selbstfahrende Arbeitsmaschine

Hallo zusammen,

beschäftige mich auch gerade damit, mir einen Unimog oder LKW mit Ladekran zuzulegen (den ich geschäftlich ab und zu einsetzen will)
Zulassunung als LOF scheidet also aus. Normale Zulassung ist bei 7,5 to relativ teuer, also habe ich mir die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine überlegt.

Weiss jemand ob das Fahrzeug dann eine Lädeflache bzw. eine Anhängerkupplung haben darf ?
Natürlich hat fast jeder Unimog oder LKW eine Pritsche.
Soweit ich weiß, darf die Pritsche dann nur zum Transport von Hilfsmitteln wie Unterleger, Krangehänge oder Palettengabel eingesetzt werden.
Gibt es eine Größenbeschränkung der Pritsche ? Ein U1700 hat halt doch gleich eine größere Pritsche .
Habe auch schon LKW mit grüner Nummer und ausgehängten Bordwänden gesehen?
Wie sieht es dann mit dem Ziehen eines Anhängers aus ?

Besten Dank für eure Antworten.

MfG
Christian
 
Hallo Christian,

durch die Umwidmung des Mog zur selbstfahrenden Arbeitsmaschnine nach Deiner Beschreibung wird halt aus einem relativ universellen Arbeitstier ein eintöniger aber geländegängiger Kranwagen, der ausschließlich nur für diesen Zweck verwendet werden kann.

Wie Du ja richtig schreibst, dürften auf einer eventuellen Pritsche nur für den Kranbetrieb benötigtegerätschaften transportiert werden. Absolut gleiches gilt auch für einen eventuellen Anhänger.

Ist es dies jenes was Du wirklich willst?
 
hallo Christian
ich hab so ein teil, die ladefläche/hilfspritsche mußte für den tüv komplett runter. die anhängekupplung durfte bleiben mit dem eingetragenen zusatz nur zum schleppen. versicherungsbeträge sind verhandlungssache. es sind keine anhänger ,auch keine lof mit 25 km nutzbar, du hast dann keinen versicherungsschutz(für den Anhänger) wenn was passiert, kein spazierenfahren . nur von standort zur baustelle und zurück. ein hoher preis für die zulassung. ich muß leider, da bei einer lof zulassung es keine möglichkeit gibt, die schäden für gewerbliche kranarbeiten mitzuversichern. ach und der kran , ca. 1,5 to, muß fest montiert sein,und ist zur freude meiner tankstelle immer dabei . mit zugmaschinen oder lkw zulassung müßte ich nur die kfz steuer mehrzahlen und könnte zugelassene anhänger mitführen.
gruß nico
 
Hallöle.
Ich möchte ja nun auch mal meinen Senf dazu geben:

Bis vor zwei Monaten fuhr ich in meinem Gartenbaubetrieb noch einen Multicar M26. Doppelkabine, 5 Sitzplätze ( für Lilliputaner ), Dreiseitenkipper, diverse AHK´s, Anbauplatte vorn für Schneeschippe oder Bürste oder, oder, oder...
Das Fahrzeug war zugelassen als LKW offener Kasten. Zuladung 1,9 Tonnen.
Gesamtgewicht 4,7 Tonnen.
Also eigentlich eine einfache Zulassung als LKW. Obwohl er mit 4 Türen und 5 Sitzplätzen eigentlich ein PKW hätte sein müssen. Das sagte zumindest der Zulassungsheini. Und weil er Allrad hat, hätte es ein Geländewagen sein müssen. Irgendwie muß ich den Mann wohl ziehmlich blöd angeguckt haben. Er suchte schnell das Weite.

Interessant fand ich den Zusatz im Fahrzeugschein, der mich trotz "LKW über 3,5 Tonnen Zulassung" vom Führen eines Fahrtenschreibers befreite.
Als ich das Fahrzeug das zweite Jahr hatte, bekam ich eine Mitteilung der Zulassungsstelle, daß ich das Fahrzeug auf grüne Kennzeichen umrüsten müsse. Obwohl ich keine Zulassung als LoF beantragt hatte, weil ich auch keinen solchen Betrieb habe. Naja, gegen die Staatsmacht kann man ja nix tun, dachte ich mir. Also grüne Nummern dran. Sonst nix. Pritsche blieb. AHK´s blieben. Alles wie beim Alten.
Und ehrlich gesagt, gefiel mir die Kiste in kommunalem Anstrich und mit grünem Kennzeichen auch viel besser.

Damit möchte ich nur zeigen, daß eigentlich keine Sau durch die Zulassungsregularien steigt. Nicht mal die Zulassungsstellen selbst.
Mal sehen, was als nächstes kommt. Vielleicht bekomme ich für meinen zukünftigen Unimog ja Kennzeichen in Firmenfarbe: ORANGE

Könnte mir auch gefallen.

Gruß aus dem schönen Lübeck

Michael
 

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Ohhhhhneinohhhhhnein!!!!!
Wie blöööööööd!
Das war nicht das richtige Bild :sorry:

Nochmalversuch
 

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Sodele dann Senf ich mal mit:
Also mein Mog ist wie ganz am Anfan gschon erwähnt auch eine selbstf. Arb-Masch. mit grünem Kennzeichen.
Ich habe eine Pritsche und eine Anhängerkupplung dran und beides eingetragen.
Ansonsten sind eine abnhembare Winde vorne sowie ein Frontlader und hinten eine Doppeltrommelwinde eingetragen.
Das ganze heisst dann "selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Holzdrückeinrichtung" (denke mal das "d" ist ein Schreibfehler steht aber wirklich drin..)

Hatte bisher noch nirgends Probleme da ich ja beides auch brauche und sei es nur um meinen Vesperwagen oder den Holzkarren zu ziehen bzw meine ganzes Geraffel wie Sägen und Co mitzuführen....

Am besten immer mal inkognito bei der Zulassungsstelle, dem Tüv und dem Finanzamt nachfragen was die das wollen.....

geht viel wenn ma nvorher nur mal kurz nachfragt....

Grüssle Michael