Darf der öffentliche Dienst jetzt streiken

Salü Raimon
.............und die Feuerwehr und der Rettungsdienst kommen nicht schnell genug an die Unfallstelle, bzw. deine Verletztungen sind einfach zu schwer, dann ist die Feuerwehr, bzw der Rettungsdienst für deinen Tod verantwortlich und nicht du .................

Genau Raimon!
Wenn nachgewiesen werden kann, dass nach dem Rettungsdienstgesetz die "Zehn Minuten Frist" nicht einhalten werden kann, dann wird wieder einmal die Judikative tätig. Und Die haben alle Zeit der Welt, die suchen so lange, bis Du einfährst.

Grüsse,

fuxel
 
Zitat aus meiner Heimatzeitung:

"Die meisten Behinderungen gab es am Auerbuckel." Sagte Bauhofleiter............... "doch die meisten die steckengeblieben sind hatten Sommerreifen aufgezogen...."

Im Übrigen - Brand aktuell aus der Stuttgarter Zeitung:

In Stuttgart gibt es ein Gerichtsurteil:
Die Einfahrten zu den Bauhöfen müssen ab sofort für Streu- und Räumfahrzeuge freigehalten werden (es sind sogar Masse für die Mindestdurchfahrtsbreite und -Höhe festgelegt worden)
und weiter:
Die Stadt zieht mit VERDI wegen der Blockade der Müllverbrennungsanlage nochmal vor Gericht"

Fuxel
 
Moin.

Mal zwei Links zur öffentlich-rechtlichen Streupflicht.

Das mit der ausserörtlichen Streu-und Räumpflicht der RA Kotz (ob der Name wohl Programm ist :wink: ) finde ich in Verbindung mit dem hier zitierten Unfall, mit zwei toten Kindern, äusserst intressant.

Und der Räum und Streuplan der Gem. Fluorn-Winzeln, wobei der erste Absatz auf der ersten Seite hier zum Thema gehört.

fuxel
 
Moins,
@fuxel
interessantes Urteil, das sich auch mit meiner Einschätzung der Rechtslage deckt.

@all
es ist das Unvermögen einiger Verkehrsteilnehmer, sich auf besondere Straßenverhältnisse einzustellen, das zu den teilweise bedauerlichen Verkehrsunfällen führt, nicht der Streik.

Typisches Beispiel hirnrissiger Autofahrer, die es einfach nicht schnallen:
A7 geschlossene Schneedecke auf beiden Fahrbahnen, 2 Räumfahrzeuge mit Schneeschild und Streuer räumen versetzt die Fahrbahnen mit ca. 50km/h.
Das ist einem Zeitgenossen nicht schnell genug, also zwischen den Räumfahrzeugen durch und nach 1 km steht ein heftig ondulierter Audi an der Leitplanke (Winterreifen, wieso? Ich hab doch Allrad!).

Unfälle mit aufgeschlitzten Bussen haben wir in der Vergangenheit schon häufiger gehabt, und zwar zu allen Jahreszeiten, das ist kein typischer Glätteunfall, zeigt nur, das zumindest einer der beteiligten Fahrer die Verkehrssituation nicht unter Kontrolle hatte (§1 STVO).

Wer sagt denn, dass ohne Streik diese Straße an genau dieser Stelle zum Unfallzeitpunkt nicht glatt gewesen wäre? Vielleicht wäre 2 Stunden zuvor geräumt/gestreut, in der Zwischenzeit aber durch Wind und erneuten Schneefall wieder glatt gewesen!
Soll alle 100m ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei mit Schaufel und Streugut stehen, damit er bei Glättebildung sofort aktiv werden kann, bevor der nächste Autofahrer die Stelle passiert und womöglich den Fuß vom Gas nehmen muss?
Hat jemand eine Vorstellung, wieviele Kilometer Straße von einer einzelnen Straßenmeisterei zu betreuen sind? Die Witterung schlägt flächendeckend zu, die orientiert sich nicht an Anzahl und Verfügbarkeit der Räumfahrzeuge.

Leute, kommt runter von eurer Vollkaskomentalität und vor allen Dingen, runter vom Gaspedal.

Der Streik - so umstritten er ist - löst ursächlich keinen einzigen Unfall aus, das tun die Verkehrsteilnehmer ganz alleine.

Gruß Ulli
 
Hallo,
Uli ich gib dir da vollkommen recht. Wir in RLP sind ja nicht am streiken un bekommen auch nichtl alle Straßen gleichzeitig frei. Aber es gibt Autofahrer die das nicht stören bis sie im Graben liegen und dann meinen mir wären es Schuld das er in den Graben gefahren sei.
mfg Marcel
 
fuxel schrieb:
Moin.

Das mit der ausserörtlichen Streu-und Räumpflicht der RA Kotz (ob der Name wohl Programm ist :wink: ) finde ich in Verbindung mit dem hier zitierten Unfall, mit zwei toten Kindern, äusserst intressant.



fuxel

Und genau aus dem Grund ist nun die Gemeinde verklagt worden, den genau dort hat eine Räumpflicht, was sogar von der Gemeinde nicht bestrittenn wird, bestanden. Vielmehr hat die Gemeinde sogar behauptet, das dort kurz vorher wie geplant ein Streufahrzeug ( Kurve, Glatteisbildung durch besondere Umstände bekannt, Gefälle ) gefahren ist. Dies wurde allerdings nunmehr Widerrufen. Die Gemeinde war also klar darüber informiert, das Sie hätte streuen müssen, wie auch aus dem angeführten Urteil ersichtlich. Es war im übrigen eine Bundesstraße.

Somit also, ist meine Meinung voll bestätigt worden.

Und betreffs eines anderen Zitates hier, betreffs Alleebäume. Hier ist vor kurzem jemand gerammt worden, an den Baum geschleudert worden und bei lebendigen Leib verbrannt, da die Feuerwehr nur einen 16 KG Löscher dabei hatte ( Fahrer war eingeklemmt ) Sicher ist auch laut Aussage des Feuerwehrmannes, auf den ich hier Bezug nehme, auch der selber Schuld, der in Folge eines geplatzten Reifen gegen den Baum fährt oder wie hier schuldlos gerammt wird.

Somit also soviel zu Feuerwehrleuten, die scheinbar nur um des eigenen Versorgungswillen als Beamte tätig sind. Das gibt zu denken

Im übrigen war das Thema : Darf gestreikt werden, wenn das Leben andere gefährdet ist ? Dazu möchte ich nochmal klar sagen : Nein

Oder ist da jemand andere Meinung ?

Es geht nicht um oder was, sondern allein um diese Frage. Nicht um Einzelfälle mit Sommerreifen oder wie auch immer, sondern allein um diese Frage und Feststellung. Darf man das Leben anderer gefährden ? Ach ja, als Hnweis verweise ich mal auf unser Grundgesetz, den wie könnte es sanders ein, ist das sogar da geregelt. Und hier wurden nunmehr die Straßen geräumt den wie sagte ein Streuwagenfahrer so schön : ICH kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, das jemand wegen meines Streikes zu schaden kommt. Man kann das auch anders klären.

Das hat auch nichts mit Vollkaskomentalität zu tun, sondern allein um das Leben, des eigenen und anderer.

Ich denke mal, wenn jemand persönlich betroffen wäre von den hier schreibenden Personen in Bezug eines solchen durch Streik / Streikfolgen verursachten Schadens, das dann der Tenor ganz anders wäre.

Aber so .....

Gruß

Holger
 
Vor ein paar tagen kam im Radio ein Stadement von eimen der Verantwortlichen:
O-Ton: bisher sind durch die Streiks keine Verkehrsteilnehmer gefärdet und verletzt worden.

Ich bin da anderer meinung. Wenn die Straßen durch mangelndes Streuen oder Räumen Glatt sind und sich dadurch ein Unfall ereignet, dann...

Andererseits hat jeder Verkehrsteilnehmer ja die Pflicht mit einer angemessenen Geschwindigkeit zu fahren...
 
TzG schrieb:
Und genau aus dem Grund ist nun die Gemeinde verklagt worden, den genau dort hat eine Räumpflicht, was sogar von der Gemeinde nicht bestrittenn wird, bestanden. ...
Somit also, ist meine Meinung voll bestätigt worden.

Na Holger, dann solltest du das Urteil mal komplett lesen und vorallem auch die Entscheidung des Gerichts: die Klage wurde bereits in 2. Instanz abgewiesen!

Der Kläger gibt zu, dass Eisregen eingesetzt hat und versemmelt (unter Beachtung der zul. Höchstgeschwindigkeit :lol: ) in einer Kurve, von der er selbst weiss, dass sich dort vorzugsweise Glatteis bildet, seinen Porsche. Vielleicht sollte er die Klage gegen Porsche richten, weil das Fahrwerk die Straßenglätte infolge Eisregens nicht erkannt und den Speedlimiter nicht aktiviert hat. :(

Ob ich nun wegen Eisregens oder wegen Schneefalls mein Auto onduliere, ist dabei nebensächlich.
Wenn ich Kenntnis von möglicher Fahrbahnglätte habe (ist ja z.Zt. wohl nicht zu übersehen), dann habe ich meine Fahrweise darauf einzustellen. Ich kann mitnichten darauf vertrauen (auch in streikloser Zeit), dass der Streudienst schon vor Ort war.

Gruß Ulli
 
Hallo alle, kann es mir nicht verkneifen und muß auch meinen Senf dazugeben. Also ich bin Haupberuflich Angestellter im öffentlichen Dienst. d.H geringeres Urlaubs- Weihnachtsgeld und weniger Überstundenprozente (15 statt 30%) als der Arbeiter im öffentlichen Dienst. Entschuldigung, derzeit sind natürlich nach dem neuen Vertrag alle gleich, da bekommen nur die höher eingruppierten etwas weniger. Egal. Ich habe als gesetzestreuer Bürger mein Nebengewerbe durch meinen Arbeitgeber absegnen lassen und war so ca. 14 Jahre selbstständig, kenne also sicherlich beide Seiten. Aber weder damal noch heute habe ich im Handwerk gearbeitet ohne das ich die bezahlt bekommen habe, mal abgesehen von ein paar faulen Kunden. Kein Unternehmer arbeitet doch und sagt seinem Kunden:" ist schon OK das Du nicht genug Geld zum Bezahlen der Ware hast. Geb´ichs Dir halt für weniger" Und dieses fadenscheinige Begründung mit den sicheren Arbeitsplätzen kann man ja wohl auch vergessen, das habe ich vor 10 Jahren als ich nach BAT eingestellt wurde zwar geglaubt, wurde aber eines besseren belehrt. Da werden, wenn es nicht anders geht, mal schnell eine andere Rechtsform gewählt und Anderungsverträge zum Unterschreiben vorgelegt.
Hoffe das ich nicht zu einseitig war, Grüße Udo
 
ulli schrieb:
TzG schrieb:
Und genau aus dem Grund ist nun die Gemeinde verklagt worden, den genau dort hat eine Räumpflicht, was sogar von der Gemeinde nicht bestrittenn wird, bestanden. ...
Somit also, ist meine Meinung voll bestätigt worden.

Na Holger, dann solltest du das Urteil mal komplett lesen und vorallem auch die Entscheidung des Gerichts: die Klage wurde bereits in 2. Instanz abgewiesen!

Der Kläger gibt zu, dass Eisregen eingesetzt hat und versemmelt (unter Beachtung der zul. Höchstgeschwindigkeit :lol: ) in einer Kurve, von der er selbst weiss, dass sich dort vorzugsweise Glatteis bildet, seinen Porsche.

Gruß Ulli

Genau, DER wußte das, aber der Ortsunkundige LKW Fahrer wußte es halt nicht, aber die streikenden Streudienstfahrer. Hätte man wie gesagt den Streuplan eingehalten, wäre nichts passiert, sagte auch der Unfallsachverständige.

Noch Fragen ? Erst mal bitte GENAU lesen, spart unsinnige Postings, oder hatte ich etwas darüber geschrieben, das es der Fahrer wußte? Nein ? Richtig, aber die Gemeinde wußte das und nach dem Unfall ? Rate mal, richtig, es wurde sofort gestreut.

Noch Fragen dazu ?

Wie gesagt, die Frage ist, darf man auf Kosten und Leben anderer streiken ?

Es geht nicht um Fahrer, die alles mißachten, es geht um Unfälle, die aufgrund dessen, das gestreikt wurde, passiert sind und hätten VERHINDERT werden können. Nicht um Einzelfälle, nicht um Ignoranz der Straßenverhältnisse, sondern um Vermeidbares. Und ein Streuplan steht fest, genau nach Uhrzeit, zumindest hier bei uns. Daher konnte man das auch genau ausmachen. Es wäre halt vermeidbar gewesen.

Aber sicher, es war, um jemanden zu zitieren, unangepasste Geschwindigkeit. Sicher.

Gruß

Holger
 
TzG schrieb:
...aber der Ortsunkundige LKW Fahrer wußte es halt nicht...

...dass wir seit Tagen das Schneechaos auf deutschen Straßen haben und der Winterdienst nur sehr eingeschränkt (aufgrund des Steiks) durchgeführt wird.
Ist der unmittelbar vor der Unfallstelle vom Himmel gefallen oder wie hat er es mit dem LKW bis zur Unfallstelle geschafft, Schnee und Glätte nicht wahrzunehmen?

Gruß Ulli
 
noch was:

TzG schrieb:
Hätte man wie gesagt den Streuplan eingehalten, wäre nichts passiert, sagte auch der Unfallsachverständige.

Den Unfallsachverständigen möchte ich gerne kennenlernen, der das Ergebnis seiner Untersuchung vor der Gerichtsverhandlung schon öffentlich ausposaunt, dürfte nämlich sein letzter Untersuchungsauftrag gewesen sein :wink:

Aber den Streuplan kannte der LKW-Fahrer, oder? Nicht dass er versehentlich 2 Minuten vor dem Streufahrzeug die Stelle passiert hätte :x

Wird mir jetzt zu makaber.
Der LKW-Fahrer wird ein Strafverfahren wegen 2facher fahrlässiger Tötung und ?facher fahrlässiger Körperverletzung angehängt bekommen und deswegen auch verurteilt werden.

Gruß Ulli
 
....das einige Statements abgeben, ohne die Sachverhalte genau zu kennen. Man behauptet und stellt aus seiner Sicht die Dinge hin, ohne Gründe und Fakten zu kennen. Richtig ist, das der LKW Fahrer angeklagt wird, denke ich mal, ebenso wie der Hersteller des LKWs, da eine Flachtenstrebe gebrochen ist, weiter auch die Gemeinde.

Aber die Frage war und ist nach wie vor : Darf man streiken, wenn man dadurch das Leben anderer gefährdet.

Es hat zwar noch keiner gesagt, aber aus einigen Postings lese ich somit heraus, das man dies scheinbar in Kauf nimmt !?

Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wie gesagt, man wünscht niemanden etwas schlechtes, aber ich vermute mal, das wenn jemand selber betroffen wäre, das er dann anders argumentieren würde. Oder aber in Kenntnis der Fakten.

Soviel dazu
 
Aber die Frage war und ist nach wie vor : Darf man streiken, wenn man dadurch das Leben anderer gefährdet

Ich denke, diese Frage muß jeder für sich selbst ausmachen. Ich könnte es mit meiner Einstellung und meinem Glauben nicht vereinbahren.

Mir ist klar, dass die Leute mehr Geld wollen, allerdings sollten sie versuchen das auf einem anderne weg durchzubekommen.

Statements wie: Dann merken die Leute endlich mal...
oder: Wenn der Verkehr steht, dann haben wir die richtigen getroffen...
kann und will ich nicht vertreten. Man muß abwägen, ob es nicht andere möglichgeiten gegeben hätte. Bei Schnee und Eisglätte muß etwas unternommen werden. Das ist klar. Wenn dies nicht geschieht, ist das (von seiten der Verantwortlichen) grob-Farlässig...


EDIT:
In eine Notsituation muß geholfen werden. Streiken kann man wirklich auch anders... z.b. Die Autobahn blokieren oder einen Sandhaufen auf eine Hauptverkehrsstraße kippen. Das wären sachen durch die sich eine gefärdung der Bevölkerung in überschaubaren grenzen hält.
 
TzG schrieb:
Aber die Frage war und ist nach wie vor : Darf man streiken, wenn man dadurch das Leben anderer gefährdet.

Moin Holger,
um es nochmal klarzustellen, die Ursache für den von dir geschilderten tragischen Unfall war nicht der Streik, sondern die nicht den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise des LKW-Fahrers.

Deswegen wird es auch keine Klage gegen die Gemeinde geben, es sei denn, der LKW-Fahrer bzw. sein Arbeitgeber versuchen dies. Das Ergebnis ist aber vorherzusehen - siehe das von RAe Kotz publizierte Urteil.

Und nochmal zum "Unfallsachverständigen": wenn er weiterhin als Sachverständiger arbeiten will, wird er den Teufel tun und sich zu so einer Aussage hinreissen lassen, zumal dann, wenn es auch noch einen technischen Mangel (gebrochene Flachtenstrebe) am LKW gegeben hat.

Der Sachverständige hat ausschliesslich Fakten festzustellen, die Interpretation (was wäre, wenn..) ist alleinige Sache des Gerichtes. Mit seiner Aussage hat er nämlich Partei ergriffen, seine Neutralitätspflicht verletzt und sein Gutachten ist für die Mülltonne, das wird kein Gericht mehr akzeptieren.
Ich vermute da eher einen "selbsternannten Sachverständigen" aus den Reihen der schreibenden Zunft (Presse).

Ich habe in den letzten 15 Jahren an der Erstellung einer Reihe von Gutachten für div. Gerichte (AG, LG) mitgewirkt, bin über die Pflichten eines Sachverständigen sehr wohl informiert.

Um deine Eingangsfrage nochmals zu beantworten: wenn durch den Streik Menschenleben gefährdet werden, darf man nicht streiken (verbieten wohl auch die Regularien der Gewerkschaften).
Ich sehe allerdings z.Zt. keinen einzigen Fall, wo durch den Streik ein Menschenleben gefährdet wurde - es war immer das Versagen Einzelner, die sich auf (möglicherweise streikbedingt) geänderte Bedingungen nicht einstellen wollten oder konnten.

Gruß Ulli
 
Schini schrieb:
Aber die Frage war und ist nach wie vor : Darf man streiken, wenn man dadurch das Leben anderer gefährdet

Ich denke, diese Frage muß jeder für sich selbst ausmachen. Ich könnte es mit meiner Einstellung und meinem Glauben nicht vereinbahren.

Mir ist klar, dass die Leute mehr Geld wollen, allerdings sollten sie versuchen das auf einem anderne weg durchzubekommen.

EDIT:
In eine Notsituation muß geholfen werden. Streiken kann man wirklich auch anders... z.b. Die Autobahn blokieren oder einen Sandhaufen auf eine Hauptverkehrsstraße kippen. Das wären sachen durch die sich eine gefärdung der Bevölkerung in überschaubaren grenzen hält.

Die Streiks in Deutschland haben bisher, mal aus Sicht der Streikenden wenig geholfen. Haben Sie jemals die Forderung durch gesetzt ? Nein, aber das ist auch nicht nötig, ich fordere 10 % und bekomme 3, was dann auch Okay ist. So ist das System, so kennt man es.

Aber wenn man streikt, sollte man vielleicht mal ins Ausland schauen. Dort genau gleiche Forderungen, gleiches Ergebnis aber das ist dort in 3 Tagen erledigt ( spreche von Griechenland, da ich mich dort aus kenne )

Und hier ? Über 61 % der Bevölkerung hat sich gegen den Streik ausgeprochen. In Griechenland jammern auch alle bei Streik, aber da er kurz ist, findet es die Mehrzahl legitim.

Gruß

Holger
 
Jetzt "reitet" doch nicht auf diesem Unfall herum. Wir wollten nur über den Grundsatz "Darf der öffentliche Dienst jetzt streiken" diskutieren. Im merkwürdigen Kreis (MK) waren am Wochenende 49 Unfälle die auf Eis und Schnee zurückzuführen sind. Obwohl alle Winterdienste ständig im Einsatzt waren. Ich bin immer noch der Meinung das ein Streik durchaus legitim ist. Aber das Klagen auf zu hohem Niveau geht mir mittlerweile auf den S... ! Hier in meiner Heimat macht ein mittelständischer Betrieb nach dem anderen zu.
Die Stadtsoldaten (sorry) leben immer mehr nach der Theorie von Raimon : Bildung? Was ist das?? Die haben ihren relativ sicheren Arbeitsplatz, sind flexibel wie eine Eisenbahnschiene und gehen nicht mehr für 5 Euro (hab ich hier irgendwo gelesen) in die Überstunde. Alle kann man natürlich nicht über einen Kamm ziehen. Je nach örtlicher Gegebenheit habe ich auch schon extrem gute städtische Leistungen erlebt. Dort scheint dann wohl ein guter Chef am Werk zu sein.

Die Streiksituation in Deutschland kann man nicht mit anderen Ländern vergleichen. In Deutschland fehlt leider der Zusammenhalt und auch eine ganze Portion "Nationalstolz". Wenn zu viele nur an ihren eigenen A.... denken, geht halt viel verloren.

Gruß
Micha
 
MichaMeitz schrieb:
Die Streiksituation in Deutschland kann man nicht mit anderen Ländern vergleichen. In Deutschland fehlt leider der Zusammenhalt und auch eine ganze Portion "Nationalstolz". Wenn zu viele nur an ihren eigenen A.... denken, geht halt viel verloren.

Gruß
Micha

Ja, Nationalstolz haben vor allem die Südländer. Hier denkt niemand an die allein Erziehenden, die auf Ihren KITA Platz angewiesen sind, nun Ihre Kinder versorgen müssen und daher nicht zur Arbeit erscheinen. Man kann nur auf einen kulanten Chef hoffen, der entweder weiter zahlt oder unbezahlt Urlaub gibt ( Problem ist im letzten Fall, das man nicht versichert ist ) Oder man wird eben gekündigt, dann braucht man eben auch keinen KITA Platz mehr, man hat ja Zeit ( und wird sicher nicht wieder eingestellt, da man allein Erziehend ist )

Eben noch ein Beispiel, wobei es hier nicht um das Leben an sich geht, sondern um sein Einkommen und Zukunft.

Bisher waren ja alle kulant, die ich kenne, aber ein Betrieb hat dadurch 3 Mann ( Frau ) weniger, und das bei 5 Angestellten, wie lange der das durch hält, ist halt die Frage, aber bevor er ganz dicht macht, kündigt er halt 3 Leuten.

Hoffentlich zahlen dann die Streikenden deren Ausfall.

Wie gesagt, mal ein Blick über den Zaun, warum geht dort vieles einfacher ( manches auch schwerer, klar ) als hier?

Gruß

Holger
 
Nach dreißig Jahren treffen sich alte Schulkammeraden.

Der erste, sehr Engagiert; IG Metall !!!
Der zweite nicht weniger Engagiert; IG Druck und Papier !!!!
Der dritte, all dem längst überdrüssig; Igeh Scheißen

Ciao Armin