selbstfahrende Arbeitsmaschine

andy72

New member
26. Apr. 2003
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Hallo zusammen,
wie kann ich meinen 406 als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen, ist es richtig daß ich dann steuerbefreit bin???
Bin für jeden Tip dankbar :-)

Gruß Andy
 
Hallo,

soweit ich weiss, geht das nur, wenn der Mog keine Anhängekupplung hat, bzw wenn du sie entfernst.
Logischerweise wird dann auch keine Anhängelast eingetragen.
Sonst isses eben keine "selbstfahrende Arbeitsmaschine", sondern eine Zugmaschine.

Gruß
Stefan
 
ei guude,
eine selbstfahrende arbeitsmaschine darf von seiner bau- und einsatzweise nicht zum transport von personen und güter geeignet sein, sondern muß mit einrichtungen zur erledigung von arbeiten ausgestattet sein. anhänger dürfen in diesem zusammenhang mitgeführt werden.
zulassungspflicht (nummernschild) ab 20km/h mögliche geschwindigkeit,
in grün möglch. vorher mit zulassungsbehörde absprechen.
mit gruß vom main, justus
 
Hi

also mein Mog ist als selbstf. Arb-Masch. zugelassen. Steht als zusatz noch "mit Holzdrückeinrichtung" drin. Weiss zwar nicht wieso ich Holz drücken soll aber wenns da steht... Spass beiseite hab auch nachgefragt wegen dem Thema Anhängerkupplung. Da sagte mir der nette mann vom TüV das sei kein Problem da ich ja damit die Waldarbeitervesperbude und den Anhänger für das geschlagenbe Holz mitführe. Bisher ist npmlich auch noch keine Kuppling eingetragen aber eigentlich will ich das nachholen...

Bin so zwar Steuerbefreit aber weiss ehrlich gesagt jetzt auch nicht welche Vorteile es denn sonst noch haben soll? Steuerfreiheit bekomm ich auch mit grüner nummer Nummer auf LW da ich genug Land und Wald zum Nachweisen habe...

gruss Michael
 
Ok, soweit hab ich alles verstanden.
Hab nur noch eine Frage, bin ich also mit der Zulassung als Selbstfahrende
Arbeitsmaschine Steuerbrfreit, oder brauche ich dazu noch ein Land- bzw Forstwirtschftliches Gewerbe.
Mein Mog soll als Spaßgerät im Unterhalt möglichst günstig sein :-)

Danke und Gruß Andy
 
also geht selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungstechnisch schon schneller als nur 20 km/h?
Ich denke nämlich auch zuletzt was von derartigen Schlüsselungsmöglichkeiten mit Autobahntauglichkeit in Verbindung mit Mautpflichtbefreiung gehört zu haben.
Ich hätte einen Unimog anzumelden, welcher einen Klausaufbaubagger besitzt, liese sich der auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen?
Galabaugewerbe und weitere Unimog als Zugmaschinen sind vorhanden.
Stefan Fuchs
 
Hallo!

Erkundige Dich erst mal was eine selbstfahrende Arbeitsmaschine an Versicherung kostet. Ein Kollege von mir hatte seinen 421er mit Bagger drauf auch als selbstfahrende Arbeitsmaschine angemeldet. Aber nur drei Wochen. Sollte über 1000¤ an Versicherung zahlen. Jetzt nach landwirtschaftlicher Anmeldung nur noch ein Bruchteil. Also erst mal der Versicherungsonkel fragen.

Gruss Dennis
 
Du mußt schon ein Arbeitsgerät fest verbaut haben, wird dieses entfernt, so entfällt die Befreiungsgrundlage, und dass ist Steuerhinterziehung. :cry:
Wenn du also nur damit rumfährst ist das Personenbeförderung, auch wenn es nur deine eigenee Person ist. Und genau das billig Herumfahren ist die Steuerhinterziehung.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§18 Zulassungspflichtigkeit

(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Schleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-

Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind), die zu einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören,
 
Dennis hat recht, selbstfahrende Arbeitsmaschinen kosten extrem viel in der haftpflichversicherung, aber ein land- oder forstgewerbe brauchst Du dafür nicht.
mache eine gesammtrechnung aus versicherungs- und steuerkosten, und berücksichtige dabei: H-kennzeichen, 07er-kennzeichen und die möglichkeit der ablastung.
mit gruß vom main, justus.
 
Hallo

Also so kann ich das mit dem Versicherung nicht stehen lassen!
Mein Mog kostet mit selbstf. Arb.-masch genauso viel wie mit land. Zugmaschine allerdings hab ich die Klausel keine Lohnaufträge ausführen zu dürfen und das mach ich ja auch nicht...
Was die geschwindigkeit angeht so ist das nicht mit 20km/h verbunden oder habt Ihr schonmal gesehen dasss ne Betonpumpe auch nur 20 läuft??

Gruss Michael
 
Hallo,

vielen Dank für die vielen Tips.
Aber jetzt frage ich mal andersherum:
Wie fahre ich meinen 406 am billigsten???
Oldtimer fällt aus denke ich, da er nicht mehr original ist ( Motor, Räder usw.)

Gruß
Andy
 
hallo,
oldtimerversicherung klappt bei kfz älter 30 jahre ohne "H"-zulassung problemlos, steuerbefreiung für Arbeitsmaschine dazu wäre der hit, müsst aber ok gehen, denn das kfz-steueramt interessiert die art der versicherung nicht.
mit gruß vom main, justus.
 
Hi,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind steuerbefreit. Deswegen kriegen die auch ne grüne Nummer.
Die herkömmliche Versicherung will für solche Fahrzeuge je nach Verwendung zwischen 650 bis zu 1500 ¤.
Wir selbst liegen bei Preisen zwischen 200,00 - 450 ¤ (hängt von der KW Leistung ab) Einer Geschwindigkeitsbeschränkung unterliegen die Fahrzeuge nicht.
Problem: Anhängekupplung und Pritsche. Normalerweise darf die selbstfahrende Arbeitsmaschine keine Anhängekupplung haben und Pritsche darf nicht zum Warentransport verwendet werden, nur für Hilrsmaterial der selbstfahrenden Arbeitsmaschine verwendet werden (Stützmaterial für den selbstfahrenden Kran z.B.)

Gruß

Bernd Schömann
 
Hallo zusammen,

krame hier nochmal einen alten Thread heraus - vielleicht hat sich ja zum Thema etwas geändert, oder die Herren Beamten in unserem Finanzamt wollen der Staatskasse mehr zukommen lassen, als ihr zusteht :-/

Also ich habe angefragt, ob ich meinen 411.117, der als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Schneepflug" zugelassen ist, nicht steuerbefreit bekomme.
Darufhin wurde mir gesagt, das ginge angeblich nur, wenn ich ihn gewerblich zum Schneeräumen einsetzen würde!???

Hat jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen gemacht oder kann mir einen Hinweis auf einen Gesetzestext geben, der die Aussage wiederlegen könnte?

Wäre schon eine Ersparnis.

Es ist übrigens weder Anhängekupplung noch nutzbare Ladefläche vorhanden, weil auf der Pritsche der Salzstreuaufsatz montiert ist! Also wenn das keine SF Arbeitsmaschine ist...

MfG

Maatsch
 
Moin,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei, du benötigst nur eine Betriebserlaubnis, und damit automatisch von der Steuer befreit. Siehe auch StVZO http://bundesrecht.juris.de/stvzo/ und §3 KraftStrG http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html. Allerdings unterliegst du dann der Steuer, wenn du die selbstfahrende Arbeitsmaschine widerrechtlich benutzt, also z.B. damit zum Einkaufen fährst oder ähnliches.
Gruß Stefan
 
Hallo
ich habe da mal ne frage wegen den grünen nummernschildern
wie bekomme ich die eigendlich und welche vorteile u. nachtteile habe ich mit denen ???
Habe mihr nen mog 403 gekauft und wolte den eigendlich net anmelden weil ich so wie so direckt am wald wohne aber das ist mir ist des aber doch jetzt net so geheuer.
Weis jetzt aber net wie ich den anmelden soll das der so billig wie möglich ist weil ich ihn ja so wie so nur für den wald zum holtz machen brauche.

mfg Adrian