Traktor - Zulassungsfrage

GZS

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26. Sep. 2002
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Germering
www.feng-shui-direkt.de
Hallo und Guten Morgen,

ich habe schon seit längerem den Traum einen Oldtimer-Traktor zu restaurieren und natürlich auch zu fahren. Nun bin ich am Überlegen, wie man den als nicht-Landwirt denn am günstigsten zulassen kann. H-Zulassung oder LKW-Zulassung. Das rote 07er Kennzeichen möchte ich vermeiden, da ich schon öfter mal fahren will. Seltsamerweise findet man aber das H-Kennzeichen auf Bulldogtreffen relativ selten, gibt es dafür Gründe?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären?

MFG Gerhard
 
Hallo und Guten Morgen,

ich habe schon seit längerem den Traum einen Oldtimer-Traktor zu restaurieren und natürlich auch zu fahren. Nun bin ich am Überlegen, wie man den als nicht-Landwirt denn am günstigsten zulassen kann. H-Zulassung oder LKW-Zulassung. Das rote 07er Kennzeichen möchte ich vermeiden, da ich schon öfter mal fahren will. Seltsamerweise findet man aber das H-Kennzeichen auf Bulldogtreffen relativ selten, gibt es dafür Gründe?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären?

MFG Gerhard
 
Hallo GZS,
die Sache ist ganz einfach: Wenn du ein H-Kennzeichen willst musst du ein Gutachten machen lassen für den TÜV bzw. Zulassungsstelle. Dann kriegst auch noch die Oldie Steuern drauf (glaub 190 Euro) und das alles dafür um am Ende für Versicherung 35,00 Euro hinzulegen. Das lohnt nicht. Bei der roten Wechselnummer ist das ähnlich. Die kostet als Versicherungsbeitrag minimum 150,00 Euro.
Die einfachste Lösung ist: Wenn das Fahrzeug als landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen ist, dann sie einfach so wieder anmelden (wenn keine landwirtschaft da ist, kriegst keien güne Nummer sondern eine schwarze) wenn dann der Traktor älter ist als 30 Jahre, gibts den Versicherungstarif für landwirtschaftliche Zugmaschinen auch Ohne Gutachten und dergleichen für 35,00 Euro.
Wie das allerdings Steuerlich aussieht bei landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen weiß ich nicht. Da musst du mal beim FA anfragen.
Gruß
Bernd Schömann
 
Hallo Gerhard,
wenn ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, rechnet sich - Alter vorausgesetzt - das H-Kennzeichen erst ab ca. 3,5to Gesamtgewicht. Dann ist nämlich die Steuerpauschale von ca. 190€ günstiger als eine Besteuerung nach Gewicht (ca. 6€ je 100kg). Die Versicherungsprämie ist üblicherweise nicht vom H-Kennzeichen, sondern nur vom Alter des Traktors abhängig.

Übrigens gibt es in Deutschlands Norden für alte landw. Zugmaschinen eine interessante Ausnahmeregelung:
Traktoren, die mindestens 40 Jahre alt sind und nicht gewerblich oder landwirtschaftlich eingesetzt werden, werden auf Antrag von der Kfz-Steuer befreit und erhalten ein grünes Kennzeichen. Ich habe das bei meinem Ritscher Bj. 1953 jetzt gemacht, bei der Zulassungsstelle einen Antrag auf Steuerbefreiung geholt, im Antrag erklärt, dass der Trecker weder landwirtschaftlich noch gewerblich genutzt wird, sondern als Oldtimer an entsprechenden Ausstellungen und Veranstaltungen teilnimmt. 3 Wochen nach Abgabe des Antrags hatte ich Nachricht des Finanzamtes, mir grüne Kennzeichen bei der Zulassungstelle abholen zu können.

Diese Regelung basiert offensichtlich nicht auf einer bundeseinheitlichen Verordnung, denn für die Landkreise WL und STD gilt sie schon 1 Jahr, im Landkreis LG seit 1.7.2002

Sicherlich auch interessant für die Mogler mit entsprechend alten Fahrzeugen ohne Landwirtschaft

Gruß Ulli
 
Hallo GZS,

für die grüne Nummer (Steuerbefeit) brauchst Du jeh nach Kreis eine gewisse anzahl an Land.

Da das Pachten einer entspechenden Brachfläche in der Regel günstiger ist, musst Du Dir das mal Durchrechnen.

Bei mir wars allemal billiger und mit Pachtvertrag ist die Grüne Nummer kein Problem.

Gruß

Tom
 
Hallo Tom,

bei der von mir beschriebenen Steuerbefreiung brauchst du genau kein Land, ich bin weder Landwirt, noch habe ich irgendwelche Flächen gepachtet o.ä.
Es handelt sich um eine Steuerbreiung aufgrund des Alters der Zugmaschinen, soweit diese in ihrem \"Arbeitsleben\" auch steuerbefreit waren.

Gruß Ulli
 
Moin Moin,

also das mit dem Land pachten is ja schön und gut. Aber ich wohn leider in München! und in München und Umgebung ein günstiges Stück Land zu finden is´n Kunststück :( . Da bin ich mit der H-Steuer wahrscheinlich günstiger dran.
Es sei denn ich finde ein Stück Land mit ner Halle drauf - denn irgendwo muß ich so´n Traktor ja auch unterstellen.

MFG

Gerhard
 
Mit Land pachten ist leider auch die Zwangsmitgliedschaft in der BG verbunden. Auch Brachflächen sind beitragspflichtig. Die beitragsfreie Flächengröße reicht leider nicht für lof-Steuerbefreiung für Kfz. Manche Regionalverwaltungen sind im Aufarbeiten sehr langsam. Unser Bereich wurde einem anderen Verwaltungsbezirk zugeteilt, und die arbeiten jede Parzelle auf, egal ob Acker-, Weide- oder Waldparzelle.
Gruß Helmut
 
Hallo, ich fahre nun schon meinen dritten Porsche mit schwarzer Nummer.
Das hat den Vorteile das ich nicht an die Beschränkungen der grünen Nummer gebunden bin (Landwirtschaftlicher Einsatz) Ich kann also z.B. auch Sonntags einem Bekannten beim Umzug helfen. Dafür darf ich aber nur Einachser Anhänger fahren. Es sei den du hast FS Klasse 2. oder den neuen EU Führerschein. Dort ist der Anhänger seperat drin und die Anzahl der Achsen ist nicht beschränkt. Mein Porsche 218 kostet 137 Euro Steuer und etwa 100 Euro Versicherung im Jahr. Dafür kann ich aber sooft fahren wie ich will.
 
Hallo alle zusammen,
also das mit der grünen Nummer und dem Land und so, hat ja nocht nur Nachteile. Es ist zwar so, dass wenn man Land pachtet auch BG Beiträge zahlen muss, aber nach dem Sozialversicherungsrecht dann als Landwirtschaftlicher Unternehmer gilt. Hier nun der Vorteil als Landwirtschaflticher Unternehmer geführt zu werden:
In den KFZ Versicherungen gibt es einen Nachlass für Landwirte (etwa 10%). Die Haftpflcihtversicherungen sind billiger und Umfangreicher (eine Betriebshaftpflicht mit Privathaftpflicht ist schon für 61,00 Euro zu haben). Der ha Land zu pachten dürfte auch in Münchner Raum nicht allzu teuer sein. Man kann bei den Kommunen anfragen, welche Flächen die denn z.B. verpachten. Für 70 Euro kann man schon nen ganzen ha pachten.
Die ganze Sache ist nur eine Kostenrechnung. Man sollte alle Kosten als Steuerzahler, gegen allle Kosten als Steuerbefreiter gegenrechnen und dann zu dem Schluss kommen ob es sich lohnt oder nciht.
Gruß
Bernd Schömann
 
Eins versteh ich bei der ganzen Sache ja nicht..erstens ist das KFZ-Steuer-Recht Bundessache, wie können dann einzelne Kreise Traktoren von der Steuer befreien ?? Zum zweiten wurde mir hier vom Finanzamt gesagt, das Land allein nicht reiche, man müsse es bewirtschaften und Ertrag erwirtschaften. Gibt es für den ganzen Kram nicht eine einheitliche, verbindliche Regelung ??
 
Hi,
ja das ist so ne Sache mit der einheitlichen Handhabung. Laut Gesetz ist der Besitz von Land ausreichend. Sobald jemand Beiträge an die Berufsgenossenschaft der Landwirte zahlt, wird er nach dem Sozialversicherungsrecht als landwirtschaftlicher Unternehmer betrachtet (§123 SVG). Ich würde mit jedem Finanzamt bis zum höchstmöglichen Gericht ziehen wenn es mir die Steuerbefreieung nicht erteilt obwohl ich Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zahle. Und cih wette einen Hunni, dass dieser Prozeß gewonnen wird.
Die Unterschiedliche Handhabung für die Befreieung liegt aber dann auch widerum bei der Berufsgenossenschaft und das wird von Land zu Land anders gehandhabt. Im Saarland wird in aller Regel schon ab 5.000 qm Land der Beitrag zu Berufsgenossenschaft fällig. Und damit ist man landwirtschaftliche Unternehmer.
Gruß
Bernd Schömann
 
... kurz zum Thema H-Kennzeichen ....

... meines Wissens, hat das H-Kennzeichen den Nachteil, dass wenn man ja mal Hänger mit ziehen will, die nicht mitversichert sind, als wenn man eine grüne bzw. schwarze Nummer hat...

Gruß
Michael
 
Hallo Michael,
zulassungsfreie (mitversicherte ) Anhänger gibt es nur hinter Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen. Wenn der Trecker ein schwarzes Kz. hat, muss der Anhänger separat versichert und versteuert werden, d.h. eigene Zulassung.

[Editiert am 2/5/2003 von ulli]
 
@ Bernd : \"Im Saarland wird in aller Regel schon ab 5.000 qm Land der Beitrag zu Berufsgenossenschaft fällig.\" Die Schwiegereltern zahlen ab 1200 qm, egal was du damit machst, du bist für die Landwirt aber noch lange nicht fürs Finanzamt..leider..falls Du mal nen Prozeß führen willst, ich beteilige mich.. :-)
 
Bernd was sagst du denn zu dem obigen beitrag?? :
zulassungsfreie (mitversicherte ) Anhänger gibt es nur hinter Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen. Wenn der Trecker ein schwarzes Kz. hat, muss der Anhänger separat versichert und versteuert werden, d.h. eigene Zulassung.

Es ist doch so wenn ein anhänger an nem Fahrzeug hängt ist er immer über die Fahrzeug Versicherung abgedeckt! Die eigentliche Anhängervers. trägt nur wenn der Hänger Abgestellt ist oder??? Sagte mir mein Vers. vertreter und bei meiner Oldiversicherung ist er auch mit drinn wenn ich zb zu nem treffen fahre! Nur darf man bei der oldi vers halt nicht Transportieren in dem sinne!

Gruß Maurice
 
Es gibt die Möglichkeit, mit dem Zugfahrzeug den Hänger mitzuversteuern. Der Hänger muß dann nur noch versichert werden. Hat den Vorteil, bei mehreren Hängern ist nur einmal Steuer fällig. Der ( oder die ) Hänger erhält dann ein grünes und die Zugmaschine ein scharzes Kennzeichen.
Gruß Helmut
 
Hallo Maurice,
§18 der STVZO regelt die Zulassungspflicht von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dort sind auch die Ausnahmen beschrieben. Danach sind Anhänger von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie von LoF-Zugmaschinen (Zulassung mit grüner Nr!!!) im landwirtschaftlichen Einsatz gezogen werden und mit dem 25 km/h-Schild versehen sind. Es gibt ein paar weitere Ausnahmen (Bauwagen, eisenbereifte Anhänger, Schaustellerfahrzeuge, Feuerlöschanhänger...), die aber hier nicht weiter relevant sind. In allen anderen Fällen sind Anhänger zulassungspflichtig, d.h. sie bekommen ein eigenes Kennzeichen, eigenen Fahrzeugbrief, müssen regelmäßig zum TÜV. Das heisst auch, für den Anhänger werden Steuer und Versicherung fällig.
Ich weiss nicht, wie deine Zugmaschine zugelassen ist, wenn sie ein schwarzes Kennzeichen hat ( egal ob nomales oder H-Kz.), würden mich die Aussagen deines Versicherungsvertreters allerdings ins Grübeln bringen, da wäre wohl eine Nachschulung in Sachen Zulassungs- und Versicherungspflicht erforderlich.

Zu den grünen Kz. an Anhängern, wie Helmut es beschrieben hat:
das ist steuerlich der Anhängerzuschlag, der auf die Steuer des Zugfahrzeuges aufgeschlagen wird, macht aber nur Sinn, wenn für ein Zugfahrzeug mehrere Anhänger zugelassen sind, da der Steueraufschlag höher als die Steuer eines einzelnen Anhängers ist. Diese Anhänger haben dann ein eigenes Kennzeichen ( nicht das des Zugfahrzeugs ) und müssen natürlich separat versichert werden.
 
Dazu mal eine Frage wenn du mit deinem normal zugelassenen und Versichertem PKW anhänger wenn er hinter deinem Fahrzeug hängt ein Auto Streifst welche versicherung ist dann Betroffen?? (Ato oder Hänger) Immer die vom Zugfahrzeug oder??
 
Hallo Maurice,
ob in dem von dir geschilderten Fall die Haftpflicht des Zugfahrzeugs oder des Anhängers greift, kann Bernd Schömann vielleicht klären - meinen Versicherungsmenschen will ich jetzt am Sonntagmorgen nicht aus dem Bett klingeln :D -, unabhängig davon besteht für den Anhänger (soweit er nicht unter die Zulassungsfreiheit fällt) Versicherungspflicht, d.h. du bekommst ihn ohne Versicherungsbestätigung gar nicht zugelassen.
Um nochmal auf die Aussage deines Versicherungsvertreters zurückzukommen, hinter einem Zugfahrzeug mit H-Kennzeichen geht mit zulassungsfreien Anhängern grundsätzlich gar nichts. Umsetzen eines Bauwagens (in seiner eigentlichen Verwendung) ist eine gewerbliche Nutzung, damit für H-Kennzeichen tabu, wenn er zum Wohnwagen umfunktioniert wurde, ist er ohnehin zulassungspflichtig.
Ich weiss, dass die Polizei bei Oldtimertraktoren mit Bauwagen meist ein Auge zudrückt. Wenn du aber mit einem solchen Zug mal in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt wirst, hast du schlechte Karten, wenn der Geschädigte bzw. sein Anwalt die STVZO kennt.