Motorumbau eintragen lassen

UFH schrieb:
Die Umbauten gefallen mir nicht, ja, aber es geht auch um technische Sicherheit,
Hallo Hannes, danke der Nachfrage,bei mir ist alles Sonnenklar. Verstehe nur nicht, das Du dich über das Umarbeiten von Bremstrommeln ausläßt und dann zugibst das Dir keine Umbauten gefallen.
VG ULi
 
Hallo Uli,

dann sag uns doch mal wie Du Deinen Umbau legalisiert hast. Welche Besonderheiten und Schwierigkeiten gab es dabei? Welche Tipps kannst Du uns geben?
 
Hallo Christoph,mein Unimog mit dem TDI Motor ist immer noch nicht so fertig wie ich es mir vorstelle.Liegt ersten daran das ich sehr langsam bin und zweitens das alles ca.Fünfmal solange dauert wie bei einem Serien Aufbauund drittens das ich keine Überdachte Werkstatt habe.
Bei meinen vorigen Fremdmotorumbauten bin ich immer intuitiv mit Erfolg vorgegangen und habe immer Prüfer mit sehr viel Verständniß und Kompetenz getroffen die von den Umbauten begeistert waren.
Beim Tüv nachzufragen und einen Freibrief für einen Umbau BZW.eine Eintragung zu bekommen ist meiner Meinung kein guter Weg.
VG ULI
 
Hallo Uli,
mir ging es dabei um Fakten, oftmals wird gefragt ist das rein vom Material möglich etc, ich möchte niemanden dazu anstiften oder Tipps dazu geben und werde auch nicht sagen ob ich das schon gemacht hab oder nicht, es ging rein um die Faktenlage.

Das ich kein Freund, stärker noch..., von Umbauten bin ist weit bekannt, da gibt es nichts zu "outen".

Ich dachte dein Mog war nur für den Wald konstruiert?
 
UFH schrieb:
Das ich kein Freund, stärker noch..., von Umbauten bin ist weit bekannt, da gibt es nichts zu "outen".

Ich dachte dein Mog war nur für den Wald konstruiert?

Hallo Hannes,ist es Dir möglich dich klarer auszudrücken? Den ersten Satz kann ich nicht verstehen.Was meinst Du denn?
Mein 411er soll natürlich im Wald arbeiten und natürlich auch zugelassen werden.Konstruieren, ist für mich ein Elitäres Wort. Ich habe lediglich kleine Änderungen an dem 411er vorgenommen,das er meinen Bedürfnissen entspricht. Die arbeiten habe ich mit Freude und Begeisterung durchgeführt ,das sind die Grundvoraussetzungen für den Erfolg.
Vom Material ist alles möglich,der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
VG ULI
 
scatman schrieb:
Vom Material ist alles möglich,der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Das stimmt so schon.
Allerdings hat der überwiegende Teil der Sachverständigen eine recht begrenzte Phantasie, überwiegend auch durch die rechtlichen Rahmenbedingungen verursacht.

Daher gilt weiterhin der Satz von Christoph:
OPTI-MOG schrieb:
Wenn Du nicht einen Amtlich anerkannten Sachverständigen an Deiner Seite hast, der das Projekt mit Dir durchziehen WILL, hast Du wirklich kaum eine Chance.

Das hier:
scatman schrieb:
Hallo Jakob, aufgrund des alten Baujahrs und wenn es ordentlich gemacht ist sehe ich keinen Grund warum man einen Umbau nicht eingetragen bekommt.Heute ist vieles einfacher geworden.Laß dich nicht von den Experten nicht
verunsichern hier wird viel geschrieben!!.Wenn die Bremse nicht ausreichen sollte läßt man halt die Originale Geschwindigkeit eintragen.Beispiel Turbo-Betz,er hat einen 421er mit 170 PS.Leider schreibt er hier nicht mehr.
Viel Erfolg ULI
klingt doch zu sehr nach "mach einfach, das wird schon klappen". Und so einfach ist es eben nicht. Was nach deiner Sichtweise zulassungsfähig sein mag, muss ein Großteil der Prüfer nicht genauso sehen. Daher: Erst mit dem Prüfer sprechen, dann mit Abstimmung arbeiten.

Dass heute vieles einfacher geworden sei, stimmt absolut nicht. So überprüfte ein Bundesland mittlerweile die Arbeit der Sachverständigen und ihre Abnahmen nach Aktenlage. Dass dies die Abenteuerlustigkeit der Prüfer einschränkt, dürfte klar sein.

Uli, bei deinem Umbaubericht erinnere ich mich deutlich an deine Aussage, dass der niemals zugelassen werden soll, dir durchaus bewusst sei, dass du mit den Umbauten keine Zulassung erhalten wirst und der ja nur für den Wald gedacht sei. Wenn du das mittlerweile anders siehst, so freue nicht nur ich mich auf den wahrheitsgetreuen Bericht über die Zulassungsmodalitäten. Du stehst im Wort!

MfG
Fabian
 
krabbler schrieb:
Uli, bei deinem Umbaubericht erinnere ich mich deutlich an deine Aussage, dass der niemals zugelassen werden soll, dir durchaus bewusst sei, dass du mit den Umbauten keine Zulassung erhalten wirst und der ja nur für den Wald gedacht sei. Wenn du das mittlerweile anders siehst, so freue nicht nur ich mich auf den wahrheitsgetreuen Bericht über die Zulassungsmodalitäten. Du stehst im Wort!

Hallo Fabian,sei mir nicht Böse.Ich bin nicht bereit Dir eine Freude mit dem wahrheitsgetreuen Bericht der "Zulassungsmodalitäten" zu machen. Deine Art zu schreiben passt mir nicht. Meine Intuition verrät mir nichts Gutes.
VG ULi
 
Hallo Uli,

mit unsachlichen Argumenten, Phantasie und Intuition Gesetzen (und auch Technischen Regeln) zu begegnen kann böse ins Auge gehen.

Lies als ganz kleines Beispiel den Bußgeldkatalog bezüglich der Roten 06er-Nummer, die gerne als mutmaßliches Kurzzeitkennzeichen missbraucht wird.
 

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Aber das Foto zeigt doch ein rundum originales Fahrzeug, bei dem ganz sicher kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Fahrzeugzulassungsverordnung und auch kein Kennzeichenmissbrauchs vorliegt....

Oder?

MfG
Fabian
 
Hallo Christoph, das ist ein schönes scharfes Bild.Werde ich mir ausdrucken. Danke das ist Kumpelig von Dir.
OPTI-MOG schrieb:
Lies als ganz kleines Beispiel den Bußgeldkatalog bezüglich der Roten 06er-Nummer, die gerne als mutmaßliches Kurzzeitkennzeichen missbraucht wird.
Danke für den Ratschlag ,schneinst Dich gut im Bußgeldkatalog auszukennen.
Beim NST hast DU meine Motorhaube abgebaut ohne mich zu fragen.Lies doch mal nach was Passiert wenn man sich an fremden Eigentum vergreift.
Dir noch weiter schöne Bilder VG ULI
 
Hallo,

nach dem mir klar war, wie das hier enden würde, habe ich heute mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) gesprochen.

Eine Eintragung des modernen Motors ist möglich. Wenn Werte (Leistung, Masse, Drehmoment., Lautstärke etc.) um mehr als 5% abweichen, so ist der neue Wert zu nehmen. Eine zu starke Veränderung kann die Überprüfung weitere Komponenten erforderlich machen. Z.B. das Drehmoment muss das Getriebe ertragen können, die Bremsen müssen zu den Fahreigenschaften passen, die Höchstgeschwindigkeit ggf. begrenzt werden, etc.

Man sollte darauf achten, dass nur Komponenten aus anderen Fahrzeugen verwendet werden. Deren Betrieb im Straßenverkehr ist dann gegeben.

Bei H-Kennzeichen kann dieses nur erhalten werden, wenn der Umbau vor 30 Jahren erfolgt ist oder in den ersten 10 Jahren nach Zulassung technisch möglich war. Aber Motore aus den frühen 80ern wären möglich.

Bei aktuellen Motoren entfällt die H-Zulassung.

Grundsätzlich gelten die Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs galten, hier sind der Rahmen und seine FGN besonders wichtig.

Bei Fahrzeugen, die nie zugelassen waren wird es viel schwieriger!

Grundsätzlich sollte man bei seinem Vorhaben mit dem Zulasssungstellenleiter des Bezirks vorab das Gespräch suchen, wo das Fahrzeug zugelassen werden soll. Auch die frühe einbindung des aaS hilft Fehler zu vermeiden.

Fazit: Es ist vieles Möglich, wenn es richtig angegangen wird.

Gruß
Markus

P.S: Das ist hier das Gedächtnisprotokolls des Gespräches und keine rechtsverbindliche Auskunft, zumal wir über keinen konkreten Fall sprechen konnten. D.h. in Detail, was alles umgebaut werden soll.
 
Egal wie der einzelne zu der Thematik steht, sollte jetzt klar sein, dass wir hier ohne Ergebnis bis in alle Ewigkeit diskutieren können.

Grundsätzlich ist es möglich, jedoch entscheiden die Details und dass kann nur am konkreten Fall mit dem Sachverständigen und der zuständigen Zulassungsbehörde besprochen werden.

Wichtig ist, dass das (Grund-)Fahrzeug schon einmal zugelassen war. Ansonsten setzt die Zulassungstelle das Datum der Erstzulassung fest. Wenn das dann 2018 ist, müssen alle Anforderungen von heute erfüllt werden.

Gruß
Markus
 
Moin moin,

bei niemals zugelassenen älteren Fahrzeugen kann jedoch das Datum der Typprüfung beim KBA als Referenz genutzt werden, da das Fahrzeug nach den damals geltenden Bestimmungen gefertigt wurde. Somit ist dann auch nicht die aktuelle (Abgas-)Gesetzgebung gültig, sondern die zeitgenössische.

Dies ist beispielsweise bei Unimogs relevant, die Zeit ihres Lebens nicht zugelassen auf Industriegelände gearbeitet haben. Voraussetzung ist da natürlich, dass sie technisch der Typprüfung des KBA entsprechen.
Für das olivgrüne Osterei wird wohl kaum eine KBA Baumusterprüfung stattgefunden haben...

Auch hier gilt: Die Aussagen erfolgte ohne Gewähr, es lassen sich keinerlei rechtliche Ansprüche daraus ableiten!

MfG
Fabian
 
Hallo,

krabbler schrieb:
bei niemals zugelassenen älteren Fahrzeugen kann jedoch das Datum der Typprüfung beim KBA als Referenz genutzt werden, da das Fahrzeug nach den damals geltenden Bestimmungen gefertigt wurde. Somit ist dann auch nicht die aktuelle (Abgas-)Gesetzgebung gültig, sondern die zeitgenössische.Dies ist beispielsweise bei Unimogs relevant, die Zeit ihres Lebens nicht zugelassen auf Industriegelände gearbeitet haben.

Wichtig ist aber der glaubhafte Nachweis der "Inverkehrbringung". Ein Fahrzeug, das 10 Jahre bei einem Händler rumstand und nie zugelassen war, hat keine legale Chance auf Zulassung, wenn sich in der Zwischenzeit die Zulassungsvorschriften geändert haben. War das Fahrzeug aber in der Zeit in betrieblichem Einsatz ohne Zulassung, so gilt auch das als "Inverkehrbringung" und die Erstzulassung kann dem angepasst datiert werden. Klar, dass das Fahrzeug dann den damaligen Zulassungsvorschriten genügen musste, um zulassungsfähig zu sein.

Gruß,
Michael