Hallo an alle Brennholzmacher,
ein interessanter Beitrag aus der örtlichen Tageszeitung:
http://www.nordbayern.de/region/treuchtlingen/waldbesitzer-mussen-eigenes-brennholz-bald-versteuern-1.4862803
D.h., dass ab 01.01.2016 auch eigengenutztes Brennholz versteuert werden muss. Hat nichts mit einem Holzverkauf an Dritte zu tun.
Ich gehe mal davon aus, dass auch die Kosten der Brennholzgewinnung gegengerechnet werden können. D.h. für alle Brennholzmacher... jede Dieselquittung aufheben, jeden Liter Treibstoff für die Motorsäge, jede Reparaturrechnung, jede Neuinvestiton (z.B. Motorsäge).
Erkundigt euch bitte noch bei eurem Steuerberater, wie man vorgehen soll und was alles zu beachten ist. Fakt ist... es ist für alle Brennholzwerber, Brennholzmacher eine einschneidendes neues Gesetz in Kraft getreten.
Bisher galt ein Freibetrag von 1.500 €.
Viele Grüße
Axel-
Nordbayern