Hallo,
nach dem mir klar war, wie das hier enden würde, habe ich heute mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) gesprochen.
Eine Eintragung des modernen Motors ist möglich. Wenn Werte (Leistung, Masse, Drehmoment., Lautstärke etc.) um mehr als 5% abweichen, so ist der neue Wert zu nehmen. Eine zu starke Veränderung kann die Überprüfung weitere Komponenten erforderlich machen. Z.B. das Drehmoment muss das Getriebe ertragen können, die Bremsen müssen zu den Fahreigenschaften passen, die Höchstgeschwindigkeit ggf. begrenzt werden, etc.
Man sollte darauf achten, dass nur Komponenten aus anderen Fahrzeugen verwendet werden. Deren Betrieb im Straßenverkehr ist dann gegeben.
Bei H-Kennzeichen kann dieses nur erhalten werden, wenn der Umbau vor 30 Jahren erfolgt ist oder in den ersten 10 Jahren nach Zulassung technisch möglich war. Aber Motore aus den frühen 80ern wären möglich.
Bei aktuellen Motoren entfällt die H-Zulassung.
Grundsätzlich gelten die Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs galten, hier sind der Rahmen und seine FGN besonders wichtig.
Bei Fahrzeugen, die nie zugelassen waren wird es viel schwieriger!
Grundsätzlich sollte man bei seinem Vorhaben mit dem Zulasssungstellenleiter des Bezirks vorab das Gespräch suchen, wo das Fahrzeug zugelassen werden soll. Auch die frühe einbindung des aaS hilft Fehler zu vermeiden.
Fazit: Es ist vieles Möglich, wenn es richtig angegangen wird.
Gruß
Markus
P.S: Das ist hier das Gedächtnisprotokolls des Gespräches und keine rechtsverbindliche Auskunft, zumal wir über keinen konkreten Fall sprechen konnten. D.h. in Detail, was alles umgebaut werden soll.