Hallo Leute,
hier mal was für die Juristen unter Euch:
Was genau sind lof-Tätigkeiten im Sinne folgender Vorschriften ? :
Zulassungsrecht
Fahrpersonalverordnung
Zum Führerscheinrecht habe ich folgendes in einer Fachzeitschrift bezgl. Klasse L und T gefunden (Zitat):
Gemäß Art.1, § 6, Abs. 5 FeV sind nun folgende lof-Bereiche abgedeckt:
1. Betriebe von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
2. Park-, Garten-, Böschungs-, und Friedhofspflege
3. Landw. Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung.
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft dienen
6. Betrieb von Werkstätten zur Reperatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1-5 eingesetzt werden
7. Winterdienst
(Zitat Ende)
Inwiefern lassen sich die hier genannten Bereiche auf andere Vorschriften übertragen?
Wo findet man hierzu die entsprechenden Originaltexte?
Vielleicht kann ja einer der Fachleute unter Euch das mal auseinanderklamüsern. Wäre sicher nicht nur für mich sehr hilfreich und könnte manche überflüssige Diskussion mit den Damen und Herren in Grün und anderen Stellen ersparen oder zumindest vereinfachen.
Grüße
Hajo Prickartz
hier mal was für die Juristen unter Euch:
Was genau sind lof-Tätigkeiten im Sinne folgender Vorschriften ? :
Zulassungsrecht
Fahrpersonalverordnung
Zum Führerscheinrecht habe ich folgendes in einer Fachzeitschrift bezgl. Klasse L und T gefunden (Zitat):
Gemäß Art.1, § 6, Abs. 5 FeV sind nun folgende lof-Bereiche abgedeckt:
1. Betriebe von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
2. Park-, Garten-, Böschungs-, und Friedhofspflege
3. Landw. Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung.
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft dienen
6. Betrieb von Werkstätten zur Reperatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1-5 eingesetzt werden
7. Winterdienst
(Zitat Ende)
Inwiefern lassen sich die hier genannten Bereiche auf andere Vorschriften übertragen?
Wo findet man hierzu die entsprechenden Originaltexte?
Vielleicht kann ja einer der Fachleute unter Euch das mal auseinanderklamüsern. Wäre sicher nicht nur für mich sehr hilfreich und könnte manche überflüssige Diskussion mit den Damen und Herren in Grün und anderen Stellen ersparen oder zumindest vereinfachen.
Grüße
Hajo Prickartz