Wechselkennzeichen

mannix

New member
21. Aug. 2004
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Wie funktioniert das eigentlich mit Wechselkennzeichen für LKW Auflieger.

Ich seh immer wieder LKW´s die mit Kennzeichen verschiedener Länder fahren.

Beispiel:
Zugmaschine ist in Österreich zugelassen (z.B. Fa. Gerhard Stadler ca. 200 LKW´s) - Auflieger werden abwechselnd mit Kennzeichen aus Österreich, Belgien und Niederlande gefahren.

Hauptsitz der Fa. ist Belgien (Fa. Reul ca. 1.500 LKW´s).

Wer kann dazu was sagen?

Manfred
 
Hmmmm?!??,
das riecht ein wenig nach Betrug. Was legales kann das nicht sein.
Sorry ich kenn vieles aber das....
Gruß
Bernd Schömann
 
Moin,

die genaue rechtliche Geschichte kenne ich nicht, aber ich kann das bestätigen.

Wenn wir unbegleitete Trailer im Fährverkehr aus Skandinavien haben, dann packen die Fahrer der Zugmaschinen oft das Kennzeichen der Zugmaschine an den Trailer.

Michael
 
Nein Bernd,
mit Betrug hat das nichts zu tun.

Warum sollte das auch ein Europaweiter Spediteuer mit 1.500 LKW´s tun.

Da vergeht doch kein Tag wo nicht irgendwo LKW´s dieser Firma von einem "Kojek" oder BAG kontrolliert werden.

Es muss hier igrendwie was legales geben.

Manfred
 
Versicherungsschutz besteht über das Grüne-Karte-System. Die Kennzeichenführung ergibt sich daraus.
Ich zitiere mal n bißchen kreuz und quer.

...

Eine Grenzversicherung müssen ausländische Kraftfahrer abschließen, die keinen anerkannten Haftpflichtdeckungsnachweis haben. Diese erhalten einen Grenzversicherungsschein zusammen mit einer für alle EG Staaten und der Schweiz gültig gemachten grünen Karte.

Ausländer-Pflichtversicherungsgesetz

Das Ausländer-Pflichtversicherungsgesetz gilt für Kraftfahrzeuge die ihren regelmäßigem Standort im Ausland haben. Es soll gewährleisten, daß alle Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland ausreichend versichert sind. Sofern die Nachversicherung eines Kraftfahrzeuges erforderlich ist, kann an der Grenze der sogenannter "Rosa-Grenzversicherungsschein" gekauft werden.

Grüne-Karte-System

Die Kraftfahrt-Versicherer der meisten europäischen Länder und anderer Staaten haben sich dem sog. Grüne-Karte-System angeschlossen. Danach stellen die Versicherer als Haftpflicht-Deckungsnachweis grüne internationale Versicherungskarten für die Kraftfahrer ihres Landes aus und erkennen die grünen internationalen Versicherungskarten des anderen Landes als entsprechenden Nachweis an. Das System wurde im Jahre 1949 auf der Basis des Londoner Abkommens eingerichtet. Anstelle der grünen Karte erkennen die EG-Länder und bestimmte andere Länder das amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge aus diesen Ländern auch als Nachweis über das Bestehen der Versicherung an. Im Rahmen des Grüne-Karte-Systems haben die Kraftfahrt-Versicherer eines jeden Landes ein Landesbüro gegründet, dem sie als Mitglied angehören. In Deutschland ist dieses Büro das "Deutsche Büro Grüne Karte e.V." mit Sitz in Hamburg. Das Büro des jeweiligen Besuchslandes ist verpflichtet, den von einem eingereisten ausländischen Kraftfahrer angerichteten Schaden zu regulieren. Ausländische Kraftfahrer ohne anerkannten Haftpflichtdeckungsnachweis, (z.B. ohne grüne Karte), müssen eine Grenzversicherung abschließen. Sie erhalten einen Grenzversicherungsschein (Farbe Rosa) zusammen mit einer für alle EG-Staaten sowie Österreich und Schweiz gültig geschriebenen Grünen Karte als Versicherungsnachweis.

Ansprüche aus Auto-Haftpflichtschadenfällen in Deutschland, die durch ein im Ausland
zugelassenes Kraftfahrzeug verursacht wurden, können – außer gegen den Schädiger
und den ausländischen Haftpflichtversicherer – auch gegen den Verein Deutsches
Büro Grüne Karte geltend gemacht werden, sofern dieser nach § 2 des Gesetzes über
die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
vom 24. Juli 1956 (AuslPflVersG) die Pflichten eines Haftpflichtversicherers
übernommen hat. Das ist dann – aber auch nur dann – der Fall, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind, die vom Anspruchsteller nachzuweisen sind:

1. Internationale Grüne Versicherungskarte
Für das beteiligte Kraftfahrzeug war eine Grüne Karte ausgestellt.
Dieser Nachweis ist zu erbringen bei Fahrzeugen aus folgenden
Ländern:

Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland,
Jugoslawien, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien,
Moldawien, Polen, Rumänien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Zypern.

2. Amtliches Kennzeichen
Auf der Basis des amtlichen Autokennzeichens besteht
Deckungsschutz für Deutschland (§ 8 a PflversAusl). Dies gilt
grundsätzlich für Fahrzeuge aus folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein,
Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal,
Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik und Ungarn.

3. Schadenmeldung und Schadenregulierung
3.1 In der ersten Fallgruppe (s.o. 1) sind in der formlosen
Schadenmeldung folgende Angaben erforderlich, ohne die eine
Schadenbearbeitung nicht möglich ist:
- Vorlage der Grünen Karte (Doppel der Grünen Karte oder Kopie des
Dokumentes). Bei Fahrzeugen mit Anhängern ist nur die Grüne Karte
für das
Zugfahrzeug ausschlaggebend
!

...

Nur Kraftfahrer aus anderen Ländern brauchen dann ein extra Kennzeichen für den Auflieger.

Thorsten
 
Entschuldigung Thorsten, jetzt versteh ich nur noch Bahnhof!

Kannst Du mir mit 3 Sätzen erklären:

Warum haben die am Montag am Auflieger (Zugmaschine bleibt immer gleich) ein Kennzeichen aus Österreich, am Dienstag eines aus Belgien und am Mittwoch eines aus Holland???

Manfred
 
Moin,
vielleicht weil der Trailer gewechselt hat?
Ich vermute mal, dass es sich hier um Trailer handelt, die in den jeweiligen Ländern zugelassen und dort auch versichert sind.

In einigen Ländern sind die Trailer grundsätzlich über die Zugmaschine versichert und führen auch dessen Kennzeichen, werden diese Trailer von einer deutschen Zugmaschine gezogen, erhalten sie das Kennzeichen der Zugmaschine, wie Michael schon beschrieben hat.

Gruß Ulli

PS: heisse zwar nicht Thorsten, waren aber trotzdem genau 3 Sätze :D
 
Weil die Zugmaschine wechselt und diese am Montag aus Österreich, am Dienstag aus Belgien und am Mittwoch aus Holland kommt...

Wahrscheinlich ist es auch die Nummer der Zugmaschine.

Michael
 
Hallo Michael und Ulli,

ich glaub jetzt sind wir auf der richtigen Spur.

@ Ulli
ich glaub nicht die Trailer werden gewechselt sondern die Zugmaschinen.
Die Trailer haben nämlich diese 3er Kombination (Grundkennzeichen aus einem der 3 Länder und dann nur darübergehängt das Wechselkennzeichen). Die haben alle die 3 ovalen Länderkennzeichen
(A, NL, B) , zwei davon sind dann immer in Abhängigkeit vom Kennzeichen durchgestrichen.

So wie Michael schreibt hängt das mit dem Kennzeichen der Zugmaschine zusammen, vielleicht ist es sogar ein Wiederholungskennzeichen. Muss ich mal ganz genau gucken.

Angenommen es ist so, was ist der Hintergrund dass das so gemacht wird.

Manfred
 
Hallo,

den Hintergrund kenne ich zwar nicht aber ich sehe oft holländische Lastzüge bei uns am Zoll stehen. Die haben immer ein Wiederholungskennezichen auf dem Auflieger (also gleich wie Zugmaschine nur weiss statt gelb).
Trägt das zur Verwirrung bei :?:

Gruss Andreas
 
Nö, Andreas,
NL gehört zu den Ländern, in denen Auflieger kein eigenes Kennzeichen führen, sondern über die Zugmaschine versichert und versteuert sind und deshalb auch das Kennzeichen der zugmaschine führen.

Gruß Ulli
 
Das was Andreas meint ist mir auch schon bei den Italienern aufgefallen!

Die haben am Auflieger immer zwei nummernschilder dran... und auf einem steht immer rimorcio oder so ähnlich... was hat das dann zu heissen? Einfach ne wiederholung der Zugmaschine damit die Pol-ente schon von hinten weiss wer oder was vor Ihnen ist??

Gruss Michael
 
HI,
ich denke hier geht es wenige um den Versicherungsschutz der Fahrzeuge als vielmehr um Zollangelegenheiten. Wenn ich mit deutschem Kennzeichen nach Italien fahre und dort was ablade dann importiere ich etwas (aus Italienischer Sicht gesehen) Wenn ich aber mit italinischen Kennzeichen reinfahre ist das was anderes. (Setzt natürlich eine Verplombung des Containers voraus)
Die Geschichte mit der IVK (Internationale Versicherungskarte bzw. grüne Karte ) ist mir ein wenig zu weit hergeholt. Die IVK dient dem Versicherungsnachweis in dem jeweiligen Land und im Zeitalter von Europa sind diese in den europäischen Ländern eigentlich nicht mehr notwendig.
Also ich bin vielmehr der Zoll und Steuergeschichte anhänglich.
Gruß
Bernd Schömann
 
Nee, Bernd,

hat überhaupt nichst mit Im- bzw. Export zu tun. Innerhalb der EU Länder haben wir völlig freien Warenverkehr ohne Zoll und sonstiger Formalitäten.

Ob ein LKW Ware von Hamburg (natürliche nicht Freihafen, was zollrechtlich anders ist) nach München, oder von München nach Verona fährt, macht überhaupt keinen Unterschied.

Zollabfertgigung nach und von Italien gabs nur, bevor Österreich bei der EU war, weil dann der Transport duch ein sogenanntes Drittland ging.

Manfred


@Michael

Rimorchio heißt ganz einfach Anhänger
 
Wir sind jetzt etwas vom Thema abgekommen:

Echte Wechselkennzeichen gibt es in Europa nach meinem Kenntnisstand nur in der Schweiz. Habe selbst schon bei Schweizer Unimog-Freunden gesehen, daß diese umsteckbare Kennzeichen haben.

Wenn ich mich nicht irre, darf man mit einem Kennzeichen bis zu 5 Kraftfahrezuge betrieben. Steuer und Versicherung wird dabei für das teuerste Fahrzeug entrichtet.

Selbstredend, daß immer nur eines auf öffentlichen Straßen sein darf!

Bitte um Euren Kommentar!

Gruß! Karl
 
die juristisch saubere Bezeichnung ist Folgekennzeichen, wir wissen aber wohl alle, dass es gemeint war.

Gruß Ulli
 
So, die Verwirrung wird noch größer.

Hab mir gestern 3 Trucks aus NL näher angesehen (SZM plus Trailer)

Da war nichts mit Wiederholungskennzeichen, sonder 2 verschiedene

Also so richtig klare Ergebnisse haben wir ja noch nicht.

Manfred
 
Meine Herren, das ist doch nicht so schwierig.
Trailer mit eigenem Kennzeichen sind seperat versichert.
Trailer mit Folgekennzeichen aus den von mir oben genannten Ländern sind im Rahmen der grünen Karte über die Zugmaschine versichert.
Firmen, die Trailer mit einer "Wechselnummer" betreiben besitzen ein Kontigent versicherter Trailer.
Trailer oder Zugmaschinen, die nicht aus den oben genannten Ländern kommen brauchen einen Grenzversicherungsschein und zusätzlich ein amtliches, in den oben genannten Ländern erteiltes, amtliches Kennzeichen. Dies mag auf Zugmaschine und Trailer oder z.B. nur auf den Trailer zutreffen.

Thorsten
 
Hi Karl Bauer,
dies kann ich so bestätigen. In der Schweiz haben die mehrere Fahrzeuge für ein Kennzeichen.

Bei uns sind ja auch die Kennzeichen schon so teuer, dass kaum noch was fürs Fahrzeug bleibt.

Gruß

Bernd Schömann