Selbstfahrende Arbeitsmaschine

20. Feb. 2009
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Hallo,
ich hätte da einmal eine Frage zum Thema Selbstfahrende Arbeitsmaschine, hoffe mal mir kann da jemand helfen: Wir planen unsere Rau Aufbauspritze auf unseren neu erworbenen 404 zu bauen. Der 404 lief die letzten Jahre mit Kran, und in den Papieren steht er bereits als Selbstfahrende Arbeitmaschine.
Könnte man den Unimog jetzt weiterhin als SF-Arbeitsmaschine laufen lassen? Wie siehts dabei mit Tüv aus und welche Höchstgeschwindigkeit ist zulässig?

Gruß Lars
 
Hallo Designer!

Ist der Kran bisher explizit in den Fahrzeugpapieren eingetragen?

Wenn nicht, würde ich die Feldspritze aufbauen und den 404 so weiter nutzen,
ohne schlafende Hunde zu wecken.

Wenn der Kran eingetragen ist, würde ich mal mit dem TÜV-Mann deines Vertrauens reden, der kann dir sagen, ob die fest aufgebaute Feldspritze den 404 auch zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine macht.

Ich weiß, dass das Aufbaugerät, egal ob nun Kran oder sonst was, fest und dauerhaft mit dem Fahrgestell verbunden sein muß. Desweiteren darf keinerlei Anhängevorrichtung und Ladefläche vorhanden sein. Die Höchstgeschwindigkeit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine darf max. 20 km/h betragen. Versichert wird das Fahrzeug dann über die Betriebshaftpflicht, analog Mähdrescher usw.

Gruß
Stefan
 
Hi,

warum soll eine selbstfahrende Arbeitsmaschine nur 20 km/h schnell sein dürfen?

Denk mal beispielsweise an eine Betonpumpe auf einem Lkw-Fahrgestell. Die ist zugelassen (mit grünem Kennzeichen - da liegt auch gleich der Hintergrund :!: - die Kfz-Steuerfreiheit) und darf so schnell fahren wie Hersteller und StVO dies erlauben. Also 60 km/h auf der Landstraße und 80 km/h auf der Autobahn. Versichert wie jedes andere eingenständig zugelassene Kraftfahrzeug mit eigener Haftpflichtversicherung.
Es gibt auch viele Unimogs, wie eingangs erwähnt mit Kran oder sonst fest aufgebautem Arbeitsgerät, die als selbstfahrende Zugmaschine zugelassen sind.

Ich denke daß die (fest aufgebaute) Feldspritze gute Chancen hat als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen zu werden.

Grüße

Tobias
 
Moins,

Vmax 20 km/h bezieht sich auf zulassungsfreie SAM

eine Pritsche darf die SAM auch haben, z.B. zur Mitnahme von Anbauteilen zum Betrieb der SAM (beim Kran z.B. Ballastgewichte, Unterlegplatten für Abstützung, Hebegeschirre...).
Gleiches gilt für den Anhänger, die SAM darf durchaus über eine AHK verfügen, der mitgeführte Anhänger darf allerdings nur zum Transport von Gerätschaften für den Betrieb der SAM genutzt werden - wie Pritsche.

Für die Feldspritze sehe ich keine Probleme, Pritsche (sofern vorhanden) runter, Spritze fest mit dem Rahmen verschrauben und gut ist`s.

Falls in den Zulassungspapieren "SAM Kran" o.ä. eingetragen ist - was ich vermute -, einmal zum TÜV und umschlüsseln lassen.

Gruß Ulli
 
Ja, der Kran ist eingetragen, deshalb ja meine Frage. Die Spritze würde fest verbaut werden, der ganze Unimog würde nur dem einen Zweck dienen.
Fahre die Tage mal zum Tüv und frage nach ob das alles so gehen würde.

Gruß Lars
 
Hallo Tobias,

das ist mal ein schöner Schreibfehler :D
Tobs406 schrieb:
... als selbstfahrende Zugmaschine zugelassen sind...

Wäre ja noch schöner, wenn Zugmaschinen durch ihre Anhänger geschoben werden.

Entweder ist das "selbstfahrende" zuviel, oder es sollte Arbeitsmaschine heissen.

Glückauf
Lutz