Überrollbügel U411

ich hatte meinen ersten U 411 von einem Jäger gekauft, damals mit grüner Nummer, deshalb steht das Ding da auch in den Papieren, in meinem Fall als Nachtrag zu Ziffer 1 , mit Schutzvorrichtung, wenn das Ding eingetragen ist muss es auch verbaut sein, bei normaler schwarzkennzeichlicher Zulassung könnte man das sicherlich wieder austragen lassen, bzw. wenn jemand Papiere ohne die Eintragung hat und der Tüv.Prüfer meint, das sei vorgeschrieben, entsprechend argumentieren. In den ETL zum Unimog ist das Teil z. B. auch nicht drin. Das wurde erst nach Produktionsbeginn eingeführt.
Stefan Fuchs
 
Danke euch.
Bei mir gehört der Mog zu einem Wald. Also LoF Einsatz ist gegeben. Ich habe eine Agrarversion Bj. 1960, serienmäßig scheint mir bei diesem Bj. der Bügel nicht montiert gewesen zu sein. Ich denke aber, er wird eingetragen sein. Wenn ich wieder mal vor Ort bin, muss ich mal in die Papiere schauen.
Seh schon hilft nichts, es muss eine hohe Garage her.
Viele Grüße und nochmal Danke.
Thomas
 
Hallo,

für mich geht es hier etwas durcheiander.

Zuerst zur Begriffsbestimmung: Wir sprechen hier von einem Überschlagschutzbügel für Fahrerhäuser mit Klappverdeck.

Ich zitiere mal aus der Unimog Kundendienstmitteilung:

..."Nach dem "Gesetz über technische Arbeitsmittel" (Maschinenschutzgesetz) vom 24.6.1968 darf der Hersteller von technischen Arbeitsmitteln diese nur in den Verkehr bringen, wenn sie nach dem Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften so beschaffen sind, daß Benutzer oder Dritte bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung gegen Gefahren aller Art für Leben oder Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Art der bestimmungsgemäßen Benutzung gestattet."...

Desweiteren wird ausgeführt:
... "Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift sind nach §11 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ab 1.1.1970 neu in den Verkehr kommende landwirtschaftliche Zweiachsschlepper mit Schutzvorrichtungen zu versehen, die geeignet sind, Schlepperfahrer bei seitlichen oder rückwärtigem Pberschlagen des Schleppers vor Verletzungen zu schützen."...

Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge war dann an 1.1.1977.

Nach Aussagen Mercedes sind alle Unimog Fahrzeuge mit Klappverdeck ab diesem Termin mit einem Überschlagschutzbügel ausgestattet. Dieser erfüllt die Anforderungen der landwirtschaftlichen BG und der StVZO.

Daraus läßt sich folgendes ableiten:
- der originale Überschlagschutzbügel darf im Geltungsbereich der StVZO genutzt werden
- der originale Überschlagschutzbügel entspricht den Anforderungen der landwirtschaftlichen BG zur Zeit der Zulassung
- Der Anbau muss nach Werks-Vorschrift erfolgen
- nach korrektem Einbau wird die Zulassung durch ein Prüfzeichen bestätigt (416 584 00 21)

Das ganze gilt nicht für Nachbauten oder kopierte Prüfzeichen.

Weiterhin müssten gemäß KDM alle nach dem 1.1.1970 neu zugelassenen 411 mit Klappverdeck einen Überschlagschutzbügel haben. Dem ist nicht so. Fahrzeuge für den Export hatten das definitiv nicht. Offensichtlich bezieht man sich mit der Aussage nur auf Fahrzeuge im Geltungsbereich der UVV der landwirtschaftlichen BG.

Der §11 der UVV der landwirtschaftlichen BG gilt nur für Fahrzeuge, die in dessen Geltungsbereich eingesetzt werden. Für alle anderen ist die UVV nicht zwangsweise anzuwenden.

Die Maschinenrichtlinie (aktuell 2006/42/EG) ist nicht auf Kraftfahrzeuge anzuwenden (Artikel 1 Absatz 2e), da Kraftfahrzeuge nicht in ihren Geltungsbereich fallen. Kraftfahrzeuge haben eine eigenen Richtlinie (aktuell 2007/46/EG). Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Ich bin kein Jurist, aber für mich heißt das, dass nur Fahrzeuge die im Geltungsbereich der landwirtschaftlichen BG eingesetzt werden, müssen diesen Bügel haben. Mit der LoF Klassifizierung gem. STVZO hat das wenig zu tun. LoF Fahrzeuge Typ 89 können auch außerhalb des geltungsbereichs der UVV der BG eingesetzt werden.

Da der Bügel StVZO konform ist, kann er auch in diesem Geltungsbereich eingesetzt werden.

Nicht alle Sonderausstattungen, die ab Werk geliefert werden, sind im Fahrzeugschein eingetragen. Hier muss wohl eher die KBA Zulassung zu Rate gezogen werden.

Jetzt dürft ihr meine Thesen mit Fahrzeugen ohne Überschlagschutzbügel mit Erstzulassung in Deutschland nach 1970 bestätigen oder widerlegen. Auch würde mich interessieren, wer alles diesen Bügel eingetragen hat?

Gruß
Markus
 
Hallo "MOG" Freunde,

der Bügel ist bei meinem 411.112 nicht eingetragen. der "MOG" wird im Geltungsbereich der Landwirtschaftlichen BG eingesetzt.
Der Herr von der BG hat das Teil in Augenschein genommen und hat ihn abgenickt.

Gruß
Wolfgang
 
Hallo Unimogfreunde,
mein Unimog 421.122, Erstzulassung 05.10.1970 ist als Zugmaschine und nicht als LoF zugelassen. Bei mir ist der Überrollbügel vorhanden und wird vom TÜV bei der Abnahme nach meiner Kenntnis als vorhanden angekreuzt. Der Bügel steht bei mir nicht wie bei Christoph in der Zulassungsbescheinigung. Es kann somit nicht nur wegen der landwirtschaftlichen BG gefordert sein, sondern auch wegen der STVO
erforderlich sein. Weiter verliert der Bügel bei Veränderungen von einem nicht zertifizierten Betrieb seine Bauartzulasung. Vorsicht bei eigenmächtigen Veränderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus
 
Hallo,

mein 411 aus 1974 hat keinen Überschlagschutzbbügel und ist als LoF Typ 89 klassifiziert. Und war schon ein paar mal zu HU. Ohne Mängel.

Gruß
Markus
 
opfabijan" Bei mir ist der Überrollbügel vorhanden und wird vom TÜV bei der Abnahme nach meiner Kenntnis als vorhanden angekreuzt. [/quote schrieb:
Das Formular des TÜV-Prüfers möchte ich mal sehen, auf dem er das ankreuzen kann.

opfabijan schrieb:
Es kann somit nicht nur wegen der landwirtschaftlichen BG gefordert sein, sondern auch wegen der STVO
erforderlich sein. Weiter verliert der Bügel bei Veränderungen von einem nicht zertifizierten Betrieb seine Bauartzulasung. Vorsicht bei eigenmächtigen Veränderungen.
Wenn er die Bauartzulassung verliert, akzeptiert ihn ein schlecht ausgeschlafener BG-Prüfer beim Betriebsrundgang nicht. Alles Weitere ist egal. Dass der Bügel nicht TÜV-relevant ist, sollte mittlerweile jeder gehört haben, auch wenn es scheinbar nicht jeder glauben mag.

Was in den Papieren eingetragen ist, muss natürlich vorhanden sein.

Ein ehemaliger verantwortlicher Mitarbeiter einer BG, der seinerzeit an der Einführung der Bügelpflicht beteiligt war, hat in seinen Erinnerungen mal geschrieben, dass Unimogs aufgrund ihrer Bauart als vollgefedertes Fahrzeug mit niedrigem Schwerpunkt von der Nachrüstpflicht des Überrollbügels befreit gewesen wären. Leider habe ich das bisher so nirgendwo in zeitgenössischen Unterlagen nachprüfen können.

MfG
Fabian
 
Liebe Unimog-Freunde,

mein 411.119 EZ 12.10.1965:

ZU 5: STURZBÜGEL N.UVV

Hab da eine 10er Bohrung für einen Diagonal-2Punkte-Gurt in Fahrtrichtung reingebohrt. Hat nie jemand interessiert.

Wohl aber der Aufroller, der oben deutlich sichtbar dran geschraubt ist. Als ich mal nicht angeschnallt war. Jüngere Polizistin, Verkehrskontrolle mit MP unter dem Arm: "Warum sind Sie nicht angeschnallt?" Ein älterer Kollege aus dem Hintergrund hat sie zurückgepfiffen, bevor ich antworten konnte.

Nette Erinnerung.
 

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