchst und was dir dann abgeknöpft wird findest Du ganz oben im Kopf
http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=65160

mfG
Axel
 
Hi,

Danke für den Link, aber bin ja bei meiner Urlaubsfahrt keine Land und Forstwirtschaftliches Fahrzeug. Eine schwarze Nummer habe ich ja am Traktor. Er läuft max 20km/h. Heißt es dann etwa das mein Hänger gar nixhts braucht????
 
koy406 schrieb:
Heißt es dann etwa das mein Hänger gar nixhts braucht????

nein, heisst es nicht.
Dein Anhänger ist zulassungspflichtig, braucht ein eigenes schwarzes Kennzeichen, ist damit natürlich steuer- und versicherungspflichtig und muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung.

BTW: ich war heute vormittag kurz auf einem Oldtimertreffen in meiner Nähe. Erstaunlich, die anwesenden, von Traktoren gezogenen Bauwagen hatten alle ein eigenes schwarzes Kennzeichen. Offenbar wird hier im Norden der Republik von der Polizei mittlerweile rigoros durchgegriffen.
Es sind auf Oldtimertreffen kaum noch Wohn-/Bauwagen mit Folgekennzeichen zu sehen, egal ob die Zugmaschine ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat.

Gruß Ulli
 
Ah OK, das würde ja auch sicherlich möglich sein so eine Tüv bescheinigung zu bekommen wenn man einen Wohnwagen oder Bauwagen kauft. Wenn ich da aber zurück denke an ein treffen bei mir letzthin in der gegend wo ich war und da dann teilweiße selber gebaute anhänger da waren oder wohnkabinen auf 50 jahr alte gummiwägen etc. Wie bekommt man denn bei sowa TÜV?????
 
Hallo,

leider ist immer noch die Meinung weit verbreitet, dass man ein 25km/h-Schild auf einen beliebigen Anhänger kleben kann und dann damit zulassungsfrei mit einem Traktor durch die Gegend fahren darf. Sieht man so auf jedem Traktortreffen.

Die meisten übersehen dabei, dass eine Zulassungsfreiheit hier an recht enge Grenzen gebunden ist, es gibt allerdings neben der Landwirtschaft noch ein paar weitere Anhänger- und/oder Nutzungsarten, die zulassungsfrei sind. Dies trifft aber bei den als Wohnwägen genutzten Anhängern für's Traktortreffen durchweg nicht zu.

Dein Wohnwagen ist also, wie schon vorher von ulli beschrieben, zulassungspflichtig mit allen daraus resultierenden Konsequenzen (Hauptuntersuchungspflicht, Versicherung usw.).

Auch Selbstbauanhänger können TÜV haben. Voraussetzung dafür ist aber in der Regel eine entsprechend geeignete Achse (zumindest ein Typenschild für die Achslast muss vorhanden sein) sowie zugelassene Zugeinrichtungen. Dazu noch die korrekte Beleuchtung und das ganze per Einzelabnahme über den TÜV gebracht, steht eine Zulassung nichts mehr im Wege. Kostet natürlich auch was.

Gruß,
Michael