Mal wieder "Grünes Kennzeichen"

Butz

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30. Juni 2005
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Hallo !

Habe von meinem Opa vor Jahren einen genossenschafliches Waldteil und 2,5 Morgen Land geerbt.
Mein Unimog hab ich bis jetzt immer mit Saisonkennzeichen angemeldet um Kosten zu sparen.
Würde Ihn aber gern das ganze Jahr nutzen.
Reicht denn sowas um evtl. ein grünes Kennzeiche zu beantragen.
Mache im Wald nur für Privat 20m³ Holz und das Stück Acker ist an einen Bauer verpachtet.
Wohne in Niedersachsen.
Danke Euch für die Antworten.

Gruß vom Butz
 
Hallo Butz,

Morgen sagt mir grad ned allzuviel - egal. Hier in Bayern (bzw. Franken!) is es so, das Du mit dem ersten qm Wald Pflichtmitglied in der LBG bist - Austritt erst mal aussichtslos (und mittlerweile bin ich froh dafür!) - und Du zahlst dafür Pflichtmitgliedschaft. Warum also keine grüne Nummern beantragen - und bei uns kriegt man die dann auch!
Es wurden allerdings hier in der UCom dazu auch Beiträge geschrieben, die den Schluß nahelegen, das es immer schlimmer mit der Auslegung des Gesetzesrahmens wird, je nördlicher Du in unserer B.R.D. lebst.

Für Veranstaltungen gibt es sehr unbürokratisch die Möglichkeit des Nachversteuerns - also keine Panik vor der Bürokratie, ich komme dafür mittlerweile mit einer Email aus. Es sind für bestimmte Veranstaltungen Ausnahmen vorgesehen.
Gleichzeitig solltest Du aber bei deiner Versicherung nachfragen, wie es aussieht bei Verwendung außerhalb des absoluten puren LoF-Einsatzes (Kirchweihen, Mog-Treffen, etc).

mfG
Axel
 
Moin,

das wird wohl nix.
Mein FA (auch in NDS) erwartet einen jährlichen Gewinn! (nicht Umsatz) von 1800€ aus dem landwirtschaftl. Betrieb. Daneben sind Beiträge zur BG zu zahlen etc.

Gruß Ulli

für Axel: ein Morgen sind 2500qm, also 1/4 Hektar
 
Zitat=Morgen, als Flächenmaß ursprünglich der Teil eines Ackers, der an einem Morgen (Vormittag) umgepflügt werden kann; meist zwischen rund 25 und 36 a, jedoch auch bis 122,5 a.Zitat Ende

(je nach Einsatz der Peitsche) :lol:
 
Also 6250 QM werden wohl eher als großer Garten als als Landwirtschaft durchgehen. Bei mir brauchts dazu in S-H noch eine Pferdezucht zum grünen Kennzeichen ("wohlgemerkt ist eine Stute und ein Fehltritt keine Pferdezucht" Zitat meiner Sachbearbeiterin beim FA).

Bei uns scheinen sie sogar anzufangen, die Bestandskennzeichen in grün zu hinterfragen, jedenfalls bekomme ich sowas schon betroffenen zu hören.
 
Moin,

Bei uns scheinen sie sogar anzufangen, die Bestandskennzeichen in grün zu hinterfragen, jedenfalls bekomme ich sowas schon betroffenen zu hören.

Das wundert mich nicht.

Tja, das kann dann für Einzelne ganz schön teuer werden, mal eben für etliche Jahre Kfz Steuer nachzahlen.

Von einer saftigen Strafe wegen Steuerhinterziehung ganz abgesehen :lol:
 
Tja Reiner,

Das wundert mich nicht.
wenn ich auf Treffen schau, was da so mit grünen Nummern rumgurkt - da hab ich dann allerdings auch meine Zweifel, ob das mit den legalen Ausnahmen so gemeint war . . .
Gleichzeitig seh ich das mit der Gewinnpflicht auch etwas anders - Ulli, kann es sein, das da die Kategorie der Vollerwerbslandwirte mit den Nebenwerblern, Pflicht-Erklärer und Pauschalierer-oderwiedasallesgenanntwird durcheinander kommt? Die von dir genannte Summe, verlangt nach einem Wald in der Größe, die mir von der LBG genannt wurden, um im Krankheitsfall einen Betriebshelfer gestellt zu kriegen.
Gäb mal wieder genug Stoff, für eine der unseligen Debatten zum Thema grüne Nummern. Und Ulli, leider muß ich dir dahingehend Recht geben, das es scheinbar in unserer B.R.D. noch nicht mal ne annähernd einheitliche Handhabe der gesamt geltenden Gesetze gibt :rums: :sorry: und deshalb der Eingang in die Wissensdatenbank wohl ein Traum bleibt.

mfG
Axel
 
Hallo,

das wird offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt. Ein Bekannter hat ca. 2,5 ha Wald geerbt. Nun hat er sich einen Traktor gekauft und auch ein grünes Kennzeich erhalten. Bei Waldbesitz zu Eigennutz wird hier in Hessen auch ohne Gewinnabsicht ein grünes Kennzeichen erteilt.
Gruß

Dieter
 
Hallo Butz,

bei uns in Baden Würtemberg wird mit diesem Formular http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1160223/Formular_Kraftfahrzeugsteuer_S-6-22-a-b.pdf eine Steuerbefreiung beantragt.
Hier wird uA nach der Berufsbezeichnung bzw Firma und nach der - den Fläche-n gefragt. Wie sehen denn Eure Antragsformulare aus?
Welches ausschließende Punkte sein könnten ist allerdings nicht erkennbar.


Gruß Peter
 
Hallo Peter,

so ein Formular kenn ich z.B. gar nicht. Bei mir ging das direkt von der Zulassung ans Finanzamt und von dort kam nach einiger Zeit die offizielle Absegnung der grünen Nummer.

mfG
Axel
 
Hallo,
hier meine Interpretation (ohne Gewähr):
Die verpachtete Fläche ist irrelevant. Wieso solltest Du hier eine Steuerbefreiung für eine Maschine bekommen, wenn Du überhaupt nicht der Bewirtschafter bist - also keine Maschine brauchst.

Warum sollte das mit dem Wald nicht funktionieren.
Wir habe ein ganz klein wenig Wein im Nebenerwerb gehabt (0,5 ha = 2 Morgen bei uns).
Der kleine Krieger Schmalspur war dafür Steruerbefreit... Der Gewinn lag nie über 1800 Euro....

Einfach beim Finanzamt nachfragen, Egebnis, wenn unbefriedigend, überprüfen (lassen).

Grüße,
Frank
 
Nieswurz schrieb:
Bei uns scheinen sie sogar anzufangen, die Bestandskennzeichen in grün zu hinterfragen, jedenfalls bekomme ich sowas schon betroffenen zu hören.

diese Aktion lief im Bereich des FA Lüneburg von Mitte 2010 bis Anfang 2011 und richtete sich an alle Halter von steuerbefreiten Zugmaschinen, habe auch eine solche Aufforderung zum Nachweis der anhaltenden Steuerbefreiung für meinen Trecker Bj. 1953 erhalten.
Alle, die geantwortet haben und die Kriterien nicht erfüllten, bekamen rückwirkend zum 1.1. des Jahres einen Steuerbescheid verbunden mit der Aufforderung, das grüne gegen ein schwarzes Kennzeichen zu tauschen und den Tausch dem FA nachzuweisen.

Gruß Ulli

PS: bei einem Gewinn unter 1800€ p.a. unterstellt das FA Lüneburg Liebhaberei und versagt die Steuerbefreiung.
 
Hallo Ulli,
bei einem Gewinn unter 1800€ p.a. unterstellt das FA Lüneburg Liebhaberei und versagt die Steuerbefreiung.
das die das gern so hätten, is bei der heutigen Finanzlage des Staates klar - demnach wollen die den "Pauschalierern" die lof-Existenz einfach mal so absprechen? Hab grad mal nach dem Thema gegoogelt und z.B. das gefunden:
http://www.bbv-bd.de/html/media/maschinenleistungen.pdf
"Aus diesem Grund kann sich der pauschalierende Land- und Forstwirt den Aufwand für Aufzeichnungen und Steuererklärungen sparen."
Das würde bedeuten, das im Bereich FA Lüneburg nur Vollerwerbslandwirte vor dem Gesetz existieren dürfen?! :shock:
Durch den Nord-Süd-Konflikt sollte sich das ja wohl nicht erklären :!:

Von dem Sinn und Unsinn der außerdem ganz handfest verteilten Subventionen für Flächen (nix Waldflächen) braucht man dann erst gar nicht anfangen . . .
Die einst völlig offen zugängliche Subventionsliste is ja mittlerweile auch wieder gesperrt. Ein Vergleich der gezahlten KFZ-Steuer für den Mog zu gezahlten Subventionen is daher auch nicht mehr möglich.

mfG
Axel
 
Hallo Butz,
kenn ja deinen Mog nicht, aber prüfe mal, ob dieser nicht die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllt.

Gruß
Steffen
 
Hallo zusammen,

heute habe ich endlich meinen Unimog mit grünem Kennzeichen in Thüringen als Privatperson angemeldet.
Nötig war dazu die Ermittelung des Ersatzwirtschaftswertes durch das FA.
Dabei weise ich meine nicht verpachteten Flächen nach, ich besitze 1,75 ha Wald.
Das Ganze steht auf einem namenlosen Formular welches bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird.
Beim Folgekennzeichen dann etwas neues, es wird nicht mehr gesiegelt.
 
Hallo Uli,

das muss hier 2007 als ich meinen Schlepper angemeldet habe, anders gewesen sein. Denn für das Folgekennzeichen sollte ich die Zulassung des Anhängers vorlegen. Ohne diese kein Siegel auf das Kennzeichen.
So die Auskunft der Sachbearbeiterin.

Den Anhänger hatte ich geerbt (Neuaufbau) aber die Papiere waren nicht auffindbar und da der Rahmen gestrahlt wurde war die Nr. nicht mehr lesbar.
Also bin ich mit der alten Nr. die auch nicht gesiegelt war weiter gefahren.
 
benz schrieb:
Denn für das Folgekennzeichen sollte ich die Zulassung des Anhängers vorlegen. Ohne diese kein Siegel auf das Kennzeichen.

da hat die Sachbearbeiterin wohl etwas falsch verstanden. Eine Zulassung widerspricht dem Folgekennzeichen.
Wenn ein Anhänger zugelassen ist, hat er ein eigenes Kennzeichen, ist versicherungs- unf ggf. steuerpflichtig, unterliegt der HU-Pflicht.
Ein solcher Anhänger braucht kein Folgekennzeichen.

Das Folgekennzeichen ist an keinen bestimmten Anhänger gebunden, sondern kann wechselweise an allen der Zulassungsfreiheit entsprechenden Anhängern des Kennzeicheninhabers verwendet werden und wird grundsätzlich nicht gesiegelt. Dazu muss der Anhänger nicht einmal dem Kennzeicheninhaber gehören, sondern lediglich in seinem (zulassungsbefreienden) Gebrauch sein.

Gruß Ulli
 
Meine Folgekennzeichen sind auch nicht gesiegelt, da stimme ich Ulli zu.

Ergänzend zu Ullis Ausführung meine ich, daß der Anhänger auch nicht das Folgekennzeichen des Zugfahrzeuges sondern nur einer Maschine des Hofes haben muß.