WoMo mit 100 Km/h

Markus

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24. Aug. 2002
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Gibt es Die Möglichkeit, ein WoMo auf 100Km/h zuzulassen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Gibt es eine Regelung, wie hoch die Wände sein müssen, damit man Sitzplätze längs im Koffer zugelassen bekommt?
Grüße
Markus
 
Moin Markus,

seit 30.03.05 gilt in D für WoMo > 3,5to <= 7,5to Tempo 100 auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Dazu bedarf es keiner gesonderten Zulassung.

Was soll die Höhe der Wände mit der Eintragungsfähigkeit von Sitzplätzen zu tun haben?

In meinem 404-FuKo mit Innenhöhe von ca. 140cm sind 6 Sitzplätze, davon 4 im Koffer eingetragen. Die STVZO schreibt für Sitzplätze längs der Fahrtrichtung nur geeignete Abstützungen( Armlehnen) vor.

Gruß Ulli
 
Hi,
die Frage ist eigentlich nicht präzise genug. Was heißt auf 100 km/ h zulassen? Soll da ne Begrenzung rein ?
Wie Ulli schon zuvor miteilt, gilt die Begrenzung erst ab einer Masse von 3,5 t. Unter dieser Masse gibt es meines Wissens keine km/h Beschränkung.
Beste Grüße

Bernd Schömann
 
Okay, das war nicht präzise:
Es soll keine Begrenzung rein- ich dachte, dass es da einer besonderen Abnahme nötig sei- ähnlich wie bei Anhängern. Aber schön wenn mir keiner kann, zieh ich an den LKWs vorbei :lol:
Die Höhe der begrenzenden Wände nach vorne war gemeint, da ich gerne Sitzplätze längs der Fahrtrichtung eingetragen hätte. Hier sollen die Plätze so gestaltet sein, dass man nicht nach vorne fallen kann. Tut es da eine Armlehne? Okay, wußte ich nicht.
Danke
Markus
 
Hallo Schnellfahrer,
ich glaube da steht im Gesetz noch etwas von einer technischen Einschränkung: wenn bauartbedingt dafür zugelassen oder so ähnlich.
Also unsere Rennpanzer mit Reifen bis 80 oder 90 und auch Bremsen für die eingetragenen 76,78,oder sogar 80 km/h sind da wohl weniger gemeint.
Ich denke, die 100 km/h waren eher für zu dick geratene "Joghurtbecher" auf Ducato-Basis gedacht.
Grüße, Ingolf
 
Hallo,
hm, so ganz befriedigt bin ich jetzt aber noch nicht;) :oops:
Eigentlich sollte ich mit <7,5 to meine 100km/h fahren dürfen- aber in meinem Brief steht die Höchstgeschwindigkeit mit 88km/h eingetragen- zählt nun diese?
Wegen den Reifen mach ich mir wenig Sorgen- einer trägt ca 5 to- mein Mog hat nur zwischen 5,5 und 6,5 to- die Reifen haben eine Freigabe bis 90km/h- aber bei einer Traglastausnutzung von 30% ist das sicher kein Problem;)
Auf trockener, nicht ausgewaschener AB sehe ich mich mit 95km/h nicht gerade als Raser an, und die Geschwindigkeit ist für mich und den Mog noch recht angenehm.
:lol: Über den Fahrtenschreiber, der org. im BW Mog verbaut ist, scheiden sich scheinbar auch die Geister- ausbauen wäre wohl das Beste?

Grüße
Markus
 
Hallo Markus,

Eigentlich sollte ich mit <7,5 to meine 100km/h fahren dürfen- aber in meinem Brief steht die Höchstgeschwindigkeit mit 88km/h eingetragen- zählt nun diese?

Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben!

Sieh es einmals so, die zul. Geschwindigkeit für ein Fahrzeug ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, und es ist wie bei einer Kette, das schwächste Glied bestimmt wann die Kette reißt.

Und noch eins,
die Rennleitung in Grün, bzw. demnächst in Blau, kümmern Deine Rechnungen mit Prozenten nicht die Bohne, die entscheiden nach Aktenlage:
Reifentragfähigkeit 5to, (gemessenes) Gewicht 6to also drüber, kostet.
Reifenfreigabe 90km/h (gemessene bzw. abgelesene) Geschwindigkeit 95km/h, also drüber, kostet.

Diese Regeln wurden nicht aufgestellt um Leute zu ärgern, sondern sind mit Blut geschrieben.

Weil Bauteile wie Reifen versagen können, und das je ehr, je näher sie am Rand ihrer Fähigkeiten betrieben werden, deshalb sind solche Grenzen erlassen worden.

Und Du mußt immer daran denken, wie Du Dich fühlen würdest, wenn Dein Fahrzeug, Du oder teile Deiner Familie, deshalb in Mitleidenschaft gezogen würden bloß weil irgend so ein Schlaumeier, gemeint hat, "ein bischen drüber" kann doch nicht schaden, er weiß ja was er tut.
Und gerade deswegen kam es zu dem Reifenplatzer, der zu dem Unfall führte.....
na ich wage es gar nicht zuendezudenken.

Nix für Ungut,

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
 
Hallo Forum,

100km/h als WoMo sind erlaubt, wenn das Fahrzeug auch 100km/h als Höchstgeschwindigkeit im Brief eingetragen hat und der Geschwindigkeitsindex der Reifen K lautet.

so wie mein 416.163 :D

Gruß

Franz
 
@ Theo

Nur mal so eine Anmerkung am Rande:
ein Reifen trägt die 5 to....
:roll:

@Franz
Danke, das wollt ich eigentlich auch nur wissen.

Und wie verhält es sich nun mit dem Fahrtenschreiber?
Grüße
Markus
 
Hallo Markus,

da gibt es schon eine Menge Thraeds dazu.

Zusammenfassend schaut das so aus:

Bei privater Nutzung ist kein Fahrtenschreiber vorgeschrieben, egal, welche Tonnage.
Vorhandene Fahrtenschreiber dürfen als Tacho benutzt werden.
Im Falle einer Straftat mit dem Fahrzeug kann eine eingelegte Scheibe als Belastungsmaterial trotzdem genutzt werden.

Also schön die Plastikscheiben rein. 8)

Gruß

Franz
 
Hi

Da war ich doch letztens auf dem Weg zu Willy´s Treffen und vor mir ein U1300.
Na schön denk ich, der hat das selbe Kennzeichen und mit Sicherheit das selbe Ziel wie ich und ich bin ne Weile dahinter gefahren. Nachdem mein W50 mit langer Übersetzung etwas holperig bei den 77 km/h des Mogs wurde mußte ich dann doch überholen und bin den Rest der Strecke so ca. 95 gefahren.
Das war echt angenehmer :wink:
Schei... nur wenn man noch tanken muß und während der Fahrt nicht die Karte lesen kann. Ich kam 1 Fahrzeug hinter ihm an :x

Was Theo da schreibt ist aber schon verdammt richtig.
Mann sollte sich gut überlegen, was man seinem Fahrzeug und den Mitmenschen zumutet.
Ein Punkt fällt mir aber noch dazu ein.
In Staus passieren Unfälle - richtig ?
Überholende LKW´s provozieren Staus, somit ist zumindest das Mitschwimmen eher ein Sicherheitsplus


Christian H
 
@ Franz

danke! das war eine kurze Zusammenfassung- bei diesen Threads werden oft seitenweise Gesetzestexte zitiert- und am Ende kommt nichts Vernünftiges rüber!
@ Christian
RASER! :D
 
ich habe da was gelsen, stand in der pro mobil letzte ausgabe:

100 km/h über 3,5 t bis 7,5 t möglich jedoch unterliegt man auf Autobahnen einem Überholverbot. Also sind momentan 100 km/h sinnlos, da man dann auf Autobahnen keine LKW die schon 90 fahren überholen darf. Am besten einfach fahren wie immer und sich nicht erwischen lassen,
die neue Regelung mit der neuen extra abnahme dafür ist blödsinn

simon