- 20. Juli 2002
- 15.046
- 18
- 38
- Membership number in the Unimog Veterans Club
- 1
- Member of the Unimog Museum Association
- Yes
Hallo Michael
Die neue Mautregelegung ist auf die technisch zulässige Gesamtmasse F1 ausgelegt, und um die zu Ändern bedarf es technische Anpassungsmaßnahmen (Nomen est Omen) und ist nur in einem dementsprechend begrenztem Fenster möglich.
Beispielhaft mögliche Maßnahmen habe ich weiter oben beschrieben. Die Mautregelung will damit eine mögliche (ilegale) Umgehen der Mautgrenze unterbinden. Es wäre ansonsten ohne Problem möglich, das Fahrzeug wie bisher zu nutzen, z. B. einen 1650L mit 12,5t statt der formal "abgelasteten" 7,49t, ohne dass es jemandem (optisch) auffällt.
Der Gesetzgeber ist mittlerweile auch so schlau, um die Steuer- und Mautsparmodelle zu erkennen bzw möglichst zu unterbinden.
Hier ist das Problem, dass häufig beim Unimog zum Ausnutzen irgendwelcher Grenzen und/oder Vorschriften entweder 7,5t oder 7,499t genutzt wurde. Da macht dieses eine Kilogramm wie man hier erkennt, einen gewaltigen Unterschied.
das ist doch gar nicht das Thema, in meinem Beitrag habe ich von einer "technischen" Ablastung geschrieben. Dabei dreht sich um die Änderung der Eintragung in F1 der Zulassungsbescheinigung.Michael_Weyrich schrieb:Ich kann dir genügend Beispiele einer "Ablastung ohne technische Änderung" nennen.
- F.- Zul. Gesamtgewicht kg technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg)
F.2 - im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamtmasse kann von Land zu Land variieren
Die neue Mautregelegung ist auf die technisch zulässige Gesamtmasse F1 ausgelegt, und um die zu Ändern bedarf es technische Anpassungsmaßnahmen (Nomen est Omen) und ist nur in einem dementsprechend begrenztem Fenster möglich.
Beispielhaft mögliche Maßnahmen habe ich weiter oben beschrieben. Die Mautregelung will damit eine mögliche (ilegale) Umgehen der Mautgrenze unterbinden. Es wäre ansonsten ohne Problem möglich, das Fahrzeug wie bisher zu nutzen, z. B. einen 1650L mit 12,5t statt der formal "abgelasteten" 7,49t, ohne dass es jemandem (optisch) auffällt.
Der Gesetzgeber ist mittlerweile auch so schlau, um die Steuer- und Mautsparmodelle zu erkennen bzw möglichst zu unterbinden.
Hier ist das Problem, dass häufig beim Unimog zum Ausnutzen irgendwelcher Grenzen und/oder Vorschriften entweder 7,5t oder 7,499t genutzt wurde. Da macht dieses eine Kilogramm wie man hier erkennt, einen gewaltigen Unterschied.