Mautpflicht der Mogs

Hallo Michael
Michael_Weyrich schrieb:
Ich kann dir genügend Beispiele einer "Ablastung ohne technische Änderung" nennen.
das ist doch gar nicht das Thema, in meinem Beitrag habe ich von einer "technischen" Ablastung geschrieben. Dabei dreht sich um die Änderung der Eintragung in F1 der Zulassungsbescheinigung.
  • F.- Zul. Gesamt­gewicht kg technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg)
    F.2 - im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamt­masse kann von Land zu Land variieren
du hast mit deiner zwar sehr umfangreichen Beschreibung aber nicht das Thema "Technische Ablastung" beschrieben. Das Beipiel mit dem MAN mit eher ungeeignet, es handelt sich zweifelsfrei um eine Auflastung ohne technische Veränderung, was bei meinem 406 von 6,5 auf 7,5t zur Zeit als Zweiwegefahrzeug auch erfolgte. Das Thema lautet aber Ablastung
Die neue Mautregelegung ist auf die technisch zulässige Gesamtmasse F1 ausgelegt, und um die zu Ändern bedarf es technische Anpassungsmaßnahmen (Nomen est Omen) und ist nur in einem dementsprechend begrenztem Fenster möglich.
Beispielhaft mögliche Maßnahmen habe ich weiter oben beschrieben. Die Mautregelung will damit eine mögliche (ilegale) Umgehen der Mautgrenze unterbinden. Es wäre ansonsten ohne Problem möglich, das Fahrzeug wie bisher zu nutzen, z. B. einen 1650L mit 12,5t statt der formal "abgelasteten" 7,49t, ohne dass es jemandem (optisch) auffällt.
Der Gesetzgeber ist mittlerweile auch so schlau, um die Steuer- und Mautsparmodelle zu erkennen bzw möglichst zu unterbinden.
Hier ist das Problem, dass häufig beim Unimog zum Ausnutzen irgendwelcher Grenzen und/oder Vorschriften entweder 7,5t oder 7,499t genutzt wurde. Da macht dieses eine Kilogramm wie man hier erkennt, einen gewaltigen Unterschied.
 
Hallo Michael,
hallo Helmut,

eigentlich habt Ihr doch beide Recht.
Mit der Einführung der europäischen Zulassungsbescheinigung sind gegenüber der Zeit davor ja nun 2 mögliche Werte für die Gesamtmasse angegeben.
- F1: technisch zulässige Gesamtmasse
- F2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse
Die Gesamtmasse F2 ist der maßgebliche Wert und entspricht dem bisherigen zulässigen Gesamtgewicht in den alten Papieren. Der Wert F2 kann nicht größer aber in manchen europäischen Ländern kleiner als der Wert F1 sein.
Theoretisch ließe sich dieser Wert direkt im jeweiligen Zulassungsverfahren (ohne TÜV Gutachten) regulär ändern lassen. Dies ist allerdings derzeit bei uns zu Lande nicht der Fall. Die Zulassungsbehörden bestehen derzeit zumindest bei uns hier auf ein technisches Gutachten. Dieses wiederum ändert aber zunächst den Wert F1.
Ob dies immer so bleibt, dafür würde ich allerdings meine Hand nicht ins Feuer legen.
 
Guuden,

Es droht neues Ungemach mit der Maut für LKW die zu Womos umgebaut wurden:

https://efahrer.chip.de/news/neue-maut-in-deutschland-das-muessen-wohnmobil-fahrer-jetzt-wissen_1015960

Gut Mog!
Justus
 
Hallo Justus,

danke für den guten und gut gemeinten Hinweis.
Wie in dem Beitrag beschrieben hat nun jeder Betroffenen sein eigenes Glück bzw Ersparnis selbst in der Hand.
Daher würde ich es nicht als "Ungemach" bezeichnen.
 
Hallo Zusammen,

der 1.7.24 rückt immer näher und es wird klarer wie die Mautpflicht dann aussieht.
Zuerst die (für mich) gute Nachricht.
Kraftfahrzeuge mit einer tzgm von <= 3500 Kg bleiben Mautbefreit. Dies gilt auch für Gespanne wenn des Zugfahrzeug tzgm <= 3500 kg ist. Also mein knapp 7 to Gespann bleibt Mautfrei.
Kleiches gilt auch für alle kleinen Mogs bis einschließlich 411.
Bei allen Fahrzeugen die auf 3500 kg abgelastet sind muss auf die richtige Eintragung in den Papieren geachtet werden.
Bisher war das zGG gemäß Zulassungbescheinigung Feld F2 maßgeblich. Jetzt ist es die technisch zulässige Gesamtmasse tzgm gemäß Feld F1. Das heißt bei einer Ablastung ohne technischer Änderung wird, wenn alles Vorschriften konform gemacht wird, nur Feld F2 geändert nicht aber Feld F1. So etwas wurde gerne gemacht um ein Fahrzeug mit dem B-Führerschein zu nutzen. Diese Fahrzeuge sind dann aber tatsächlich Mautpflichtig. Mit technischer Änderung z.B. andere Federn oder Entnahme der Zusatzfeder beim 404 wird das Feld F1 und das Feld F2 angefasst und das Fahrzeug dadurch Mautbefreit.
Heißt, schaut Euch bei Euren gegebenfalls abgelasteten Mogs das Feld F1 an.
Mautbefreit sind auch Landwirtschaftliche Fahrzeuge, allerdings nicht nach Zulassungsbescheinigung (Zugmaschine LOF) sondern wie bei der Steuerbefreiung (grünes Kennzeichen) wenn sie auf einen LOF Betrieb zugelassen sind und nur für LOF genutzt werden. Hierfür ist dann eine Befreiung bei Toll Collect zu beantragen.
 
Nachtrag,

auch offensichtliche Wohnmobile über 3,5to sind Mautbefreit. Sie müssen aber durch die Kamerasysteme eindeutig als Wohnmobil erkannt werden. Dies kann bei verschieden Umbauten von Kastenwagen oder Kofferfahrzeugen schwierig sein. Für letztere ist also mit der entsprechenden Eintagung als Wohnmobil in der Zulassungsbescheinigung eine Mautbefreiung bei Toll Collect zu beantragen. Dies muss vor der Fahrt / Kontrolle passiert sein. Ohne bestätigte Mautbefreiung sind die Fahrzeuge Mautpflichtig. Bsp ein 404 mit zwar zum Wohnmobil ausgebautem Funkkoffer ist nicht ein offensichtliches Wohnmobil. Gleiches gilt für einen U1300l mit ausgebautem San-Koffer. Bei streitigkeiten ist der Halter Nachweis pflichtig.
Also schaut Euch im Zweifelsfall Eure Fahrzeuge an und beantragt unbedingt eine Mautbefreiung.
Ist zwar ärgerlicher Aufwand kann aber gewaltig Geld sparen
 
Guuden,

Ich empfehle auf alle Fälle seine Mautfreiheit anzumelden, es lässt sich so einiges an Aufwand im Zweifelsfall vorbeugend vermeiden.
Zum Online-Formular:
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/omb.html#/kundendatenpp

Gut Mog!
Justus
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/omb.html#/kundendaten
 
,....... ergänzend: wer die die Mautbefreiung für Handwerker nutzen will, muss sich vorher entsprechend anmelden.
Sonst gibt es Stress!
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/anzeige_einer_handwerklichen_taetigkeit/anzeige_einer_handwerklichen_taetigkeit.html

Gut Mog!
Justus
 
MagMog schrieb:
Guuden,

Ich empfehle auf alle Fälle seine Mautfreiheit anzumelden, es lässt sich so einiges an Aufwand im Zweifelsfall vorbeugend vermeiden.
Zum Online-Formular:
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/omb.html#/kundendatenpp

Gut Mog!
Justus

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/omb.html#/kundendaten

Hallo Justus,

danke für die Info. Habe es dann heute mal gemacht und meinen Unimog registriert. Das geht wirklich sehr schnell. Am längsten hat noch das Schreiben wegen der privaten Nutzung gedauert
 
Hallo Zusammen,

das heißt mit einem als LOF-Zugmaschine zugelassenen 1300L bin ich nun für private Transport/- Vergnügungsfahrten generell Mautpflichtig?
Ob mit oder ohne Anhänger spielt dann auch keine Rolle wie ich das verstehe :|

Grüße
 
Hallo Pascal,

ja, ein 1300L ist zunächst grundsätzlich ein LKW der zum Transport von Gütern geignet ist und auch genauso aussieht. Er ist auch definitiv über 3,5to. Wie Du es geschafft hast ihn als LOF Zugmaschine zu zulassen weiß ich nicht, aber das spielt auch keine Rolle. Grundsätzlich ist er erst einmal bei allen Fahrten egal aus welchem Grund Mautpflichtig.
Das einzige was Du tun kannst ist zu versuchen eine Mautbefreiung zu bekommen. Dazu musst Du Dich an den Mautbetreiber Toll-Collect wenden.
 
Guten Abend Jürgen,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Die Zulassung zu lof Zugmaschine konnte ich nur durch dauerhafte Verkürzung der Ladefläche erreichen.
Entweder werde ich versuchen die Mautstraßen zu meiden oder ich muss eine Mautbefreiung ersuchen, allerdings sind mkr noch keine Gründe dafür klar, reicht eine reine private Nutzung als Begründung aus?

Grüße
Pascal
 
allo Pascal,

leider muss ich Dich entäuschen. Vom Sinn her wollte der Gesetzgeber hier den gewerblichen Güterkraftverkehr treffen hat dies aber leider nicht so umsetzen können. Bei der Maut wird nicht die nach der tatsächlichen Nutzung unterschieden. Wie soll man dis auch machen. Wann ist es eine private Nutzung und wann ist es eine gewerbliche Nutzung? wie läßt sich dies (automatisch) erkennen und kontrollieren. Der aufwand hierfür wäre aus sicht des Gesetzgebers zu groß. Daher sind alle auch private oder leer Fahrten Mautpflichtig.
Kompliziert ist leider die Feststellung welche Strassen nun Mautpflichtig sind. Es sind leider nicht nur wie anfänglich die Autobahnen sondern allgemein die Bundesfernstrassen oder eben Autobahnen und auch viele Bundesstrassen.
 
Guuden,

Mautfrei sind LKW:
https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__1.html

Für die Mautbefreiung von LKW mit z.B. H-Zulassung, Arbeitsmaschinen, Schausteller Lkw,
Werkstattfahrzeuge finde ich im Moment keinen verbindlichen Text mehr,
aber in der Online Mautbefreiung findet sich die Auflistung mautbefreiter LKW:
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/omb.html#/fahrzeugdaten

Mautpflichtige Straßen sind fast alle BAB und fast alle Bundesstraßen.
Mautfreie Teilstücke finden sich hier verzichtet:
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_strassen/mautpflichtige_strassen.html

Gut Mog!
Justus
 
Guten Abend,

danke für die Hinweise.
Da ziemlich viele Strecken unter die Mautpflicht fallen wird das ohne ein Gerät zur automatischen Mautabfuhr ganz schön aufwendig.
Und anschließend mit Euro 0 auch ganz schön kostspielig...

Grüße
PascaL
 
Hallo Unimog Gemeinde, in einem der letzten UCH Hefte;l hat der Guido Krosta einen guten Bericht verfast.
Dor ist die Sachlage mehr als eindeutig beschrieben.
 
Moin Ich finde die gesamte Regelung mehr Verwirrend als Logisch nachvollziehbar.
Vielleicht stehe Ich ja auch ein wenig auf dem Schlauch :

Mein 1300L Ist als Sonder KFZ Bautruppwagen Oldtimer Zugelassen. (H Kennzeichen)
Ausgebaut als Camper, allerdings nichts davon in die Papiere eingetragen.

Somit Mautpflichtig ?
Da greift jetzt 1. § -
Fahrzeuge die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2§ Schwerer als 3.5T ZGG als Zugfahrzeug.

H Kennzeichen hin oder her, auch wenn Ich Solo fahre muss Ich Maut Zahlen, und würde nur drum herum kommen wenn Ich eine Umtragung von Sonder KFZ Bautruppwagen auf Wohnmobil mache, Richtig ?

Oder hab Ich das ganze komplett falsch verstanden ?

Danke für die Info.

LG
 
Hallo,


ja als Wohnmobil wärst du definitiv dann von der Maut befreit.

Mit dem H Kennzeichen scheint ein bisschen ein Kulanzbereich zu sein. Im Gesetzestext finde ich es zumindest nicht, aber toll collect bietet trotzdem die Befreiung an - zwar mit dem Satz man hafte selber für die Richtigkeit. Also wärst du wahrscheinlich mit dem H schon raus.


Grüße
Sebastian
 
Hallo LG

Wie sieht denn Dein Fahrzeug aus, wenn es ein Bautrupp Fahrzeug, was immer das ist, sein soll. Ist das soetwas wie eine motorisierte Baubude?
Grundsätzlich ist mal ein 1300l ein LKW und sieht zunächst auch so aus, also mautpflichtig.
Wenn umgebaut auf Wohnmobil und entsprechend zugelassen aber vielleicht auch als Bautruppfahrzeug ist eine Mautbefereiung möglich, ebenso mit H-Kennzeichen. Darüber entscheidet aber der Mautbetreiber.
Also empfehlug, an den Mautbetreiber wenden und Mautbefreiung beantragen. Solange diese nicht genehmigt ist aber unbedingt Maut bezahlen.

Und bitte beim nächsten mal ruhig auch hier im Forum an die Regeln halten und Deine Beiträge ruhig mit Deinem bestimmt schönen Vornamen signieren.